Stadt Kempten Bauen, Wohnen & Umwelt Wohnen Vermeidung von Wohnungslosigkeit

Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit

Wenn Sie von Unregelmäßigkeiten im laufenden Mietverhältnis, zum Beispiel auf Grund von Mietschulden oder einer Räumungsklage, betroffen sind und Sie keine Selbsthilfemöglichkeiten oder anwaltliche Vertretung haben, kann die Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit Hilfestellungen leisten.

Die Fachstelle bietet Ihnen Beratung hinsichtlich von Wohnraumkündigungen, Räumungsklagen aber auch bevorstehenden Zwangsräumungen und zeigt Handlungsmöglichkeiten zur Vermeidung des Wohnraumverlustes auf. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Vereinbarungen mit ihrem Vermieter oder der Korrespondenz mit Behörden.

 

Selbstverständlich steht es auch Vermietern frei die Fachstelle zu kontaktieren, so dass außergerichtliche Lösungen erzielt werden können. Die Vermeidung von Wohnraumverlust geht einher mit der Wiederaufnahme von regelmäßigen Mietzahlungen sowie der Erarbeitung einer Rückzahlungsperspektive bei rückständigen Mieten.

 

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Fachstelle selbst keinen Wohnraum vermitteln kann, und dass es sich lediglich um eine Beratungsform bzgl. des Wohnraumerhalts handelt.

 

Sofern der Verlust des Wohnraums nicht mehr abzuwenden ist, Sie von Obdachlosigkeit bedroht sind und über keine Selbsthilfemöglichkeiten verfügen, erfolgt eine Vermittlung zur Ordnungsbehörde, welche die entsprechende Einweisung in eine Notunterkunft vornimmt.

 

Den Kontakt zur Ordnungsbehörde finden Sie hier: https://www.kempten.de/obdachlosenunterbringung-4180.html

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Mietvertrag
  • Kündigungsschreiben
  • Räumungsklage
  • Terminierung der Zwangsräumung
  • Einkommensnachweise (Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, -hilfe bzw. Nachweis über Beantragung von Arbeitslosengeld, -hilfe, letzte(r) Rentenbescheid / -mitteilungen, Nachweis über Bezug von Sozialhilfe bzw. Beantragung von Sozialhilfe, Nachweise über Krankengeld bzw. Beantragung von Krankengeld, Bescheid über Erziehungsgeld bzw. Nachweis über Beantragung von Erziehungsgeld, Kindergeldnachweis bzw. Nachweis über Beantragung von Kindergeld, usw.)
  • Sämtliche Unterlagen, welche im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen bzw. zur Erhaltung des Wohnraums nützlich sein könnten.
Mehr Weniger lesen

Sie haben Fragen?
Nutzen Sie bitte unser


Kontaktformular


Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Montag zusätzlich:
14.30 - 17.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich:
12.00 - 13.00 Uhr

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.


Postanschrift:
Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)


Telefon (0831) 115:
alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr


Weitere Informationen erhalten Sie von:

Koops
Tel. 0831 2525 - 5036
Gerberstraße 2
87435 Kempten (Allgäu)