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Bauplatzvergabekriterien - Teilnahmebedingungen und Zielfestsetzung

 

 

    1. Bauplatzvergabekriterien

Von den 25 Einzelhausgrundstücken des dritten Vergabeabschnitts werden 20 Baugrundstücke durch einen vom Liegenschaftsausschuss der Stadt Kempten (Allgäu) beschlossenen Punktekatalog und 5 Baugrundstücke durch ein Losverfahren vergeben.

 

 

    2. Zugelassener Personenkreis

Zur Teilnahme am Vergabeverfahren der Stadt Kempten (Allgäu) im Neubaugebiet Halde sind ausschließlich Privatpersonen zur Bebauung eines Einzelhauses zugelassen, welche noch kein Baugrundstück der Stadt Kempten (Allgäu) auf dem Neubaugebiet Halde erworben haben.

 

 

    3. Teilnahmebedingungen zum Bewerbungsverfahren

Für eine Zulassung zum Bewerbungsverfahren sind Nachweise/Unterlagen entsprechend 3a) und 3b) verpflichtend Ihrem Bewerbungsformular beizufügen:

(Sollten Sie über die notwendigen Nachweise/Unterlagen noch nicht verfügen und möchten Ihre Online-Bewerbung zwischenspeichern, laden Sie bitte Platzhalter hoch).

 

    3a) Fachliche Beratung über energetische Kriterien und energetisches Bauen                       

Bereits zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung müssen Sie einen schriftlichen Nachweis über die Teilnahme einer Fachberatung der energetischen Kriterien und des energetischen Bauens erbringen (z.B. Zertifikat des Leistungserbringers). Die Stadt Kempten (Allgäu) wird hierzu eine Fachberatung zum Erhalt des notwendigen Zertifikats anbieten. Nähere Informationen erhalten Sie HIER.

Liegt Ihnen bereits ein Nachweis über eine energetische Fachberatung aus den vorherigen Vergabeverfahren vor, wird dies auch im dritten Vergabeabschnitt akzeptiert.

 

    3b) Bestätigung über Finanzierung oder Eigenkapital                                                                     

Bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung muss der Bewerber folgenden Nachweis der Bewerbung hinzufügen:

(1) Eine schriftliche Finanzierungsbestätigung eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts i. S. d. § 1 KWG über einen Betrag von mindestens € 800.000,00.   

(2) Sollten Sie Ihr Bauvorhaben ausschließlich mit vorhandenem eigenen Vermögen ohne Inanspruchnahme von Darlehensmitteln realisieren wollen und können, genügt eine schriftliche (Eigenmittel-) Bestätigung eines vorgenannten Kreditinstituts oder eines im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Finanzdienstleistungsinstituts i. S. d. §1a KWG, dass frei verfügbare Eigenmitteln in Höhe von mindestens € 800.000,00 vorhanden sind und über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren vorgehalten werden. 

(3) Die Finanzierungsbestätigung bzw. (Eigenmittel-) Bestätigung darf zum Zeitpunkt des Beginns des Bewerbungszeitraums nicht älter als 4 Wochen sein.

 

    Erläuterungen zu 3b)

zu (1): Eine Finanzierungsbestätigung ist keine verbindliche Kredit-/Finanzierungszusage Ihres Kreditinstituts. Sie müssen eine schriftliche Finanzierungsbestätigung Ihren Bewerbungsunterlagen beilegen/hinzufügen. Das bedeutet, dass die Bestätigung vom Kreditinstitut ausgestellt und unterzeichnet sein muss. Die Erklärung muss also vom Kreditinstitut schriftlich abgegeben sein. Somit genügen insbesondere Online-Bestätigungen, die Sie auf Basis einer Selbstauskunft ausdrucken, nicht. Auch dann nicht, wenn diese unterzeichnet sind. 

Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte geschäftsmäßig oder in dem in § 1 KWG aufgeführten Umfang betreiben. Zu Bankgeschäften zählt insbesondere die Gewährung von Darlehen (Krediten). Zu den Kreditinstituten gehören z.B. Privatbanken, öffentlich-rechtliche Institute (u.a. Sparkassen), Genossenschaftsbanken (u.a. Volks- und Raiffeisenbanken) und Spezialbanken (u.a. Pfandbriefbanken und Bausparkassen).

zu (2): Finanzdienstleitungsinstitute gewähren keine Kredite. Eine Bestätigung solcher Unternehmen genügt nur, wenn Sie den Betrag von mindestens € 800.000,00 aus eigenem Vermögen bezahlen können und das Institut bestätigt, dass diese Mittel für eine Zeit von mindestens 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der Bestätigung vorgehalten werden, also nicht für anderweitige Investitionen o.a. verwendet werden oder abfließen.

 

 

    4. Zielfestsetzung

Die Stadt Kempten (Allgäu) verfolgt mit den vorliegenden Bauplatzvergabekriterien das Ziel, den sozialen Zusammenhalt der Bürgerinnen und Bürger der Stadt zu stärken und zu festigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Die Bauplatzvergabekriterien dienen dazu, dauerhafte, langfristige und nachhaltige Sesshaftigkeit in der Stadt zu ermöglichen, weil diese die soziale Integration und den Zusammenhalt in der örtlichen Gemeinschaft maßgeblich stärkt (§ 1 Abs. 6 Nr. 2, 3 und 4 BauGB). Gerade junge Familien mit mehrjähriger Bindung zur örtlichen Gemeinschaft sind auf die Bauplatzkriterien angewiesen, um auch zukünftig in der Stadt Kempten bleiben zu können und nicht zum Wegzug gezwungen zu sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB).

Aus Klima- und Umweltschutzgesichtspunkten (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) zielen die Bauplatzvergabekriterien der Stadt Kempten zudem darauf ab, ökologisches, nachhaltiges und klimaschonendes Bauen zu fördern.

 

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