Stadt Kempten Rathaus & Politik Die Kommune Stadtverwaltung Verwaltungsstruktur Referat Recht, Finanzen und Sicherheit - Wolfgang Klaus Rechts- und Standesamt Fischerei

Fischereirecht Kempten

Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen

Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen vorzeigen.

Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist die bestandene staatliche Fischerprüfung.

Der Fischereischein wird auf Antrag (Fischereischein auf Lebenszeit)

  • mit unbeschränkter Geltungsdauer oder
  • für die Dauer von fünf Jahren

erteilt.

Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung bestanden haben, erhalten den Fischereischein auf Lebenszeit.

Die staatliche Fischerprüfung für Bayern findet jährlich landeseinheitlich am ersten Samstag im März statt.

Zentrale Prüfungsbehörde ist das Institut für Fischerei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in Starnberg ( » www.LfL.bayern.de).

Wer die Fischerprüfung ablegen will, muss an einem Vorbereitungskurs teilnehmen.

Nach bestandener Fischerprüfung ist der Fischereischein bei der unteren Fischereibehörde zu beantragen.

Für das Angeln im jeweiligen Gewässer wird zusätzlich ein Erlaubnisschein des Fischereiberechtigten (Besitzers) oder Fischereipächters benötigt.

Jugendfischereischein:

Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fischerprüfungszeugnis im Original
  • 1 Lichtbild aus neuester Zeit
  • Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen

Gebühren:

Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe zusammen.

  • Fischereischein auf Lebenszeit (Einmalzahlung):
    35,00 EUR Gebühr + Abgabe je nach Lebensalter
  • Fischereischein auf Lebenszeit (5-jährige Zahlung):
    35,00 EUR Gebühr + 40,00 EUR Abgabe
  • Jugendfischereischein: 10,00 EUR Gebühr + 5,00 EUR Abgabe

 

 

Mehr Weniger lesen

Sie haben Fragen?
Nutzen Sie bitte unser


Kontaktformular


Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Montag zusätzlich:
14.30 - 17.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich:
12.00 - 13.00 Uhr

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.


Postanschrift:
Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)


Telefon (0831) 115:
alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr


Weitere Informationen erhalten Sie von:

Scholl
Tel. 0831 2525-3036