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Kerosinverbrennung: Kennt die Regierung die Gefahren nicht?

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Flughafen - Was weiß die Regierung von Oberbayern über die Gesundheitsgefährdung durch Kerosinverbrennung? Nichts, behaupten die Startbahngegner und vermuten einen dicken Fehler im Planfeststellungsbeschluss.

Die Kerosinverbrennung liefert 29 Abbauprodukte, die die Gesundheit der Menschen gefährden können. Sie sind Gift für Leber und Niere, fortpflanzungsschädigend und krebserregend. Davon sind Dr. Walter Gränzer und Christian Franck überzeugt. Weil dies die Regierung von Oberbayern (ROB) ihrer Meinung nach nicht untersucht hat, halten die beiden den Planfeststellungsbeschluss (PFB) zur dritten Startbahn für grob fehlerhaft.

„Keine Verbrennung - außer bei sehr hohen Temperaturen - endet mit Wasser und Kohlendioxid, sondern mit mehr oder weniger für den Menschen giftigen Abbauprodukten“, erklären Gränzer und Franck in einem Brief an die Heimatzeitung. Weil sie in Deutschland keine Untersuchungen darüber gefunden haben, besorgten sie sich eine Liste von der NASA in Virginia, USA. Gränzer erklärt: „19 der 29 Abbauprodukte sind halogenierte Kohlenwasserstoffe“, und die seien laut Roche Lexikon Medizin „toxisch für das Zentralnervensystem, haben narkotische Wirkung und schädigen die Leber“. Gränzer: „Vor fast einem halben Jahr haben wir die Regierung von Oberbayern schriftlich auf diese Gesundheitsgefährdungen hingewiesen.“ Bis heute habe er keine sachbezogene Antwort erhalten. Darüber haben sich die beiden nun auch bei Ministerpräsident Horst Seehofer und beim Präsidenten der Regierung von Oberbayern, Christoph Hillenbrand, beschwert.

Die beiden Männer aus Attenkirchen und Freising glauben, dass die Behörde die gesundheitlichen Auswirkungen der Kerosin-Abbauprodukte nicht kenne, geschweige denn das Zusammenwirken mit Lebensmittelzusatzstoffen, Arzneimittelhilfsstoffen und an Verbindungen, die beim Elektrosmog entstehen. Auf der anderen Seite rätsele die Menschheit über die zunehmenden chronischen Krankheiten wie Diabetes, Alzheimer Krankheit und Krebs. Franck: „Es ist nach unserer Auffassung unverantwortlich, darüber einfach hinwegzugehen. Das hat nichts mit Pessimismus oder ideologischer Verbrämtheit zu tun, das ist einfach unwissenschaftlich.“

Heinrich Schuster, ROB-Pressesprecher, wehrt sich: „Wir haben im Verfahren auch die Auswirkungen der Kerosinverbrennung thematisiert. Eine im Planfeststellungsbeschluss herangezogene Studie des Instituts für Toxikologie der Universität Kiel zeigt, dass 13 im Kerosin enthaltenen Stoffe als relevant toxikologisch bewertet werden können.“ Darunter seien beispielsweise die Stoffe Benzol, Benzoapyren, Phenol und Xylol. Schuster: „Die Menge dieser im Fall des Ausbaus des Flughafens ausgestoßenen Stoffe wurden im Verfahren überprüft. Die geltenden immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte bleiben danach unterschritten.“ Dies könne genauer im Planfeststellungsbeschluss auf den Seiten 1216 f. und 1240 nachgelesen werden.

Gränzer kontert: „Die von der ROB genannten Stoffe Benzoapyren und Phenol sind keine Kerosin-Abbauprodukte. Xylol ist nach dem Sicherheitsdatenblatt nur ,harmful by inhalation‘. Wir haben Xylol deswegen gar nicht auf unserer Liste der 29 pathogenen Kerosinabbauprodukte.“ Und das Benzol sei zwar krebserregend und fortpflanzungsschädlich, der PFB gehe aber mit keinem Wort darauf ein, ob und wie Benzol im Trinkwasser auftritt und wie es dort auf die Gesundheit wirkt.

Die beiden haben alle drei Bände des PFB maschinell nach den Worten „Kerosinverbrennung“ und „Kerosinabbauprodukte“ durchsuchen lassen. Ergebnis: „Diese Wörter kommen in keinem der drei Bände vor. Der zentrale chemophysikalische Prozess des gesamten Flugbetriebes, nämlich die Umwandlung der chemischen in kinetische Energie, wird im PFB gar nicht behandelt.“ Sehr wohl aber in den kommenden Gerichtsverfahren, denn die von den beiden beschriebene Gesundheitsgefährdung ist Bestandteil der Klageschrift des Rechtsanwalts Eike Schönefelder. (pir)

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