Unterhaltsansprüche bei Bezug von Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege oder Grundsicherung
Aufgabe der Unterhaltsstelle ist die Ermittlung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen der Hilfeempfänger gegenüber getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartnern, Eltern und Kindern. Außerdem wird den Hilfeempfängern und Angehörigen eine Beratung in unterhaltsrechtlichen Fragen angeboten.
Zur außergerichtlichen / gerichtlichen Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen wird auch auf die Zusammenarbeit mit Familienfachanwälten zurückgegriffen.
Die Unterhaltsberechnung erfolgt nach den Vorgaben des bürgerlichen Rechts (BGB), unter Berücksichtigung der daraus resultierenden Rechtsprechung. Die Höhe des festzusetzenden Unterhaltsbetrages ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad und des daraus resultierenden Selbstbehaltes, sowie des Einkommens und Vermögens der Unterhaltspflichtigen.