Stadt Kempten Kempten erleben Kultur & Unterhaltung Kulturförderung in Kempten FAQ - Häufig gestellte Fragen

FAQ - Häufig gestellte Fragen 

 

Wie reiche ich den Antrag ein? 

Über die digitalen Antragsformulare können Sie Ihren Förderantrag stellen. In begründeten Ausnahmefällen ist auch die (fristgerechte) Einsendung per Mail (pdf) oder postalisch möglich. Auch in diesen Fällen sind jedoch die vom Amt zur Verfügung gestellten Antragsformulare zu verwenden.

Sollte Ihnen die Online-Antragsstellung nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an das Kulturamt (Thomas Hilmer; thomas.hilmer@kempten.de; 0831/ 25 25 -1709)

 

Ich kann leider die angegebene Frist nicht einhalten. Kann ich auch später abgeben? 

 

Es gibt einen festen, wiederkehrenden Rhythmus für Antragsfristen:

  • IMPULSFÖRDERUNG (Projekte, Konzepte, U20-Förderung und Kooperationen) immer 1. März und 1. Oktober eines Jahres
  • STRUKTURFÖRDERUNG (Institutionelle Förderung und Festivalförderung) immer 15. Mai (alternierend; alle zwei Jahre)
  • BASISFÖRDERUNG (Vereine der Breitenkultur) immer 15. Mai (alle zwei Jahre)

 

Sollten Sie das Datum zur nächsten Einreichungsfrist nicht schaffen, können Sie gerne zum nächsten Termin Ihren Antrag einreichen.

 

 

Was passiert nachdem ich meinen Antrag eingereicht habe? 

 

Nach Ablauf der Abgabefrist trifft sich das beschließende Gremium und entscheidet über die eingesandten Projekte.

Wichtig für Sie ist zu wissen, dass nicht die gesamte beantragte Summe bewilligt werden muss; es können auch lediglich Teilsummen bewilligt werden.

Nach dem die Jury sich getroffen hat, werden Sie postalisch informiert, ob Sie eine Förderung erhalten und wenn ja in welcher Höhe.

Sollten Sie gefördert werden, fordern Sie die bewilligte Summe über den einseitigen Auszahlungsantrag ein. Diesen erhalten Sie mit dem Zuwendungsbescheid vom Kulturamt. Setzen Sie Ihr Projekt nun um. Drei Monate nach Abschluss des Projektes reichen Sie einen Verwendungsnachweis (VWN) ein (Ausnahme: Mietkostenzuschuss). Auch hier ist i.d.R. ein vom Kulturamt zur Verfügung gestelltes Online-Formular zu verwenden.

 

Am besten lesen Sie sich die Dokumente für den Verwendungsnachweis gleich nach Bewilligung der Förderung durch. Dies ist für den weiteren Projektverlauf und für die anschließende Erstellung des Verwendungsnachweises hilfreich: Sie können so bereits während des Projektablaufs gezielt die Informationen dokumentieren und sammeln, die beim VWN abgefragt werden.

Im Bereich "Nützliche Links, Vorlagen und Informationen" finden Sie zudem eine Anleitung zur Erstellung für den Verwendungsnachweis (How To Verwendungsnachweis).

 

 

Wer entscheidet, welche Projekte gefördert und welche abgelehnt werden? 

 

Es werden nur Anträge bearbeitet und beschieden, die fristgerecht eingereicht wurden, formal korrekt sind und den Förderrichtlinien entsprechen.

 

Bei Kleinprojekten und Mietzuschüssen entscheidet die Kulturverwaltung über eine Förderung.

Projekte und Konzepte über 2.500,00 Euro werden von einer Jury begutachtet und beschlossen. Sie besteht aus 3 Personen qua Amtes (Oberbürgermeister, vertreten durch die 3. Bürgermeisterin, der Stadt Kempten, Kulturbeauftragte des Stadtrats, Kulturamtsleitung) sowie bis zu 4 Expertinnen und Experten und Praktikerinnen und Praktiker aus Kunst und Kultur.

Über Anträge auf Institutionelle Förderung, Festivalförderung und Basisförderung für Vereine entscheidet der Ausschuss für Kultur und Stadttheater der Stadt Kempten.

 

 

Wann erfahre ich, ob mein Antrag gefördert wird? 

 

In der Impuls-Förderung erhalten Sie i.d.R. 3 bis 8 Wochen nach Antragsfrist Ihren Bescheid; im Falle der Struktur- und der Basisförderung kann es jedoch länger dauern, da wir hier von den Sitzungsterminen des Stadtrates bzw. des Ausschusses für Kultur und Stadttheater abhängig sind.

Zuwendungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden Ihnen entweder digital (Bayern-ID; Unternehmenskonto) oder postalisch (als Einschreiben) zugestellt.

 

 

Was passiert, wenn ich eine Förderung erhalten habe, aber nicht in der von mir beantragten Summe? 

 

Wenn die Jury sich für eine Förderung Ihres Projektes ausspricht, jedoch nicht in der von Ihnen beantragten Höhe, haben Sie die Möglichkeit, die Förderung zu akzeptieren oder abzulehnen.

Hierfür erhalten Sie Zuwendungsbescheidung und Auszahlungsantrag vom Kulturamt.

Es liegt in Ihrer Entscheidung, ob Sie den Finanzplan anpassen wollen und das Projekt mit den bewilligten Geldern umsetzen können, oder ob Sie versuchen noch weitere Zuschüsse von Drittmittelgebern zu erhalten. Im besten Fall informieren Sie sich bereits im Vorfeld über weitere Möglichkeiten, Drittmittel zu akquiriere. Wenn Sie Fragen zur Drittmittelakquise haben, melden Sie sich bitte beim Kulturamt.

Ebenso können Sie die Förderung ablehnen, falls die bewilligte Summe, Ihrer Meinung nach nicht ausreichend ist und zusätzliche Gelder nicht einwerbbar für Sie erscheinen.

Sie können sich in einer späteren Förderrunde wieder bewerben.

 

 

Was sind Eigen- und Drittmittel? 

 

Nur wenige Förderbereiche der Kemptener Kulturförderung sind Vollförderungen; lediglich in der Kleinprojekt-, der Konzept- und der U20-Förderung wird das Projekt zu 100% bezuschusst. In allen anderen Förderbereichen müssen Eigen- oder/und Drittmittel eingebracht werden.

 

Als (anrechenbare) Eigen- und Drittmittel gelten alle mit dem geförderten Projekt/ der geförderten Einrichtung im Zusammenhang stehenden Einnahmen (insbesondere Zuwendungen, Mittel Dritter, Einnahmen aus Eintritten, Verkäufen) und die Eigenmittel des Projektträgers. Sie müssen im Kostenplan dargestellt werden.

 

Eigenmittel sind Geldmittel, die aus dem Vermögen des Antragsstellers stammen, auch Einnahmen (wie Mitgliederbeiträge, Eintritte oder Teilnehmergebühren) zählen hierzu. Unter Mittel Dritter sind ebenfalls Geldmittel z.B. von privaten Gebern, anderen Förderprogrammen oder Spenden zu verstehen.

Im Bereich  "Nützliche Links, Vorlagen und Informationen" finden Sie einige Links zu potentiellen Drittmittelgebern (Bezirk Schwaben, Bundesfonds oder Stiftungen).

 

 

Was bedeutet es, dass nur Anträge eingereicht werden dürfen, wenn im geförderten Projekt faire Honorare bezahlt werden? 

 

Öffentliche Gelder finanzieren selbstständige Kulturarbeit. Sie müssen zu einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit und der Absicherung in sozialen Sicherungssystemen beitragen. Daher knüpfen wir die Vergabe von Fördermitteln an sowohl faire als auch angemessen kalkulierte Honorare.

Aktuell gibt es verabschiedete Honorarempfehlungen von z.B. ver.di Basishonorare – ver.di (verdi.de), dem Verband für Darstellende Künste Neue Honoraruntergrenze für freischaffende Akteur*innen in den darstellenden Künsten festgelegt | BFDK (darstellende-kuenste.de), dem Tonkünstlerverband Musiker Honorare (musiker-honorare.de) oder etwa dem BBK BBK Bundesverband - Beruf Kunst - Ausstellungsvergütung (bbk-bundesverband.de).

 

 

Wo bekomme ich Hilfe bei der Antragstellung? 

 

Sie finden im Bereich "Nützliche Links, Vorlagen und Informationen" auch eine Anleitung, wie Sie den Antrag ausfüllen können. Diese Anleitung heißt "How To Antrag". Lesen Sie sich diese bitte vorab durch! Zudem finden Sie im Online-Antragsformular Ausfüllhilfen.

 

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne mit unseren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Sabine Modzel-Hoffmann, Andrea Baumberger und Thomas Hilmer in Verbindung setzen. Bitte beachten Sie, dass Unterstützung für Ihren Antrag nur bis zu zwei Wochen vor Antragsfrist möglich ist.

Senden Sie uns für einen Antragscheck Ihre Fragen und Unterlagen (kurze Projektbeschreibung und Kosten- und Finanzierungsplan) vorab als Email. So können wir uns vor einem beratenden Telefonat oder Treffen schon mal mit Ihrem Projekt vertraut machen.

 

 

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Weitere Informationen erhalten Sie von:

Modzel-Hoffmann
Tel. 0831 2525-1706
Memminger Str. 5
87439 Kempten (Allgäu)