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Beistandschaften

Auf Antrag eines Elternteils kann für ein minderjähriges Kind eine unterhaltsrechtliche Vertretung (Beistandschaft) eingerichtet werden. Das Stadtjugendamt Kempten vertritt dann das Kind in folgenden Aufgabenbereichen:

 

- Feststellung der Vaterschaft

- Geltendmachung der Unterhaltsansprüche

 

Antragsberechtigt ist der Elternteil, der die alleinige elterliche Sorge ausübt oder der Elternteil, der mit dem minderjährigen Kind in häuslicher Gemeinschaft lebt.

 

Voraussetzung für die Beistandschaft ist weiterhin, dass das Kind in Kempten wohnt.

 

Als Grundlage für die Unterhaltsberechnung dient die Düsseldorfer Tabelle mit den dazugehörenden Leitlinien.


Nähere Informationen zur Düsseldorfer Tabelle und deren Anwendung erhalten Sie auf den Internetseiten des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

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