Denkmalschutz
Auch wenn Sie in oder an Ihrem Gebäude Veränderungen vornehmen wollen, die nach den baurechtlichen Vorschriften genehmigungsfrei sind, kann hierfür eine Erlaubnis erforderlich sein.
Dies ist immer dann der Fall, wenn Ihr Objekt
- ein Einzeldenkmal ist oder in der Nähe eines solchen Objekts befindet,
- im denkmalrechtlichen Ensemblebereich liegt oder
- Baumaßnahmen auslöst, durch welche ein Bodendenkmal betroffen ist.
Ist eine Maßnahme baugenehmigungspflichtig, werden die denkmalschutzrechtlichen Belange im Baugenehmigungsverfahren mitgeprüft.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege stellt ein Fachinformationssystem zur Verfügung, das Informationen über die einzelnen Denkmäler bereitstellt: DenkmalAtlas 2.0 (bayern.de).
Weitere Informationen zur Denkmaleigenschaft, möglichen Maßnahmen an Denkmälern und Beantragung einer Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz erhalten Sie hier. Spezifische Informationen zu Bauvorhaben im Bereich eines Bodendenkmals haben wir ebenfalls zusammengefasst.
Das Antragsformular sowie die Anzeigen über Beginn und Fertigstellung finden Sie unter Formulare und Merkblätter (kempten.de).
Kostenlose Recherche der Fachbetriebe
Wer Kulturgut restaurieren lassen will, weiß wie schwer es ist, die richtigen Handwerksbetriebe zu
finden. Die online-Datenbank „Handwerksbetriebe für Restaurierung und Denkmalpflege“
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zusätzliche Zulassungskriterien, die sie insbesondere für die Arbeit in Restaurierung und
Denkmalpflege ausweisen. Ein Expertenbeirat überprüft diese Kriterien kontinuierlich und sorgt für
die qualitative Weiterentwicklung der Datenbank.
Die Datenbank bietet eine kostenlose Recherche nach Handwerk, Region, spezifischen Leistungen,
Fachgebieten und Zulassungskriterien der Restaurierungsbetriebe. Listen und Firmeneinträge sind als
PDF speicherbar.
Hier geht’s zur Recherche:
www.restaurierung-handwerk.de