"Jede und jeder hinreichend reife Jugendliche ab 15 Jahren kann einer gewöhnlichen medizinischen Behandlung zustimmen. Das bedeutet, dass du beispielsweise einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen kannst, ohne dass die Eltern (oder rechtliche Vertreter*innen) etwas davon erfahren müssen.
Bei schwierigen Behandlungen oder Operationen kann es aber sein, dass der Arzt oder die Ärztin auch die Zustimmung deiner Eltern (oder deines Vormunds) haben möchte."
(Aus der kostenlosen profamilia Broschüre "Deine Sexualität - deine Rechte")
https://www.profamilia.de/fuer-jugendliche/rechte-und-sexualitaet/beratung-und-behandlung
"Jede und jeder hinreichend reife Jugendliche ab 15 Jahren kann einer gewöhnlichen medizinischen Behandlung zustimmen. Das bedeutet, dass du beispielsweise einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen kannst, ohne dass die Eltern (oder rechtliche Vertreter*innen) etwas davon erfahren müssen.
Bei schwierigen Behandlungen oder Operationen kann es aber sein, dass der Arzt oder die Ärztin auch die Zustimmung deiner Eltern (oder deines Vormunds) haben möchte."
(Aus der kostenlosen profamilia Broschüre "Deine Sexualität - deine Rechte")
https://www.profamilia.de/fuer-jugendliche/rechte-und-sexualitaet/beratung-und-behandlung