Stadt Kempten Rathaus & Politik Zukunft Kempten Neubaugebiet Halde Vergabe Neubaugebiet Halde Auszug Bebauungsplan

Bebauungsplan - Neubaugebiet Halde


 

 

        Für weitere Informationen zur Bebauung wird vom Stadtplanungsamt                  am 24.10.2023 um 18.00 Uhr ein Informationsvortrag angeboten.

 

        Inhalte des Vortrags und Anmeldemöglichkeit können Sie HIER aufrufen.

 

 

 

Festgesetzter Bebauungsplan des Neubaugebiets Halde 

 

Folgende Rahmenbedingungen gelten für Bauvorhaben im dritten Vergabeabschnitt

(Auszug aus dem festgesetzten Bebauungsplan Halde - Dritter Vergabeabschnitt - Stand: November 2022)

*1 Grundstücksfläche ca. Angabe in m²

*2 Anzahl der zulässigen und zwingend auszuführenden Vollgeschosse

*3 Maximal Höhe der Oberkante des Rohfußbodens des Erdgeschosses in Metern über NN

 

 

Weitere verbindliche Bauvorschriften im Plangebiet

(nicht abschließend; Auszug aus dem Bebauungsplan):

 

 

Dach und Dachneigung

Satteldach (SD) 18-25°

Flachdach (FD) extensiv begrünt

PV-und Solarthermieanlagen (auf Satteldächern und über FD-Begrünung) zulässig

´

Wandhöhen von Gebäuden

Max. zulässige, traufseitige Wandhöhe, gemessen zwischen Oberkante des Rohfußbodens im Erdgeschoss (OK RFB EG) und dem Schnittpunkt Außenkante Außenwand mit der OK Attika (ohne Absturzsicherung) bzw. Dachhaut.

Bei SD: 5,60 m

Bei FD: 6,10 m

 

Geländefestsetzungen

Die zulässige Geländeoberfläche aller Grundstücksbereiche ist gemäß den Höhenfestsetzungen des Bebauungsplans (separate Planzeichnung 1.1 zum Bebauungsplan) für die Wohnflächen in Metern über NN festgelegt. Die festgesetzten Höhen dürfen um maximal 30cm über- bzw. unterschritten werden.

 

 

Stützwände

Stützmauern sind ausschließlich in den festgesetzten Bereichen des Bebauungsplans (separate Planzeichnung 1.2 zum Bebauungsplan) bis zur definierten maximalen Höhe zulässig.

 

Stellplätze, Garagen, Carports

Für Einfamilienhäuser sind zwei Stellplätze für die erste Wohneinheit und drei Stellplätze für eine weitere Wohneinheit nachzuweisen. Für andere Nutzungsarten richtet sich die Anzahl nach der jeweils gültigen Stellplatzsatzung der Stadt Kempten.

Garagen und Carports sind nur innerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen sowie innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Die zulässige max. Höhe Rohfußboden (RFB) richtet sich nach der zulässigen Höhe des RFB der jeweiligen Hauptgebäude. Die zulässige max. Wandhöhe beträgt 2,80m, gemessen von der Oberkante des RFB im Erdgeschoss bis zum Schnittpunkt Außenkante Außenwand/Oberkante Attika.

 

Abstandsflächen

Die Abstandsflächen für die Grundstücke Lechweg 12-30 sind für die jeweils nördlichen Seiten der Hauptgebäude auf 0,5H (halbe Wandhöhe des Gebäudes), mindestens jedoch 3m, reduziert. Die Abstandsflächen dürfen auch auf dem jeweiligen nördlichen Nachbargrundstück zu liegen kommen. Die Maße der Abstandsflächen für Carports und Garagen werden auf 0,5H reduziert. Die Abstandsflächen dürfen auf dem jeweiligen nördlichen Nachbargrundstück zu liegen kommen.

 

Hinweis:

Die o.a. Angaben geben einen unverbindlichen Auszug aus den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans wieder. Architekten und Planer können Ihnen erläutern, ob ihre baulichen Wünsche mit den Festsetzungen des Bebauungsplans übereinstimmen. Rechtsverbindliche Auskünfte zu Grundstücken können ausschließlich auf der Grundlage des Originalbebauungsplans getroffen werden.

 

 

 

Nachfolgende aufrufbar der Bebauungsplan des Neubaugebiets Halde sowie relevante Links und Informationen zur Bauplanung:

 

Bebauungsplan 622 "Halde"

 

Legende Bebauungsplanzeichnung „Halde“ 

 

Planzeichnung „Halde" - Bebauungsplan; Festsetzung der Geländeoberfläche; Festsetzung der Stützwandbereiche

 

Rasterdaten Übersicht „Halde“ 

 

Umweltbericht und Gutachten zum Bebauungsplan

 

Digitale Visualisierung - Neubaugebiet Halde

 

Den Höhenplan mit dem im Bebauungsplan festgesetzten Gelände als 2D CAD-Datei im .dfx sowie .dwg Format können Sie bei Herrn Stolpe unter Marc.Stolpe@Kempten.de anfordern. Eine Anleitung zur Entwurfsplanung der Freiflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 622 „Halde“ ist HIER aufrufbar (Stand: Februar 2023).

 

Mehr Weniger lesen

Sie haben Fragen?
Nutzen Sie bitte unser


Kontaktformular


Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Montag zusätzlich:
14.30 - 17.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich:
12.00 - 13.00 Uhr

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.


Postanschrift:
Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)


Telefon (0831) 115:
alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr


Weitere Informationen erhalten Sie von:

Stolpe
Tel. 0831 2525-1833
Kronenstr. 8
87435 Kempten (Allgäu)