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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum (nicht zu Wohnzwecken dienende Räume) im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist. Sie ist Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum und / oder Teileigentum.

Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in das Grundbuch sind eine Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie ein dazugehöriger Aufteilungsplan erforderlich. Auf Grundlage dieser Bescheinigung erstellt der Notar dann eine Teilungserklärung, die zur Anlage eigener Grundbuchblätter für jede einzelne Eigentumswohnung / Eigentumsanteil benötigt wird.

 

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume in sich abgeschlossen sind. Was dies genau bedeutet und welche Unterlagen Sie für den Antrag benötigen, erfahren Sie in unserem Merkblatt.
Die Checkliste erläutert kurz und knapp die Anforderungen an die Aufteilungspläne.

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