Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges bei der Stadt Kempten (Allgäu)
Wenn Sie Ihr Anliegen vor Ort erledigen möchten, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Hierbei handelt es sich um die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges, welches weder im In- noch im Ausland zugelassen war.
Notwendige allgemeine Unterlagen für die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
- gültigen Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen:
Handels- bzw. Vereinsregisterauszug ggf. Gewerbeanmeldung (Ausweiskopie(n) vom/n Unterschriftsberechtigten; nicht älter als ein Jahr) - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- SEPA-Kombimandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
- Vollmacht, wenn die Zulassung im Auftrag erledigt wird (Ausweis des Bevollmächtigten)
- Bei Zulassung auf eine minderjährige Person ist die Einwilligung beider Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten, die Vorlage beider Ausweise und die Benennung eines Zustellbevollmächtigten erforderlich.
Fahrzeugunterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) im Original
Wenn das Neufahrzeug aus einem europäischen Mitgliedstaat stammt und keine Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. andere Zulassungsdokumente vom Hersteller ausgestellt wurden, ist zusätzlich folgendes vorlegen:
- Kaufvertrag bzw. Rechnung
- Bestätigung vom Händler, dass keine Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. andere Zulassungsdokumente erstellt bzw. beantragt wurden und dass die Fahrzeugidentifizierungsnummer am Fahrzeug mit den vorliegenden Fahrzeugpapieren abgeglichen wurde
Gebührenrahmen:
ca. 30,60 - 72,90 €