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Geburt eines Kindes in Kempten (Allgäu)

Bei Entbindung im Klinikum Kempten - Oberallgäu ist das Krankenhaus zur schriftlichen Geburtsanzeige verpflichtet. Damit dies erfolgen kann, füllen die Eltern bei der Patientenaufnahme diese aus. Das Klinikum leitet diese mit den notwendigen Unterlagen an das Standesamt zur Beurkundung weiter.

Bei Entbindung im Geburtshaus ist dieses ebenfalls zur schriftlichen Geburtsanzeige verpflichtet. Die Hebamme und die Eltern erstellen die Anzeige. In Absprache mit den Eltern können diese die Geburtsanzeige auch persönlich beim Standesamt vorbeibringen.

Bei Hausgeburten ist jeder Elternteil zur mindestens mündlichen Anzeige verpflichtet. Bei Verhinderung kann dies auch jede andere Person übernehmen, die bei der Geburt dabei war.

 

Welche Unterlagen und Urkunden (im Original) benötigen Sie im Regelfall zur Beurkundung der Geburt Ihres Kindes:

 

Verheiratete Mütter benötigen eine Heirats- bzw. Eheurkunde sowie die beiden Geburtsurkunden der Ehegatten oder eine Beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister. Bei Eheschließung im Ausland (nicht deutschsprachig) benötigen Sie die Eheurkunde und die dazugehörige deutsche Übersetzung (von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer). Im Einzelfall kann eine Überbeglaubigung (Apostille/Legalisation) notwendig sein.

 

Nicht miteinander verheiratete Eltern benötigen ihre Geburtsurkunden (Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtenregister), ggf. mit deutscher Übersetzung.

 

Bei geschiedenen Müttern benötigen wir sowohl die Eheurkunde als auch das rechtskräftige Scheidungsurteil sowie den Nachweis der aktuellen Namensführung. Alternativ eine aktuelle Beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister.

 

WICHTIG: Bei nicht miteinander verheirateten Eltern wird der Vater nur in die Geburtsurkunde eingetragen, wenn eine wirksame Vaterschaftsanerkennung vorliegt. Eine Vaterschaftsanerkennung, die bereits auch schon vor der Geburt möglich ist, kann bei jeden Standesamt oder Jugendamt abgegeben werden.

 

Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!!!

 

Ausländische Eltern müssen einen gültigen Nationalpass vorlegen.

 

Informationen zum Namen des Kindes:

 

Grundsätzlich erhält das Kind bei verheirateten Eltern den Ehenamen der Eltern. Bei nicht verheirateten Eltern, erhält das Kind den Familiennamen der Mutter. Ausnahmen können möglich sein, sollten aber vorab mit dem Standesamt besprochen werden.

 

Der Erwerb des Vornamens bzw. der Vornamen richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Staates, dem ein Kind angehört. Bei einem deutschen Kind steht das Recht der Vornamensgebung den sorgeberechtigten Eltern zu. Nach Beurkundung der Vornamen sind keine Änderungen mehr möglich.

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Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.


Postanschrift:
Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)


Telefon (0831) 115:
alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr



Ansprechpartnerin Neugeborene  A - E (Familienname der Mutter)

Tanja Schimpf, Standesbeamtin, Abteilungsleiterin, Zimmer 128, (0831) 2525-3050, standesamt@kempten.de

Ansprechpartnerin Neugeborene  F - H (Familienname der Mutter)

Ulrike Diebolder, Standesbeamtin, Zimmer 125, (0831) 2525-3051, standesamt@kempten.de

Ansprechpartnerin Neugeborene  I - L (Familienname der Mutter)

Lea Singer, Standesbeamtin, Zimmer 127, (0831) 2525-3053, standesamt@kempten.de

Ansprechpartnerin Neugeborene  M - Q (Familienname der Mutter)

Birgit Prinz, Standesbeamtin, Zimmer 129, (0831) 2525-3058, standesamt@kempten.de

Ansprechpartner Neugeborene  R - S (Familienname der Mutter)

Alfred Hermann, Standesbeamter, Zimmer 131, (0831) 2525-3057, standesamt@kempten.de

Ansprechpartnerin Neugeborene  T - Z (Familienname der Mutter)

Birgit Elnaggar, Standesbeamtin, Zimmer 130, (0831) 2525-3052, standesamt@kempten.de