Finanzielle Leistungen
Hier finden Sie eine Übersicht der finanziellen Leistungen der Netzwerkpartner.
Für berufliche Aufstiegsfortbildungen (z. B. Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher) können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zur Hälfte als Zuschuss übernommen werden. Bei Vollzeitmaßnahmen kann auf Antrag zusätzlich einkommens- und vermögensabhängig ein Lebensunterhalt gewährt werden.
Beziehende von Bürgergeld können bei Bedarf beim Jobcenter Kempten (Allgäu) Erstausstattung für Schwangerschaft und Geburt beantragen, z.B. Schwangerschaftskleidung, Erstlingsausstattung, Kinderwagen, etc.
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/jobcenter/jobcenter-kempten-kempten.html
Schülerinnen und Schüler können Unterstützung für ihre schulische Ausbildung erhalten, wenn die eigenen Mittel und die ihrer Eltern nicht ausreichen. Die Hilfe kommt beim Erwerb eines weiterführenden Schulabschlusses oder eines berufsqualifizierenden Abschlusses in Frage.
Mit der Berufsausbildungsbeihilfe werden Auszubildende, die während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen unter bestimmten Voraussetzungen mit einem monatlichen Zuschuss unterstützt. Eine rein schulische Ausbildung kann nicht gefördert werden.
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
Das Bildungs- und Teilhabepaket bietet umfangreiche Möglichkeiten, Kinder und Jugendliche in der Schule/Kindertageseinrichtung sowie bei der Integration in die Gesellschaft und Teilhabe an gemeinschaftlichen Aktivitäten finanziell zu unterstützen. Die Leistungen umfassen Schulbedarfe, Ausflüge/Klassenfahrten, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, Lernförderung sowie Leistungen zur Teilhabe in Bereichen wie z.B. Sport, Musik und Kultur.
Anspruch haben Personen, die Bürgergeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen.
Besuchen Kinder eine Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Krippe, Hort) kann der von den Eltern zu zahlende Beitrag ganz oder teilweise übernommen werden.
Wer nach der Geburt seines Kindes zu Hause bleibt oder eine Erwerbstätigkeit von maximal 32 Wochenstunden ausübt, kann Elterngeld beantragen. Das Elterngeld gleicht Verdienstausfälle zu einem gewissen Teil aus. Auch Nichterwerbstätige (Schülerinnen/Schüler, Studentinnen/Studenten, Hausfrauen/Hausmänner) haben Anspruch auf den Mindestbetrag.
Der Freistaat Bayern gewährt Eltern mit Wohnsitz in Bayern für Kinder ab dem 13. bis zum 36. Lebensmonat Bayerisches Familiengeld. Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit oder ob das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut
Die Haushaltshilfe stellt die Weiterführung des Haushalts sicher, während die bisher dafür verantwortliche Person z.B. stationär behandelt wird. Oder um sie nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bei der Haushaltsführung vorübergehend zu entlasten. Dazu gehören im Wesentlichen Einkäufe, die Beschaffung und Zubereitung von Mahlzeiten, Pflege und Reinigung der Wohnung und Betreuung der Kinder.
Familien erhalten das Kindergeld für die grundlegende Versorgung ihrer in Deutschland lebenden Kinder. Der Anspruch besteht zunächst für Kinder unter 18 Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld
Kinderkrankengeld wird gezahlt, wenn ein Elternteil wegen einer Erkrankung des Kindes nicht zur Arbeit gehen kann und dadurch das Gehalt ausbleibt. Das Kinderkrankengeld beträgt grundsätzlich bis zu 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettogehalts. Es wird für gesetzlich versicherte Kinder bezahlt, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind. Die Dauer ist abhängig von der Familiensituation.
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen. Ob das für Sie zutrifft, können Sie ganz leicht mit dem KiZ-Lotsen überprüfen.
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen
Der Freistaat Bayern entlastet mit dem Bayerischen Krippengeld Eltern von Kindern ab dem 13. Lebensmonat finanziell bei den Elternbeiträgen zu einer geförderten Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege.
https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/index.php
Eltern, die Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können sich von den Kosten der Mittagsbetreuung befreien lassen.
Antrag auf Befreiung von den Mittagsbetreuungskosten für 2023/2024
Antrag auf Befreiung von den Mittagsbetreuungskosten für 2024/2025
Das Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der Krankenkasse, die Sie während Ihres Mutterschutzes erhalten. Sie erhalten Mutterschutzgeld für 6 Wochen vor der Geburt, für den Tag der Entbindung und für 8 Wochen nach der Geburt. Als Arbeitnehmerin erhalten Sie bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Tag. Den Differenzbetrag zu Ihrem durchschnittlichen Nettogehalt zahlt Ihnen der Arbeitgeber.
Der Unterhaltsvorschuss wird Kindern gewährt, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen bzw. keinen regelmäßigen Unterhalt erhalten.
Personen mit geringem Einkommen können Wohngeld beantragen. Es wird als Zuschuss gezahlt. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter oder als Lastenzuschuss für Bewohnende eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.