Anders als ein Kleinkind (z.B. 5 jähriger) ist ein 9 jähriger in gewisserweise auch schon einsichts und urteilsfähig und sollte bei der Entscheidung mit einbezogen werden. Wenn er damit einverstanden ist und wie sein Vater aussehen will, dann spricht aber allgemein nichts gegen eine Beschneidung ohne religiöse oder medizinische Indikation.
Außerdem müssen alle Elternteile mit Sorgerecht, einwilligen.
Anders als ein Kleinkind (z.B. 5 jähriger) ist ein 9 jähriger in gewisserweise auch schon einsichts und urteilsfähig und sollte bei der Entscheidung mit einbezogen werden. Wenn er damit einverstanden ist und wie sein Vater aussehen will, dann spricht aber allgemein nichts gegen eine Beschneidung ohne religiöse oder medizinische Indikation.
Außerdem müssen alle Elternteile mit Sorgerecht, einwilligen.