Einsicht in Hausakten
Im Archiv des Bauverwaltungs- und Bauordnungsamtes werden die Bauakten der Gebäude in der Stadt verwahrt. Diese "Hausakten" können vom jeweiligen Eigentümer eingesehen werden. Für die Einsicht und die Anfertigung von Kopien werden Gebühren erhoben.
Neben dem Eigentümer können auch andere Personen (z. B. Architekten oder Mieter) die Akten einsehen. Hierfür benötigen wir eine ausreichende Vollmacht des Eigentümers, sowohl für die Einsicht als auch für die Anfertigung von Kopien.
Die Akteneinsicht ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, einen entsprechenden Termin können sie Hier online buchen.