Parkerleichterung für ambulante Pflegedienste, Soziale Dienste
Als Anbieter von ambulanten Pflegediensten in der Altenpflege und Krankenpflege können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken Ihrer Fahrzeuge während des Einsatzes beantragen.
Des weiteren können Krankengymnasten, Ergotherapeuten etc. ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese können Sie digital, per Post, per Fax, per E-Mail oder formlosen Antrag beantragen.
- Antrag Ausnahmegenehmigung für Soziale Dienste (Digitales Formular mit direkter Bezahlmöglichkeit)
- Antrag Ausnahmegenehmigung für Soziale Dienste
Für den Antrag benötigen wir eine Kopie der Fahrzeugscheine der Fahrzeuge, für die die Genehmigung gelten soll.
Wissenswertes zum Antrag
Die Ausnahmegenehmigung kann von Pflegediensten beantragt werden, die in der ambulanten Altenpflege und Krankenpflege tätig sind oder von Krankengymnasten, Ergotherapeuthen etc, die Hausbesuche anbieten.
Mit der Genehmigung können Sie mit Ihrem Fahrzeug während Ihres Einatzes an folgenden Stellen parken:
- im eingeschränkten Halteverbot/Zonenhaltverbot nach Zeichen 286 und 290.1 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Absatz 1 StVO)
- auf Bewohnerparkplätzen von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Die Genehmigung berechtigt nicht zum dauerhaften Parken vor den eigenen Praxisräumen oder in dessen Nahbereich.
Bei einem Fahrzeugwechsel muss die Originalgenehmigung sowie eine Kopie des neuen Fahrzeugscheins zur Änderung vorgelegt werden.
Gebühren
Genehmigung 1. Fahrzeug 50,00 Euro.
jedes weitere Fahrzeug je Genehmigung 30,00 Euro.