Güterkraftverkehr Kempten
Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist grundsätzlich erlaubnispflichtig.
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Die Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz gilt nur für den Güterkraftverkehr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Die Gemeinschaftslizenz gilt für den Verkehr mit Staaten der EU und Staaten des EWR.
Die Erlaubnis wird einem Unternehmer, dessen Unternehmen seinen Sitz tatsächlich und dauerhaft im Inland hat, erteilt, wenn
- der Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person (Verkehrsleiter) zuverlässig sind,
- die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist und
- der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist.
Benötigte Unterlagen:
- Fachkundeprüfung bzw. gleichwertiger Eignungsnachweis des Verkehrsleiters
- Vermögensübersicht, Eigenkapitalbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers,
Steuerberaters (Unterlagen dürfen nicht älter als ein Jahr sein) - Ggf. Gesellschaftervertrag oder Handelsregisterauszug
- Ggf. Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis der zur Führung der Geschäfte
bestellten Person (Verkehrsleitervertrag) - Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (Belegart „O“) für den
Antragsteller und ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person (Geschäftsführer und
Verkehrsleiter) – nicht älter als drei Monate – (Beantragung bei der Wohnsitzgemeinde) - Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde für den Antragsteller
und ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person (Geschäftsführer und
Verkehrsleiter) – nicht älter als drei Monate - (Beantragung bei der Wohnsitzgemeinde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Unternehmen/den Unternehmer von der
Stadt/Gemeinde, dem Finanzamt, der Krankenkasse sowie der Berufsgenossenschaft
Gebühren:
- Gemeinschaftslizenz (EU-Verkehr)
oder nationale Genehmigung 450,00 EUR - jede beglaubigte Abschrift 95,00 EUR