Kontakt
Für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln bzw. bei Fragen bezüglich des Ausländerrechts oder Asylangelegenheiten kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder telefonisch:
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- Tel.-Nr.: 0831 2525-3360
Zur persönlichen Vorsprache vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin
Bei einem Besuch in unserer Behörde finden Sie unsere Sachbearbeiter/innen in den Zimmern 017a, 017b, 017c, 015, 014a und 014.
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU handelt es sich ebenfalls um einen unbefristeten Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt.
Die Voraussetzungen für ihre Erteilung sind stark an die der Niederlassungserlaubnis angelehnt.
Anders als diese berechtigt die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU aber auch zur Mobilität innerhalb der Europäischen Union, indem sie in den anderen Mitgliedstaaten ein Recht auf Erteilung eines befristeten Aufenthaltstitels verleiht.
Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Aufenthaltstiteln besteht darin, dass die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU zur sogenannten Mobilität berechtigt.
Das bedeutet, dass der Inhaber einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU einen Rechtsanspruch darauf besitzt, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union auch längerfristigen Aufenthalt und sogar Aufenthalt zur Ausübung einer Beschäftigung zu nehmen, während Inhaber einer nationalen Niederlassungserlaubnis in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union lediglich die sogenannte Schengen-Reisefreiheit nutzen können (Aufenthalt lediglich zu Besuchzwecken für die Dauer von längstens drei Monaten).