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Denkmalschutz

Auch wenn Sie in oder an Ihrem Gebäude Veränderungen vornehmen wollen, die nach den baurechtlichen Vorschriften genehmigungsfrei sind, kann hierfür eine Erlaubnis erforderlich sein.

Dies ist immer dann der Fall, wenn Ihr Objekt

  • ein Einzeldenkmal ist oder in der Nähe eines solchen Objekts befindet,
  • im denkmalrechtlichen Ensemblebereich liegt oder
  • Baumaßnahmen auslöst, durch welche ein Bodendenkmal betroffen ist.

Ist eine Maßnahme baugenehmigungspflichtig, werden die denkmalschutzrechtlichen Belange im Baugenehmigungsverfahren mitgeprüft.

 

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege stellt ein Fachinformationssystem zur Verfügung, das Informationen über die einzelnen Denkmäler bereitstellt: DenkmalAtlas 2.0 (bayern.de).

 

Weitere Informationen zur Denkmaleigenschaft, möglichen Maßnahmen an Denkmälern und Beantragung einer Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz erhalten Sie hier. Spezifische Informationen zu Bauvorhaben im Bereich eines Bodendenkmals haben wir ebenfalls zusammengefasst.

 

Das Antragsformular sowie die Anzeigen über Beginn und Fertigstellung finden Sie unter Formulare und Merkblätter (kempten.de).

 

 

Kostenlose Recherche der Fachbetriebe 


Wer Kulturgut restaurieren lassen will, weiß wie schwer es ist, die richtigen Handwerksbetriebe zu 
finden. Die online-Datenbank „Handwerksbetriebe für Restaurierung und Denkmalpflege“ 
präsentiert die ausgewiesenen Fachbetriebe mit ihrem Leistungs- 
und Erfahrungsspektrum.  

 

Gelistet sind ausschließlich eingetragene Handwerkskammerbetriebe, welche die Aufträge mit 
qualifizierten Beschäftigten durchführen. Darüber hinaus erfüllen alle gelisteten Unternehmen 
zusätzliche Zulassungskriterien, die sie insbesondere für die Arbeit in Restaurierung und 
Denkmalpflege ausweisen. Ein Expertenbeirat überprüft diese Kriterien kontinuierlich und sorgt für 
die qualitative Weiterentwicklung der Datenbank. 

 

Die Datenbank bietet eine kostenlose Recherche nach Handwerk, Region, spezifischen Leistungen, 
Fachgebieten und Zulassungskriterien der Restaurierungsbetriebe. Listen und Firmeneinträge sind als 
PDF speicherbar. 

 

Hier geht’s zur Recherche: 
www.restaurierung-handwerk.de  

 

 

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Telefon (0831) 115:
alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr



Untere Denkmalschutzbehörde

 

Tel. 0831 2525-6090
Kronenstraße 8
87435 Kempten (Allgäu)