Auch wir konnten Corona-bedingt nicht kommen - Vermieter kam uns sehr entgegen und wir sind uns problemlos und auf sehr nette Art einig geworden.
In diesen Zeiten sollte man wirklich "zusammenhalten" - dazu gehört unserer Meinung nach auch, dass man solche architektonischen Juwele auch in harten Zeiten unterstützt (in Dänemark gibt es keine 70% des Vorjahreseinkommens als Entschädigung vom Staat für Beherbergungsbetriebe wie in Deutschland) - insbesondere, wenn man es sich leisten kann wie wohl alle, die ein solches Haus prinzipiell buchen können...
Zudem kann man auch auf den Seiten der Deutschen Verbraucherschutzverbände oder dem Außenministerium nachlesen, dass Individualreisende im Ausland in der Regel kein Recht auf eine Kostenerstattung haben - warum also schimpfen über etwas das rechtlich korrekt gehandhabt wird und das man selbst per Mietvertrag incl. Gültigkeit des dänischen Rechts unterschrieben hat...
Und vor allem nicht beirren lassen von den lezten Kommentaren - die Häuser und der Vermieter sind ein Traum der sich schlecht beschreiben läßt, wenn man nicht dort gewesen ist... (so gesehen kann ich aber dennoch natürlich absolut den Frust verstehen wenn einem dieses wunderbare Erlebnis durch Corona verwehrt geblieben ist).
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Hinweis der Redaktion: Im Kommentar werden Entschädigungen für Beherbergungsbetriebe in Deutschland angesprochen. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die genauen Förderkriterien für solche Entschädigungen noch nicht vollständig bekannt. Es ist aber absehbar, dass solche Entschädigungen nur bei einem sehr, sehr kleinen Teil von UA Unterkünften greifen werden. Ein Haus wie black+bright würde in Deutschland voraussichtlich keine Entschädigungen erhalten.
Auch wir konnten Corona-bedingt nicht kommen - Vermieter kam uns sehr entgegen und wir sind uns problemlos und auf sehr nette Art einig geworden.
In diesen Zeiten sollte man wirklich "zusammenhalten" - dazu gehört unserer Meinung nach auch, dass man solche architektonischen Juwele auch in harten Zeiten unterstützt (in Dänemark gibt es keine 70% des Vorjahreseinkommens als Entschädigung vom Staat für Beherbergungsbetriebe wie in Deutschland) - insbesondere, wenn man es sich leisten kann wie wohl alle, die ein solches Haus prinzipiell buchen können...
Zudem kann man auch auf den Seiten der Deutschen Verbraucherschutzverbände oder dem Außenministerium nachlesen, dass Individualreisende im Ausland in der Regel kein Recht auf eine Kostenerstattung haben - warum also schimpfen über etwas das rechtlich korrekt gehandhabt wird und das man selbst per Mietvertrag incl. Gültigkeit des dänischen Rechts unterschrieben hat...
Und vor allem nicht beirren lassen von den lezten Kommentaren - die Häuser und der Vermieter sind ein Traum der sich schlecht beschreiben läßt, wenn man nicht dort gewesen ist... (so gesehen kann ich aber dennoch natürlich absolut den Frust verstehen wenn einem dieses wunderbare Erlebnis durch Corona verwehrt geblieben ist).
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Hinweis der Redaktion: Im Kommentar werden Entschädigungen für Beherbergungsbetriebe in Deutschland angesprochen. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die genauen Förderkriterien für solche Entschädigungen noch nicht vollständig bekannt. Es ist aber absehbar, dass solche Entschädigungen nur bei einem sehr, sehr kleinen Teil von UA Unterkünften greifen werden. Ein Haus wie black+bright würde in Deutschland voraussichtlich keine Entschädigungen erhalten.