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Bodenschutz

Der Boden ist Lebensgrundlage für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen. Zweck des Bodenschutzrechts ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen.  Bei Einwirkungen auf den Boden, z. B. bei Bauprojekten, sind Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich zu vermeiden. Zudem sind schädliche Bodenveränderungen, wie Verunreinigungen mit Schadstoffen, die Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeiführen können, zu verhindern.

Der vorsorgende Bodenschutz behandelt folgende Fragestellungen:
• Verwertung von Materialien in Böden
• Bewertung von stofflichen und nichtstofflichen Bodenbelastungen
• Erarbeitung von Anforderungen an den Erhalt der Bodenfunktionen
• Formulierung von Bodenqualitätszielen z. B. für die Bauleitplanung

 

Der nachsorgende Bodenschutz umfasst folgende Maßnahmen auf altlastenverdächtigen Flächen:
• Gefährdungsabschätzungen
• Bewertung
• Untersuchungen
• Sanierung oder
• Überwachung
von Altablagerungen, Altstandorten und Rüstungsaltlasten.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) führt die katastermäßige Erfassung bestimmter Bodenveränderungen und altlastenverdächtiger Flächen durch und hat hierzu das Altlasten-, Bodenschutz- und Dateninformationssystem (ABuDIS 3.0) in Betrieb genommen. Auskünfte aus dem Altlastenkataster können aufgrund der schutzwürdigen personenbezogenen Daten nur erteilt werden, wenn ein Eigentumsnachweis oder die schriftliche Einverständniserklärung des aktuellen Grundstückseigentümers vorliegt. Den Antrag auf Auskunft über dort erfasste altlastenverdächtige Flächen im Stadtgebiet Kempten finden sie im Downloadbereich.

 

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