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Ausnahmegenehmigung zum Parken für Handwerker

 

Wenn Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb im Stadtgebiet Kempten regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie handwerkliche Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebes im Kundenauftrag durchführen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken im gesamten Stadtgebiet Kempten erhalten. Diese können Sie digital, per Post, per Fax, per E-Mail, oder formlosen Antrag beantragen.

Für den Antrag benötigen wir:

  • Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Fahrzeugscheins (Für jedes eingesetzte Fahrzeug ist eine Kopie erforderlich)
  • Bei einem Fahrzeugwechsel muss die Originalgenehmigung, sowie eine Kopie des neuen Fahrzeugscheines zur Änderung vorgelegt werden.

Wissenswertes zum Antrag:
Mit der Genehmigung können Sie mit Ihren Fahrzeugen während der Durchführung von Handwerkerdiensten und Dienstleistungen an folgenden Stellen parken:

  • im eingeschränkten Halteverbot/Zonenhaltverbot nach Zeichen 286 und 290.1 Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Absatz 1 StVO)
  • auf Bewohnerparkplätzen von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr


Auf der Genehmigung können bis zu zwei Fahrzeugkennzeichen eingetragen werden.
Eine Erteilung der Genehmigung per Fax ist leider nicht möglich, sie wird per Post zugesandt.

 

Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung:

Als Handwerker kann – vorbehaltlich der Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen – angesehen werden, wessen Tätigkeit in den Anlagen A und B zur Handwerksordnung aufgeführt ist, sowie derjenige, der eine zu den dort genannten Berufen inhaltlich vergleichbare Tätigkeit ausübt (z.B. Wartungsdienste, Bedienstete von Firmen, die Großgeräte installieren usw.).

 

Fahrzeuge:

Als Handwerkerfahrzeuge können grundsätzlich nur noch Fahrzeuge anerkannt werden, deren Einrichtung und Ausstattung zur Verrichtung von handwerklichen Tätigkeiten beim Kunden vor Ort geeignet und auch dazu typischerweise bestimmt sind. 

Es müssen vor Ort beim Kunden Reparatur- oder Montagearbeiten durchgeführt werden und zu diesem Zweck müssen spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge eingesetzt werden oder schweres oder umfangreiches Material muss transportiert werden. Dies trifft regelmäßig nur auf Werkstattwagen (mit eingebauten Geräten/Maschinen, Ersatzteilen etc.), Pritschenwagen, Klein-LKW zu. 

 

Sportwagen, Oldtimer, Cabrios und Pkw / Kombilimousinen, die typischerweise dem Personentransport dienen (insbesondere Oberklassefahrzeuge) erhalten grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigung. Nur in sehr engen Grenzfällen können im Einzelfall Ausnahmen zugelassen werden.

 

Gebühren:
Genehmigung erstes Fahrzeug                            125,00 Euro
Weitere Fahrzeuge je Genehmigung                      50,00 Euro

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