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Berufskraftfahrerqualifikation


Weiterbildung für Berufskraftfahrer
 

Für Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblich Güterkraft- oder Personenverkehr durchführen und eine Fahrerlaubnis der Klassen C1,C1E,C,CE,D1,D1E,D,DE oder gleichwertige Klasse (Altklasse 2 und 3) besitzen, die vor dem 10.09.2008  (Personenverkehr) oder vor 10.09.2009 (Güterkraftverkehr) erteilt worden ist, besteht eine Pflicht zur Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden.

Diese Weiterbildung wird durch die Schlüssel-Ziffer 95 in den Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen und ist im Abstand von 5 Jahren zu wiederholen.

Wer seinen Führerschein der oben genannten Klassen im Rahmen einer Erweiterung neu erwirbt, hat die sogenannte Grundqualifikation zu absolvieren. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer, sowie der Fahrschule Ihrer Wahl.

Wir empfehlen die Eintragung umgehend vorzunehmen, um Schwierigkeiten bei Kontrollen zu vermeiden. Hierzu ist der bisherige Führerschein, 1 biometrisches Foto, die Weiterbildungsmodule oder der Nachweis über die absolvierte Grundqualifikation, sowie der Ausweis oder Reisepass mitzubringen. Die Kosten betragen ca. 45,00 EUR.

 

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