Man könnte es auch so lösen, dass direkt nach der Geburt oder bei einer der ersten U-Untersuchungen über eine Beschneidung aufgeklärt und auch dazu geraten werden muss.
Spätestens bei der Einschulung sollte dann eine Pflicht zur straffen Beschneidung gelten. Alle, die bis dahin noch nicht beschnitten wurden, sollten vom Amtsarzt zu einer bestimmten Stelle vermittelt werden, wo dann der Eingriff durchgeführt wird.
Wäre ich so aufgeklärt worden, hätte ich meinen Sohn auch schon viel früher beschneiden lassen.
Man könnte es auch so lösen, dass direkt nach der Geburt oder bei einer der ersten U-Untersuchungen über eine Beschneidung aufgeklärt und auch dazu geraten werden muss.
Spätestens bei der Einschulung sollte dann eine Pflicht zur straffen Beschneidung gelten. Alle, die bis dahin noch nicht beschnitten wurden, sollten vom Amtsarzt zu einer bestimmten Stelle vermittelt werden, wo dann der Eingriff durchgeführt wird.
Wäre ich so aufgeklärt worden, hätte ich meinen Sohn auch schon viel früher beschneiden lassen.