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Auskunft aus dem Sorgeregister (sog. Negativattest bzw. -bescheinigung

Als Nachweis über die alleinige elterliche Sorge der Mutter kann zur Vorlage bei Behörden etc. eine Bescheinigung (sog. Negativattest) ausgestellt werden.

Bescheinigt wird ausschließlich nach deutschem Recht. Die Beantragung kann ausschließlich durch die Mutter erfolgen.


Eine persönliche Vorsprache der Mutter ist hierzu nicht zwingend notwendig. Dieser kann auch online gestellt werden.

 

Waren der Vater des Kindes und die Mutter des Kindes noch nie miteinander verheiratet , so liegt die alleinige elterliche Sorge grundsätzlich bei der Mutter.


Ausnahmen:

• Abgabe einer Sorgeerklärung
• familiengerichtliche Entscheidungen


Hierzu steht Ihnen folgende Stelle zur Verfügung

• Wohnortsjugendamt

 

Notwendige Unterlagen:

• Gültiges Ausweisdokument der Mutter
• Geburtsurkunde des Kindes



Die Auskunft aus dem Sorgeregister wird Ihnen anschließend per Post zugesandt.


 

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