Stadt Kempten Bauen, Wohnen & Umwelt Bürger-Service-Bauen Abbruch und Beseitigung

Abbruch und Beseitigung

Für den vollständigen Abbruch oder die Beseitigung baulicher Anlagen sind zwei Fälle zu unterscheiden:

Verfahrensfreie Vorhaben (Art. 57 Abs. 5 Satz 1 BayBO)

 

Bei der Beseitigung von baulichen Anlagen, die verfahrensfrei errichtet oder geändert werden dürfen und freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3 ist weder ein Baugenehmigungs- noch ein Genehmigungsfreistellungsverfahren durchzuführen.

 

Anzeigepflichtige Vorhaben (Art  57 Abs. 5 Satz 2 BayBO)

 

Für alle übrigen Anlagen ist die beabsichtigte Beseitigung einen Monat vorher mit folgenden Unterlagen anzuzeigen:

  • Lageplan (Maßstab 1:1000) mit Kennzeichnung des abzubrechenden Objekts
  • bei nicht freistehenden Gebäuden: Bestätigung eines qualifizierten Tragwerksplaners über die Standsicherheit des Gebäudes, an welches das abzubrechende Gebäude angebaut ist. (Diese Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn an verfahrensfreie Gebäude angebaut ist.)

 

Die Baubeginnsanzeige ist eine Woche vor Beginn des Abbruchs vorzulegen. Es handelt sich um denselben Vordruck wie für Baugenehmigungen; lassen Sie sich deshalb von der Bezeichnung bitte nicht verwirren.

 

Sollte noch eine andere öffentlich-rechtliche Gestattung benötigt werden (z. B. eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für den Abbruch eines Baudenkmals), darf ohne diese Erlaubnis mit dem Abbruch nicht begonnen werden.

 

Der teilweise Abbruch ist als Änderung eines Gebäudes zu werten und damit genehmigungspflichtig. Das bedeutet, hierfür ist ein Genehmigungs- bzw. ein Freistellungsverfahren durchzuführen.

 

Mehr Weniger lesen

Sie haben Fragen?
Nutzen Sie bitte unser


Kontaktformular


Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Montag zusätzlich:
14.30 - 17.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich:
12.00 - 13.00 Uhr

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.


Postanschrift:
Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)


Telefon (0831) 115:
alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr


Weitere Informationen erhalten Sie von:


Tel. Tel. 0831 2525-6090
Kronenstraße 8
87435 Kempten (Allgäu)