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Jagdrecht in Kempten

Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen


Wer die Jagd ausüben will, muss mindestens 16 Jahre alt sein und einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen.


Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber in Deutschland eine Jägerprüfung bestanden hat. Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung. Die Anmeldung zur Jägerprüfung erfolgt beim Amt für Landwirtschaft und Forsten Landshut (Jägerprüfung). Der Bewerber hat vorab eine jagdliche Ausbildung von mindestens 120 Stunden abzuleisten. Dieser Vorbereitungskurs wird von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft bzw. von privaten Jagdschulen angeboten.

Nach bestandener Jägerprüfung ist der Jagdschein bei der unteren Jagdbehörde zu beantragen. Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z.B. durch die Pacht eines Jagdrevieres, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.


Jugendjagdschein:

Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden (für 1 Jahr). Der Antrag auf Erteilung eines Jugendjagdscheines bedarf der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson; die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein; der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.

Falknerjagdschein:

Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheines ist grundsätzlich davon abhängig zu machen, dass der Bewerber zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat.


Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Jägerprüfungszeugnis im Original
  • 1 Lichtbild aus neuester Zeit
  • Bestätigung einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für die jeweilige Gültigkeitsdauer des Jagdscheines


Bei einer Verlängerung des Jagdscheines ist die Vorlage des Prüfungszeugnisses nicht mehr notwendig.

Gebühren:

Die Jagdscheingebühr einschließlich der Jagdabgabe zur Förderung des Jagdwesens beträgt grundsätzlich für

1. Dreijahresjagdschein:                           150,00 Euro
2. Einjahresjagdschein:                              60,00 Euro
3. Tagesjagdschein (Gültigkeit 14 Tage):     15,00 Euro
4. Jugendjagdschein:                                 37,50 Euro
5. Falknerdreijahresjagdschein:                  40,00 Euro
6. Falknerjahresjagdschein:                        15,00 Euro
7. Falknertagesjagdschein:                           7,50 Euro

 

 

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