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Einzelhandelskonzept der Stadt Kempten

Wie zahlreiche Rankingergebnisse zeigen, ist Kempten einer der attraktivsten Einzelhandelsstandorte in ganz Deutschland.

Diese positive Entwicklung des Einzelhandels und der Innenstadt ist unter anderem auf die politischen Entscheidungen bezüglich der Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepte der Stadt Kempten zurückzuführen.

In diesen Konzepten wurde seit 1990 eine Strategie zur erfolgreichen Weiterentwicklung der Innenstadt sowie der Nahversorgungsbereiche Kemptens festgeschrieben.

Am 19. November 2020 wurde das Einzelhandelskonzept vom Stadtrat beschlossen.

Zentraler Versorgungsbereich Einkaufsinnenstadt

Nahversorgungszentren

 

Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten soll ausschließlich in den definierten zentralen Versorgungsbereichen angesiedelt oder erweitert werden. Maßgeblich für die Zuordnung einzelner Waren zu den zentrenrelevanten Sortimenten ist die „Kemptener Liste zentrenrelevanter Sortimente“

Während im zentralen Versorgungsbereich „Einkaufsinnenstadt“ das gesamte zentrenrelevante Sortiment angesiedelt werden kann, ist für die Nahversorgungszentren eine Fokussierung auf den kurzfristigen Bedarfsbereich (Lebensmittel und Reformwaren, Brot- und Backwaren, Fleisch- und Wurstwaren, Drogeriewaren, Parfümeriewaren, Kosmetika, Apothekerwaren, Sanitätswaren, Schnittblumen, Papier- und Schreibwaren, Schulbedarf, Zeitschriften, optische Waren) vorgesehen.

 

Nahversorgungszentren dienen der räumlichen Konzentration von nahversorgungsrelevanten Einzelhandelsbetrieben. Deshalb soll Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten vor allem in diesen Nahversorgungszentren angesiedelt bzw. erweitert werden.

Außerhalb der abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche ist die Ansiedlung von Betrieben mit zentrenrelevanten bzw. nahversorgungsrelevanten Warengruppen nicht zulässig.

 

 

Kemptener Liste zentrenrelevanter Sortimente (Stand 2020)

Innenstadtrelevante Sortimente

  • Parfümeriewaren
  • Baby- und Kinderartikel*
  • Bücher
  • Spielwaren
  • Bekleidung, Wäsche
  • Schuhe, Lederwaren
  • Sportbekleidung und – schuhe
  • kleinteilige Sport- und Campingartikel
  • Haushaltselektronik ("weiße Ware")
  • Unterhaltungselektronik ("braune Ware")
  • Computer, Zubehör, Film
  • Wohnaccessoires (ohne Möbel), Heimtextilien, Bettwaren, Kurzwaren, Gardinen und Zubehör
  • Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik, Antiquitäten/Kunst
  • Uhren, Schmuck
  • Papier- und Schreibwaren, Bastelbedarf, Schul- und Bürobedarf
  • Optik, Hörgeräteakustik
  • Musikinstrumente, Musikalien

*beinhaltet Baby- und Kinderbekleidung, Schuhe, Schulranzen/Rücksäcke, Zubehör (sonstige Erstausstattung, Schnuller) Quelle CIMA Beratung + Management GmbH 2019; nicht abschließend

 

Nahversorgungsrelevante Sortimente (Stand 2020)

Als nahversorgungsrelevante Sortimente werden primär definiert:

  • Nahrungs- und Genussmittel, Getränke
  • - Drogeriewaren, Kosmetik
  • - Apothekenwaren
  • - Sanitätswaren
  • - Zeitungen/Zeitschriften
  • - Blumen/Floristik
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