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Newsticker zum Coronavirus in Kempten

Im Newsticker informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen.

+++ 01.03.2023: Kommunales Testzentrum in Kempten seit 28. Februar geschlossen +++

Das vom Bayerischen Roten Kreuz betriebene kommunale Testzentrum in der Gerberstraße 46 in Kempten (Allgäu) wurde zum 28. Februar 2023 geschlossen. Grund ist eine entsprechende Vorgabe des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Begründet wird die landesweite Schließung der kommunalen Testzentren durch die anhaltend ruhige Infektionslage.

 

Bereits seit Wochen war in der Region die Anzahl der Testungen in den kommunalen Testzentren zurückgegangen. 

 

Ungeachtet dessen wird es im Oberallgäu und in Kempten (Allgäu) weiterhin ein flächendeckendes Testangebot geben. Die Teststellen bleiben weiter in Betrieb. Eine regelmäßig aktualisierte Übersicht gibt es hier: www.oberallgaeu.org/corona#/ 

 

+++ 31.01.2023: Änderung der Siebzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17. BayIfSMV) +++

 

In Umsetzung der Beschlüsse des Ministerrats vom 16. Januar 2023 wird die 17. BayIfSMV bis einschließlich 17. Februar 2023 verlängert. Zudem treten zum 1. Februar 2023 Änderungen der 17. BayIfSMV in Kraft.

 

>>> Änderungen in Textform

 

>>> Übersicht: Diese Maskenplichten gelten in Bayern ab 1. Februar 2023

 

 

+++ 06.12.2022: Verlängerung der 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – Aufhebung der Maskenpflicht +++

Das Bayerische Kabinett hat die Verlängerung der 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis 20. Januar 2023 beschlossen. Die wichtigste Änderung betrifft die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, die ab dem 10. Dezember 2022 aufgehoben wird.


+++16.11.2022: Wegfall der Isolationspflicht am 16. November +++

Die Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege finden sie hier.

An die Stelle der Isolationspflicht treten verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete, dazu gehören unter anderem:

  • eine grundsätzliche Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung
  • Betretungs- und Tätigkeitsverbote in medizinischen und pflegerischen Bereichen mit vulnerablen Personengruppen, sowie in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften

 

+++ 27.10.2022: Änderung der Siebzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17. BayIfSMV) +++

Die Änderungen zur 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17. BayIfSMV) finden Sie hier.

 

+++30.9.2022: 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17. BayIfSMV) +++

Die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17. BayIfSMV) finden Sie hier.

 

+++04.07.2022, 11 Uhr: 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, gültig bis 30. Juli 2022+++

Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Änderungen vom 30. Juni 2022 finden Sie hier.

 

Seit dem 30. Juni 2022 haben nicht mehr alle Personen Anspruch auf anlasslose kostenlose Bürgertestung, sondern nur noch bestimmte Gruppen in vulnerablen Settings, wie:

  • Kinder bis 5 Jahren,
  • Impfunfähige,
  • Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie
  • pflegende Angehörige.

Einige weitere Gruppen, wie Besucher von Veranstaltungen in Innenräumen oder Personen mit einer Warnmeldung in der CoronaWarn-App haben Anspruch auf Testung unter Zahlung einer Eigenbeteiligung von 3 Euro. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/

 

Eine Maskenpflicht in den Verkehrsmitteln des ÖPNV ist weiterhin geboten. Der Maskenstandard im ÖPNV wird aber dahingehend angepasst, dass nun auch durch Fahrgäste nicht mehr verpflichtend eine FFP2-Maske, sondern mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen ist.

 

+++03.05.2022, 15 Uhr: Weitere Lockerungen, Übersicht der Regelungen+++

Seit dem 1. Mai entfällt in Bayern die Testpflicht in Schulen und Kitas. Im ÖPNV gilt weiter eine FFP2-Maskenpflicht, ebenso in Einrichtungen zur Betreuung vulnerabler Gruppen. Weiterhin gelten die Empfehlungen: Abstand halten, Maske tragen, Hygieneregeln beachten und Impfen/Boostern lassen. Eine Übersicht sowie weitere Informationen finden Sie hier. 

 

+++13.04.2022, 12:30 Uhr: Neue Regelungen für Quarantäne und Isolation+++

Ab heute gilt in Bayern unter anderem: Isolation für positiv getestete Personen weiterhin verpflichtend. Ende der Quarantäne nach 5 Tagen möglich, wenn 48 Stunden symptomfrei, freitesten nicht verpflichtend, aber empfohlen. Quarantäne für enge Kontaktpersonen entfällt. Weitere Infos zu den Regelungen und die Allgemeinverfügung Isolation finden Sie hier. 

 

+++04.04.2022: 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht+++

Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie hier.

(Stand: 1. April 2022, gültig vom 3. bis 30. April 2022)

 

+++01.04.2022: Zugang Stadtverwaltung und Sitzungen ab 3. April 2022+++

Zum Schutz der städtischen Bediensteten vor Infektionen gilt beim Betreten städtischer Gebäude zunächst bis 30. April 2022 weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Alle Besucherinnen und Besucher werden geben, die allgemeinen Hygieneregeln wie zum Beispiel die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern weiterhin zu befolgen.

 

In Anbetracht der vom Land beschlossenen und ab 3. April 2022 geltenden neuen 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ändern sich die Zugangsregelungen im Kemptener Rathaus für Sitzungen und Besprechungen entsprechend. Dies bedeutet, dass ab Sonntag, den 3. April 2022 keine Zugangsbeschränkungen gelten und somit auch keine Kontrollen der Unterlagen oder Nachweise vor Beginn einer jeweiligen Sitzung stattfinden. Es wird jedoch empfohlen, sich im Vorfeld einer jeden Sitzung oder Besprechung freiwillig auf das Corona-Virus zu testen. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen, wie beispielsweise die Wahrung des Mindestabstands.

 

+++31.03.2022: Basisschutzmaßnahmen ab 3. April 2022+++
Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordung gilt bis 30. April. 
Basisschutzmaßnahmen: 
Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen (Abstand, Maske; Hygienekonzepte). FFP2-Maskenpflicht bleibt in medizinischen, Pflege-, Behinderten-, Obdachlosen- und Flüchtlings-Einrichtungen sowie im öfftl. Personennahverkehr. Regelmäßige Tests in Schule und Kita bleiben. Testpflicht für Besucher / Beschäftigte in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Justizvollzugsanstalten. 
Mehr Informationen im Bericht aus der Kabinettssitzung vom 29. März 2022


+++04.03.2022: Aktualisierte Regelungen, weitere Lockerungen+++

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt bis 19. März. Für Gastronomie und Beherbergungswesen gilt ab heute 3G. Eine Öffnung von reinen Schankwirtschaften ist unter 3G möglich. Die Öffnung von Clubs, Diskotheken und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen ist unter 2G plus gestattet. Kapazitätenbeschränkung für Veranstaltungen / Einrichtungen liegt künftig bei 75 % (max.25.000 Personen). Alle aktuellen Regelungen im Überblick gibt's hier.
 

17.02.2022, 14 Uhr: Weitere Lockerungen ab heute in Bayern+++

Die Lockerungen betreffen: Keine Kontaktbeschränkungen für Geimpfte, die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben bestehen. 2G-Plus wird zu 2G, 2G wird zu 3G. Alle Regelungen im Überblick und die bis zum 23. Februar verlängerte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie hier.

 

+++09.02.2022, 12 Uhr: Aktualisierte Regelungen, weitere Lockerungen+++

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt bis 23. Februar. Die 22-Uhr-Sperrstunde in der Gastronomie entfällt. Für körpernahe Dienstleistungen, z.B. Friseure, Fußpflege), gilt ab heute 3G. Für Sportveranstaltungen ist eine Auslastung von 50 Prozent erlaubt. Das betrifft Indoor-Spielplätze, Fitnessstudios, Tagungen und Kongresse. Bei Kulturveranstaltungen und Kinos liegt die Auslastung bei 75 Prozent, außerdem weiterhin 2G-Plus und Maskenpflicht. Für Saunen, Bäder und Therme gilt 2G. Alle aktuellen Regelungen im Überblick gibt's hier.

 

+++28.01.2022, 15 Uhr: Verlängerung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, aktualisierte Regelungen+++

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird verlängert bis einschließlich 9. Februar 2022. Die neuen Regelungen betreffen unter anderem: Kutlur- und Sportveranstaltungen (Auslastung bis 50 Prozent, unverändert: 2G Plus bzw. 2G und FFP2-Maskenpflicht), überregionale Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr al 1.000 Personen (Auslastung bis 25 Prozent, maximal 10.000 Personen, weiterhin 2G Plus und FFP2-Maskenpflicht, Alkoholverbot), Erleichterungen in der Jugendarbeit (für 14-17-Jährige regelmäßige Schultests für Teilnahme ausreichend), 3G für Prüfungen, Meisterkurse und Fahrschulen, Einzelhandel FFP2-Maskenpflicht und Personenobergrenze (10 qm/Person) wie bisher. Auszüge aus der Verordnung und eine Übersicht der aktuellen Regelungen in Kempten finden Sie  hier.

 

+++12.01.2022, 17 Uhr: Verlängerung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, neue Regelungen+++

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird verlängert und gilt bis einschließlich 9. Februar 2022. Die neuen Regelungen betreffen unter anderem: Geboosterte müssen ab Tag der Booster-Impfung bei 2G-Plus keinen Schnelltest vorlegen, 2G für Gastronomie und Beherbergung bleibt bestehen, geänderte Regelungen bei Quarantäne (Kontaktperson) und Isolation (Infiziert). Eine grafische Übersicht der Regelungen finden Sie hier, Auszüge aus der Verordnung und was aktuell in Kempten gilt hier.

 

+++28.12.2021, 11 Uhr: Ab heute auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte/Genesene, Regelungen Zuschauerverbot und Tanzveranstaltungen+++

Bei privaten Zusammenkünften außerhalb der Gastronomie, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind ba heute, 28. Dezember, maximal zehn Personen erlaubt. Bei den Kontaktbeschränkungen sind Kinder unter 14 Jahren ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, gelten die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, egal ob im privaten oder im öffentlichen Raum (Mitglieder des eigenen Hausstandes sowie höchstens zwei weitere Personen aus einem weiteren Hausstand). Das Zuschauerverbot gilt neben großen überregionalen Sportveranstaltungen gilt auch für große überregionale Kulturveranstaltungen und vergleichbare Veranstaltungen. Tanzveranstaltungen sind auch außerhalb von Clubs und Diskotheken untersagt, soweit es sich nicht um Sportausübung handelt. Alle Regelungen im Überblick finden Sie hier. 

 

+++23.12.2021, 13 Uhr: Sonder-Impfaktionen am 27. Dezember und am 6. Januar im Impfzentrum Kempten+++

Am Montag, 27. Dezember, und am Donnerstag, 6. Januar, finden Sonder-Impfaktionen im Impfzentrum Kempten statt. Anmeldung und Terminvereinbarung unter https://impfzentren.bayern/citizen/. Zur Impfung bitte Impfpass und Personalausweis mitbringen. Eine vorherige Anmeldung ist zwingend erforderlich.

 

+++23.12.2021, 10 Uhr: Ab 10. Januar 3G-Regel für Besucher der Stadtverwaltung+++

Ab Montag, 10. Januar 2022 herrscht in allen Gebäuden der Stadtverwaltung für Besucherinnen und Besucher die 3G-Regel. Zutritt ist nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen möglich ist. Der Test kann ein Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) sein. Viele Anliegen lassen sich bereits online erledigen, eine Übersicht der Angebote gibt's unter www.kempten.de/digital.

 

+++16.12.2021, 19:30 Uhr: Booster-Sonntag am 19. Dezember in Kempten+++

Am Sonntag, 19. Dezember 2021, findet wieder eine Sonder-Impfaktion in Kempten statt: Auffrischimpfungen werden von 10 bis 16 Uhr im Impfzentrum in der Ari-Kaserne in der Kaufbeuer Straße durchgeführt. Es gibt noch freie Termine, Anmeldung unter https://impfzentren.bayern/. Zur Impfung sind der Personalausweis und Impfpass mitzubringen.

 

+++16.12.2021, 19 Uhr: Übersicht der Testangebote im Kemptener Stadtgebiet+++

Eine Übersicht aller Testangebote im Kemptener Stadtgebiet finden Sie unter www.kempten.de/coronatest

 

+++15.12.2021, 18 Uhr: Neue Corona Regelungen ab heute+++

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird verlängert bis einschließlich 12. Januar 2022. Die geänderten Regelungen betreffen unter anderem:

  • Booster-Impfung ersetzt Test bei 2G-Plus
  • Ausnahmen von 2G-Plus, insbesondere unter freiem Himmel
  • Kontaktbeschränkungen von nicht geimpften Personen
  • Sonderregelungen an Silvester

Die geänderte Verordnung sowie eine Übersicht der aktuellen Regelungen finden Sie hier.

 

+++09.12.2021, 11:30 Uhr: Freie Termine für Booster-Sonntag am 12. Dezember in Kempten+++

Am Sonntag, 12. Dezember, findet wieder eine Sonder-Impfaktion in Kempten statt. Von 9 bis 17 Uhr werden im Impfzentrum in der Ari-Kaserne und im Impfpoint in der Bahnhofstraße 13 Auffrischimpfungen durchgeführt. Eine Anmeldung zu dem Termin ist zwingend erforderlich und erfolgt unter https://impfzentren.bayern/. Zur Impfung sind der Personalausweis und Impfpass mitzubringen. Um Missbrauch bei der Terminvergabe vorzubeugen, ist es zudem notwendig, die E-Mail, welche nach der Online-Anmeldung als Terminbestätigung (mit Name und gebuchtem Termin) zugesendet wird, in digitaler oder ausgedruckter Form mitzuführen. 

 

+++03.12.2021, 16 Uhr: Änderung der Corona-Regelungen zum 4. und 8. Dezember+++

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird in einigen Punkten zum 4. Dezember 2021 (Inkrafttreten) angepasst:

  • keine Zuschauer bei großen überregionalen Sportveranstaltungen
  • 2G auch in der Außengastronomie
  • Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nichtgenesene (max. eigener Hausstand plus zwei Personen aus einem weiteren Hausstand)

Ab 8. Dezember:

2G für Ladengeschäfte, Ausnahmen für Geschäfte des täglichen Bedarfs (u.a. Lebensmittel, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Buchhandlungen, Baumärkte)

 

>> Überblick der Maßnahmen im Bericht aus der Bayerischen Kabinettssitzung vom 3.12.2021

 

+++25.11.2021, 14 Uhr: Dringend Freiwillige im Pflegebereich gesucht+++

Es werden dringend weitere Kräfte im Bereich der Pflege zur Unterstützung gesucht. Die personelle Situation ist zwischenzeitlich in allen Kemptener Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung sehr angespannt, ebenso auch bei den ambulanten Pflegediensten. Der Aufruf richtet sich vor allem an alle Bürgerinnen und Bürger, die über medizinische oder pflegerische Sachkenntnisse verfügen. Gesucht werden Personen, die eine Ausbildung im Pflege- oder Gesundheitsbereich absolviert haben, die sich bereits in Altersteilzeit oder im Ruhestand, in Elternzeit, im Studium oder in der Ausbildung befinden oder momentan aus anderen Gründen eine „Auszeit“ genommen haben. Ebenso können sich Personen mit Erfahrung im Gesundheits- und Pflegewesen (z. B. langjährige Pflegeerfahrung) als Pflegehilfskräfte in den Pool eintragen. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.pflegepool-bayern.de. Dort ist auch eine Registrierung möglich.

 

+++24.11.2021, 13 Uhr: Neue Corona Regelungen ab heute bayernweit+++

Die neuen Corona-Regelungen treten heute bayernweit in Kraft. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

  • Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte (maximal 5 Personen ab 12 Jahren aus 2 Haushalten)
  • mehr 2G: körpernahe Dienstleistungen, Hochschulen, Musik- und Fahrschulen
  • 2G plus: Freizeiteinrichtungen und Messen, Kultur- und Sportveranstaltungen
  • Gastro: 2G mit Sperrstunde ab 22 Uhr
  • Schließung von Schankwirtschaften, Diskos und Clubs
  • Absage von Weihnachtsmärkten
  • Persongengrenzen im Handel: 10 qm pro Person
  • Regionale Hotspots (7-Tage-Inzidenz über 1.000): Schließung von Gastro und Beherbergung, keine Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltugnen, Online-Lehre bei Hochschulen, Handel: 20 qm pro Person

Weitere Informationen zu den Regelungen sowie die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie hier.

 

+++22.11.2021, 12 Uhr: Neue Corona-Regelungen für Bayern ab 24. November angekündigt+++

Am 19. November wurden neue Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie für Bayern angekündigt. Diese treten voraussichtlich ab Mittwoch, 24. November, in Kraft. Sobald die entsprechende Verordnung  vorliegt, informiert die Stadt Kempten hier und auf allen städtischen Kanälen darüber.

 

+++16.11.2021, 12 Uhr: Seit heute gelten in Bayern neue Corona-Regelungen+++

Ab heute gilt 2G (geimpft, genesen) für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe. Überall, wo 2G oder 3G Plus gelten, ist eine FFP2-Maske zu tragen. Die Regelungen im Überblick sowie die komplette Verordnung finden Sie hier.

 

+++15.11.2021, 15:00 Uhr: Antigen-Schnelltests wieder kostenlos+++

Ab sofort werden Antigen-Schnelltests wieder kostenlos angeboten. Die Tests können in den privaten Testzentren sowie in Apotheken, die Tests anbieten, gemacht werden. Bitte beachten: PCR-Tests sind weiterhin nur für berechtigte Personen kostenlos. Mehr Infos unter www.kempten.de/coronatest.

 

+++15.11.2021,14:30 Uhr: Corona-Impfung ab 16. November nur noch mit Termin+++

Für Impfungen im Impfzentrum Kempten, im Impfpoint Kempten sowie im Impfzentrum Sonthofen ist ab Dienstag, 16. November zwingend eine Terminvereinbarung über https://impfzentren.bayern nötig. Impfungen ohne Termin sind hier nicht mehr möglich.

 

+++12.11.2021, 12 Uhr: Katastrophenfall in Bayern+++

Aufrgund der aktuellen Situation wurde in Bayern wieder der Katastrophenfall festgestellt, dieser gilt seit dem 11. November. Die Feststellung des Katastrophenfalls ermöglicht eine koordinierte und strukturierte Vorgehensweise aller im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen und Organisationen. 

 

+++10.11.2021, 16:30 Uhr: Krankenhausampel bayernweit Stufe rot+++

Seit Dienstag, 9. November, steht die Krankenhausampel in ganz Bayern auf rot. Die Stadt Kempten wurde bereits am Sonntag, 7. November, zum Hotspot und seitdem gelten in Kempten die Regelungen der roten Krankenhausampel, diese gelten nun bayernweit. Von der Bayerischen Staatsregierung wurden am Dienstag, 9. November, weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier. 

 

+++10.11.2021, 16 Uhr: Stadtverwaltung FFP2-Maskenpflicht und 3G Plus für Sitzungen+++

Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch für Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung. Zahlreiche Anliegen können bereits telefonisch oder digital erledigt werden. Eine Übersicht der Online-Angebote finden Sie unter www.kempten.de/digital. Ab sofort gilt bei allen Sitzungen im Kemptener Rathaus die 3G Plus Regel sowie eine FFP2-Maskenpflicht. 

 

+++08.11.2021, 11:30 Uhr: FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr+++

 

Seit dem 7. November gilt die FFP2-Maskenpflicht in Kempten im gesamten Verkehrsgebiet, neben den Busfahren betrifft dies auch den Aufenthalt an den Haltestellen, Busbahnhöfen und an der ZUM. Alle Regelungen im Überblick finden Sie hier.

 

+++06.11.2021, 12:30 Uhr: Kempten wird zum regionalen Hotspot - Regelungen gelten ab 7. November+++

 

Die 7-Tage-Inzidenz liegt in der Stadt Kempten (Allgäu) am 6. November 2021 bei 445,3. Die Auslastung der Intensivbetten liegt ausweislich des DIVI-Intensivregisters im Leitstellenbereich bei über 80 Prozent. Aufgrund dieser Überschreitungen gilt die Stadt Kempten (Allgäu) ab dem 7. November 2021 als regionaler Hotspot, für den diejenigen Regelungen der 14. BayIfSMV gelten, die bei einer landesweiten roten Krankenhausampel gelten würden. Die Stadt Kempten veröffentlicht dazu am 6. November 2021 eine öffentliche Not-Bekanntmachung.

 

Hinweise:

  • Als Maskenstandard gilt damit wieder FFP2-Maske; Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Maske tragen. In der Schule gelten Sonderregelungen (Stoffmaske in der Grundschule, im Übrigen medizinische Maske).
  • Einrichtungen und Veranstaltungen, die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur noch nach 2G zugänglich. Ausgenommen werden Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote, berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive; für diese gilt weiterhin die 3G-Regel.
  • Für Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt ebenfalls 2G.
  • Für die Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind, gilt 3G plus.
  • Die Zugangsregelung 3G gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt nicht für den Handel, den öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie die Schülerbeförderung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

+++04.11.2021, 17 Uhr: Aufgrund rasant steigender Fallzahlen: Lanrätin und OB mahnen zu Vorsicht und Rücksichtnahme+++

 

Aufgrund rasant steigender Infektionszahlen mahnen Landrätin Indra Baier-Müller und Oberbürgermeister Thomas Kiechle zu Vorsicht und Rücksichtnahme. Sowohl in der Stadt Kempten als auch im Landkreis Oberallgäu steigen die Fallzahlen so exponentiell wie nie; Intensivbettenauslastung erreicht. Landrätin Indra Baier-Müller und Oberbürgermeister Thomas Kiechle wenden sich gemeinsam an die Bewohnerinnen und Bewohner von Stadt und Land: „Die Zunahme der Fallzahlen ist mehr als besorgniserregend. Während der gesamten Corona-Pandemie war die Situation noch nie so schwierig. Wir rufen die Bürgerinnen und Bürger auf, weiterhin vorsichtig zu sein und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Gerade letzteres bedeutet, sich seiner sozialen Verantwortung bewusst zu sein und sich mit dem Impfen auseinanderzusetzen.“

 

+++15.10.2021, 12:30 Uhr: Änderungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: 3G-Regel für Mitarbeiter, Kontaktdatenerfassung bei größeren Veranstaltungen, Masken in Schulen+++

 

Die wichtigsten Änderungen betreffen:

  • Kontaktdaten sind zu erheben bei allen größeren Veranstaltungen jeder Art mit mehr als 1 000 Personen und Körpernahe Dienstleistungen. In der Gastronomie nur noch bei Livemusik/Tanz
  • Textile Maske bis zur 4. Klasse
  • Ab Dienstag, 19. Oktober: 3G-Regel gilt neben Besuchern/Kunden auch für alle Mitarbeiter/ Ehrenamtliche etc. mit Kundenkontakt.

Die Konsolidierte Lesefassung finden Sie hier.

 

+++08.10.2021, 12.30 Uhr: Ab dem 11. Oktober können sich in den kommunalen Testzentren von Landkreis Oberallgäu und Stadt Kempten nur noch Ausnahmegruppen testen lassen+++

 

In den beiden in Kempten und in Sonthofen eingerichteten kommunalen Testzentren werden kostenlose Tests zwar weiterhin angeboten – aber nur noch für einen ganz eng begrenzten Personenkreis. Hierzu zählen beispielsweise Personen, die nachweislich aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können sowie Schwangere und Kinder, die zum Zeitpunkt der Testung das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch Studierende werden noch bis zum 30. November kostenlos getestet, Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bis zum 31. Dezember. Zudem besteht das kostenfreie Angebot auch für Beschäftigte sowie Besucher von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, sofern die jeweilige Einrichtung selbst keine Tests anbietet. Die Zugehörigkeit zu einer Ausnahmegruppe muss nachgewiesen werden. Kostenlose Testungen gibt es auch weiterhin für Personen, die vom Gesundheitsamt zur Testung aufgefordert wurden, wie etwa Kontaktpersonen oder Personen, die PCR-Bestätigungstestungen durchführen lassen müssen.

 

Die für alle anderen Personengruppen ab 11. Oktober kostenpflichtigen Tests können in den beiden Testzentren in Sonthofen am Marktanger und in Kempten in der ARI-Kaserne nicht angeboten und durchgeführt werden, also weder kostenpflichtige Schnelltests noch kostenpflichtige PCR-Tests. Die kostenpflichtigen Tests können aber in Apotheken, die Testungen anbieten, und in den privaten Testzentren durchgeführt werden. Eine Auswahl der Teststellen in Kempten und im Oberallgäu gibt es hier.

 

+++ 06.10.2021. 15 Uhr: Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: Freiwilliges 2G oder freiwilliges 3G plus für Betriebe und Veranstalter+++

 

Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird mit Wirkung vom 6. Oktober (Mittwoch) in folgenden Punkten geändert: Es werden erhebliche Erleichterungen für Betriebe und Veranstalter eingeführt, die freiwillig lediglich Geimpfte und Genesene (sog. freiwilliges 2G) sowie auch Getestete mit einem PCR-Test zulassen (sog. freiwilliges 3G plus). Dafür gelten folgende Regelungen:

  • 2G / 3G plus sind rein freiwillig und eigene Entscheidung jedes Veranstalters oder Betreibers. Es gibt keinen staatlichen Zwang.
  • Freiwilliges 2G / 3G plus sind in allen Bereichen möglich, in denen bisher 3G gilt. Also (Beispiele): Sportstätten, Theater, Opern, Kinos, Museen, Tagungen, Kongress, Bibliotheken, Musikschulen u. v. m.
  • Wo 2G / 3G plus gilt, sind die Maskenpflicht und das Gebot des Mindestabstands aufgehoben. Etwaige Personenobergrenzen entfallen. Die Alkoholverbote bei Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen werden aufgehoben.
  • Voraussetzung ist ein strenges Zutrittsregime (Zugangshindernisse, Kontrollen mit Identitätsfeststellung etc.).
  • Missbrauch ist nicht nur bußgeldbewehrt, sondern gefährdet auch die allgemeine gewerberechtliche Zuverlässigkeit dessen, der nicht kontrolliert.
  • Kinder und alle Schüler (weil in der Schule regelmäßig getestet) haben unabhängig von ihrem persönlichen Impfstatus auch zu freiwilligem 3G plus Zutritt.

 Anzeigepflicht für Veranstalter:

Die Auswahl der entsprechenden Zugangsbeschränkungen (freiwilliges 2G oder freiwilliges 3G plus) muss der Betreiber beim Ordnungsamt der Stadt Kempten vorab schriftlich oder per E-Mail an coronavirus@kempten.de anzeigen.

 

+++01.10.2021, 10:45 Uhr: Verlängerung der Regelungen bis zum 29. Oktober 2021 / Maskenpflicht im Unterricht entfällt / Clubs und Diskotheken können mit „3G plus“ wieder öffnen / Verbot von Volksfesten wird aufgehoben+++

 

Der Bayerische Ministerrrat hat am 30.09.2021 beschlossen: 

  • Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird um vier Wochen bis einschließlich 29. Oktober 2021 verlängert.
  • Zur Entlastung des Unterrichtsbetriebs und mit Blick auf die regelmäßigen Testungen entfällt ab dem 4. Oktober (Montag) die Maskenpflicht im Unterricht, sonstigen Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung, und zwar auch dann, wenn am Platz der Mindestabstand zum Sitznachbarn nicht eingehalten wird.
  • Wie vom Ministerrat bereits am 31. August beschlossen, werden ab dem 1. Oktober Clubs und Diskotheken wieder geöffnet. Dabei gilt das 3G-Modell mit der Maßgabe, dass ein negativer Testnachweis nur durch PCR-Test erbracht werden kann (3G plus). Dies gilt auch für die Beschäftigten mit Kundenkontakt, die sich mindestens zweimal wöchentlich PCR-testen lassen müssen. Laute Musik, Tanz ohne Abstand sowie die Abgabe von Getränken am Tresen ist wie branchenüblich zulässig. Die Maskenpflicht entfällt. Für konsequente Kontrollen ist zu sorgen. Verstöße werden bußgeldbewehrt. Unter gleichen Bedingungen können ab dem 1. Oktober auch Bordellbetriebe wieder öffnen.
  • Das bisherige Verbot von Volksfesten und öffentlichen Festivitäten entfällt. Volksfeste können im Rahmen von inzidenzunabhängigem 3G und der sonstigen allgemein geltenden Regelungen (Gastronomie im Bierzelt etc.) wieder stattfinden.
  • Die Staatsregierung bekräftigt, dass in der kommenden Advents- und Weihnachtszeit vorbehaltlich besonders negativer Entwicklungen der Infektionslage unter freiem Himmel auch Weihnachts- und Christkindlmärkte in Bayern wieder möglich sind. Soweit nötig, werden hierzu rechtzeitig Regelungen erlassen.
  • Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen vornehmen und den zugehörigen Bußgeldkatalog anpassen. Die jeweils zuständigen Staatsministerien werden zeitnah die Rahmenhygienepläne veröffentlichen.

(Quelle: Bayerische Staatsregierung)

 

+++01.10.2021, 10:30 Uhr: Neue Öffnungszeiten im Impfzentrum und im Impfpoint+++

Ab Oktober ändern sich die Öffnungszeiten im Impfzentrum Kempten in der Kaufbeurer Straße 80 und im Impfpoint in der Bahnhofstraße 13. Geimpft wird an beiden Orten von nun an jeweils von Dienstag bis Samstag, 14 bis 20 Uhr.

 

+++22.09.2021, 11 Uhr: Schnelltestzentrum im Parktheater seit heute geschlossen, Tests im Forum Allgäu möglich+++

Das Testzentrum im Parktheater ist seit heute geschlossen, dafür gibt es jetzt eine Testmöglichkeit im Forum Allgäu, Montag bis Samstag von 8 bis 19 Uhr. 

 

+++28.08.2021, 9 Uhr: Kempten überschreitet 7-Tage-Inzidenz von 50, das gilt ab Sonntag, 29. August+++

Der Inzidenzwert von 50 wurde in Kempten an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten (25. bis 27. August 2021). Die Stadt Kempten veröffentlicht dazu am 28. August 2021 eine öffentliche Not-Bekanntmachung. Aufgrund dieser Überschreitungen gelten in der Stadt Kempten (Allgäu) ab Sonntag, 29. August 2021, diejenigen Regelungen der 13. BayIfSMV, die an die Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 geknüpft sind. Diese Änderungen betreffen: Allgemeine Kontaktbeschränkung, öffentliche und private Veranstaltungen und die Maskenpflicht an Schulen. Die Regelungen sowie die 13. BayIfSMV finden Sie hier.

 

+++27.08.2021, 11 Uhr: Sonder-Impfaktion am Samstag 28.8. von 16 bis 22 Uhr, McDonald's Kempten+++

Am kommenden Samstag, 28. August, findet wieder eine Impfaktion bei McDonald's (Bleicherstraße 2) in Kempten statt, ohne Termin von 16 bis 22 Uhr. Es stehen unterschiedliche Impfstoffe zur Verfügung und es wird ab 12 Jahren geimpft. Durchgeführt werden Erst- und Zweitimpfungen. Zur Impfung sind mitzubringen: Ausweisdokument und Impfpass.

 

+++23.08.2021, 15 Uhr: Inzidenz von 35 überschritten, 3G-Regel ab Dienstag, 24. August++++

Der Inzidenzwert von 35 wurde in Kempten an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten (20. bis 22. August 2021). Die Stadt Kempten veröffentlicht dazu am 23. August 2021 eine öffentliche Not-Bekanntmachung. Aufgrund dieser Überschreitungen gelten in der Stadt Kempten (Allgäu) ab dem 24.08.2021 diejenigen Regelungen der 13. BayIfSMV, die an die Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35 geknüpft sind. Die Änderung bedeutet in erster Linie die Vorlage eines Nachweises für den Zugang bzw. Zutritt zu bestimmten Bereichen. Für diese Einrichtungen oder Veranstaltungen gilt ab diesem Schwellenwert die „3G-Regel“, d. h. der Zugang ist nur erlaubt für asymptomatische Geimpfte, Genesene oder Getestete. Zu diesen Bereichen gehören:

  • Zugang zur Innengastronomie,
  • Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (öffentliche und private Veranstaltungen i. S. d. § 7 sowie Sport- und Kulturveranstaltungen),
  • Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen,
  • Sportausübung in geschlossenen Räumen,
  • Zugang als Besucher von Krankenhäusern,
  • Beherbergung: bei Ankunft sowie zusätzlich jede weiteren 72 Stunden.

Eine Übersicht aller aktuellen Regelungen sowie die Not-Bekanntmachung finden Sie hier.

 

+++22.07.2021, 17:30 Uhr: Impftermine im Überblick+++

Einen Überblick mit Impfterminen in Kempten und Umgebung finden Sie hier

 

+++15.07.2021, 14.30 Uhr: Impfbus am Forum Allgäu am 17. Juli und Impfsonntag im Impfzentrum am 18. Juli+++

Am Samstag, 17. Juli, findet eine Sonder-Impfaktion im Impfbus am Forum Allgäu in Kempten, von 10 bis 15 Uhr statt. Es werden die Impfstoffe Biontech und AstraZeneca verimpft und es finden Erst- und Zweitimpfungen statt. Ein Termin ist nicht erforderlich. Am Sonntag, 18. Juli, findet ein Impfsonntag von 10 bis 14 Uhr im Impfzentrum Kempten  statt. Es wird der Impfstoff Moderna verimpft und ein Termin ist ebenfalls nicht erforderlich. 

 

+++15.07.2021, 13 Uhr: Freie Zeitfenster fürs Impfen ohne Termin im Impfzentrum Kempten+++

Es gibt im Zeitraum vom 18. bis 27. Juli freie Zeitfenster fürs Impfen ohne Termin im Impfzentrum Kempten. Es werden Erstimpfungen, aber auch Zweitimpfungen vorgenommen, sofern die Zweitimpfung innerhalb der Zulassung erfolgt. Impfwillige müssen ihren Personalausweis und Impfpass bereithalten. Geimpft wird ab 16 Jahren (nur Biontech) und eine Registrierung unter www.impfzentren.bayern ist erforderlich. Eine Übersicht der freien Zeitfenster finden Sie hier. 

 

+++12.07.2021, 12:30 Uhr: Sonder-Impfaktion mit der Baugenossenschaft Kempten+++

Am Dienstag, 13. Juli 2021 bieten die Baugenossenschaft Kempten und das Rote Kreuz eine Sonder-Impfaktion im Impfbus an. Der Bus steht in der Spickelstraße im Kemptener Osten, in der Nähe des Archäologischen Park Cambodunum. Geimpft wird von 14 bis 20 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Vorgenommen werden Erstimpfungen, die Zweitimpfungen finden am Dienstag, 3. August von 14 bis 20 Uhr statt. Es sind Impfstoffe verschiedener Hersteller vorhanden.

 

+++07.07.2021, 16:15 Uhr: Erneute Sonder-Impfaktionen+++

Am Samstag, 10. Juli kommt der Impfbus wieder nach Kempten: von 7 bis 14 Uhr auf den Kemptener Wochenmarkt (Standort: vor dem Kornhaus). Außerdem gibt es von Freitag, 9. Juli bis Mittwoch, 14. Juli im Impfzentrum Kempten mehrere Zeitfenster, in welchen ohne Termin geimpft wird. Neu: diesmal können sich auch junge Menschen ab 16 impfen lassen. Alle Zeiten und mehr Infos finden Sie hier.

 

+++02.07.2021, 14:15 Uhr: Weitere Impfaktion am 3. Juli: Impfbus am Forum Allgäu+++

Am Samstag, den 3. Juli 2021 wird es in Kempten eine weitere Impfaktion geben. Ein Impfbus wird zwischen 10 und 15 Uhr am Forum Allgäu Station machen. Ein Impftermin ist nicht erforderlich. Vorgenommen werden insbesondere Erstimpfungen, aber auch Zweitimpfungen - solange die Zweitimpfung innerhalb der Zulassung erfolgt. Verimpft wird der mRNA-Impfstoff von Biontech, für ausreichende Dosen ist gesorgt. Impfwillige müssen ihren Personalausweis und Impfpass bereithalten.

 

+++ 30.06.2021, 14.30 Uhr: Sonderimpfaktion am 3. und 4. Juli 2021 +++

In Kempten und im Landkreis Oberallgäu starten die Impfzentren dieser Tage eine Sonder-Impfaktion: Am 3. und 4. Juli 2021 kann sich jede volljährige Person in den Impfzentren in Kempten und in Sonthofen impfen lassen. Ein Termin ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist lediglich, dass man im Bayerischen Impfportal (www.impfzentren.bayern) registriert und dem jeweiligen Impfzentrum zugeordnet ist. Zur Impfung sind der Personalausweis sowie der Impfpass mitzubringen. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

+++15.06.2021, 8:45 Uhr: Maskenpflicht in der Innenstadt aufgehoben+++

Seit heute ist die Maskenpflicht im Innenstadtbereich gemäß der Allgemeinverfügung der Stadt Kempten (Allgäu) vom 8. März 2021 aufgehoben. Auf dem Wochenmarkt gilt diese allerdings fort, da dort mit einer höheren Personendichte zu rechnen ist. Wo weiterhin eine Maskenpflicht gilt, finden Sie hier.

 

+++08.06.2021, 10:15 Uhr: Ab Donnerstag gelten in Kempten die Regelungen für den Inzidenzbereich <50+++

Der 7-Tage-Inzidenzwert in Kempten liegt heute den fünften Tag in Folge unter 50. Damit treten ab Donnerstag, 10. Juni weitere Lockerungen bei den Corona-Regelungen in Kraft. An allen Schularten und in allen Jahrgangsstufen kann dann wieder voller Präsenzunterricht, das heißt ohne Mindestabstand, stattfinden. Mehr zu den Regelungen finden Sie hier.

 

+++07.06.2021, 12 Uhr: Neue Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung+++

>> 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. Juni 2021

 

Die Maßnahmen im Überblick:

>> Inzidenz 50 bis 100

>> Inzidenz unter 50 

In Kempten gelten derzeit die Regelungen für den Inzidenzbereich 50 bis 100. 

 

+++05.06.2021, 13:15 Uhr: Lockerungen der Beschränkungen+++

Eine Übersicht der Lockerungen finden Sie hier. Sobald die neue Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorliegt, werden wir ausführlich darüber informieren.

 

+++04.06.2021, 9 Uhr: Wechselunterricht nach den Pfingstferien, Verstärkerbusse+++

Ab Montag, 7. Juni, finden in Kempten Wechselunterricht (oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand) an den Schulen und in den Kitas eingeschränkter Regelbetrieb (Betreuung in festen Gruppen) statt. Außerdem fahren in Kempten und im Oberallgäu wieder Verstärkerbusse, einige Minuten zeitversetzt zu den Linien- und Schulbussen morgens und mittags. Alle Regelungen für die Schulen und Kitas finden Sie hier, die Abfahrts- und Ankunftszeiten der (Verstärker-) Busse unter www.mona-allgaeu.de.

 

+++31.05.2021, 10:15 Uhr: Kitas eingeschränkter Regelbetrieb+++

Änderung bei den Kitas: eingeschränkter Regelbetrieb. Die aktuellen Regelungen für Schulen und Kitas finden Sie hier. 

 

+++31.05.2021, 10 Uhr: Notbekanntmachung und Allgemeinverfügung: Ab Dienstag, 1. Juni, gelten die Regeln "Inzidenzwert im Bereich 50 bis 100"

Der Inzidenzwert von 100 wurde in Kempten an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten (26. bis 30. Mai). Somit sind ab Dienstag, 1. Juni 2021, weitere Lockerungen möglich. Es gelten die Regelungen für den 7-Tage-Inzidenzwert im Bereich 50 bis 100. Die Regelungen finden Sie hier, sowie die Notbekanntmachung und die Allgemeinverfügung.

 

+++25.05.2021, 11 Uhr: Notbekanntmachung der Stadt Kempten: Ab Mittwoch gelten wieder die Regeln "Inzidenzwert über 100"+++

Seit 22. Mai ist der Inzidenzwert in Kempten an drei Tage in Folge über 100 gestiegen: 22. Mai:102,7, 23. Mai: 114,2, 24. Mai: 114,2.  Damit gelten ab Mittwoch, 26. Mai 2021 wieder die strengeren Regeln für den 7-Tage-Inzidenzwert über 100. Dei Nobekanntmachung finden Sie hier als PDF. Die Regeln finden Sie hier.

 

+++24.05.2021, 11 Uhr: 7-Tage-Inzidenzwert den dritten Tag in Folge über 100 / ab Mittwoch gelten wieder die strengeren Regeln+++

Seit 22. Mai ist der Inzidenzwert in Kempten an drei Tage in Folge über 100 gestiegen: 22. Mai:102,7, 23. Mai: 114,2, 24. Mai: 114,2. Durch die Regelungen der 12. BayIfSMV und der sog. Bundesnotbremse ist die Stadt Kempten gezwungen, dies am Dienstag, 25. Mai 2021 bekanntzugeben. Ab Mittwoch, 26. Mai 2021 gelten dann wieder die strengeren Regelungen der 12. BayIfSMV, die für den Inzidenzwert über 100 vorgesehen sind. Mehr dazu finden Sie hier.

 

+++23.05.2021, 11:30 Uhr: 7-Tage-Inzidenzwert den zweiten Tag in Folge über 100 / Lockerungen treten heute in Kraft+++

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Kempten in der Zeit vom 17. bis zum 21. Mai 2021 fünf Tage lang stabil unter dem Wert 100 lag, ist sie seit 22. Mai 2021 auf über 100 gestiegen (22. Mai:102,7, 23. Mai: 114,2). Die bekannt gemachten Lockerungen und Öffnungsschritte (z. B. Wegfall der nächtlichen Ausgangssperre, Öffnung der Außengastronomie und der Übernachtungsmöglichkeiten, Öffnung von Fitnessstudios) treten wie geplant am Sonntag, 23. Mai 2021 in Kraft. Alle Regelungen finden Sie hier. 

 

Sollte der 7-Tage-Inzidenzwert drei Tage in Folge, also auch am 24. Mai 2021, über dem Wert 100 liegen, wäre die Stadt durch die Regelungen der 12. BayIfSMV und der sog. Bundesnotbremse gezwungen, dies am Dienstag, 25. Mai 2021 bekanntzugeben. Ab Mittwoch, 26. Mai 2021 würden dann wieder die Regelungen der 12. BayIfSMV gelten, die für den Inzidenzwert über 100 vorgesehen sind. 

 

+++21.05.2021, 17 Uhr: Inzidenzwert unter 100: Lockerungen und Öffnungsmöglichkeiten ab 23. Mai 2021+++

Der 7-Tage-Inzidenzwert in Kempten liegt heute den fünften Tag in Folge unter 100. Daher gibt es ab Sonntag, 23. Mai Lockerungen bei den Corona-Regelungen und Öffnungsmöglichkeiten für die Außengastronomie, die Beherbergungsbetriebe, für die Öffnung von Kinos und Theatern sowie die Erleichterungen für den Bereich des Sports. Alle Regelungen finden Sie hier.

 

+++19.05.2021, 11:45 Uhr: Click & Meet ab Donnerstag, 20. Mai+++

Der Inzidenzwert von 150 wurde in Kempten an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten (14. bis 18. Mai). Im Einzelhandel gilt ab Donnerstag, 20. Mai daher Click & Meet nach vorheriger Terminvereinbarung. Mehr dazu finden Sie hier.

 

+++19.05.2021, 8 Uhr: Sonderimpfaktion - Kurzfristig 800 zusätzliche Impfdosen mit Johnson & Johnson für Personen ab 60 Jahren im Impfzentrum Kempten+++

Das Impfzentrum Kempten erhielt eine Sonderlieferung von 800 Dosen des Impfstoffes Johnson & Johnson. Diese wurden vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bereitgestellt. Bürgerinnen und Bürger aus Kempten und dem nördlichen Oberallgäu ab 60 Jahren, die sich mit dem Johnson & Johnson-Impfstoff gegen COVID-19 schützen lassen wollen, müssen

 

Die 800 zusätzlichen Impfdosen werden dann ab diesem Freitag, den 21. Mai 2021 im Impfzentrum Kempten verimpft.

 

+++17.05.2021, 11 Uhr: Wechselunterricht ab Dienstag, 18. Mai für 1. bis 3. Klasse der Grundschulen und 5. und 6. Klasse der Förderschulen +++

 Am Montag, 17. Mai 2021, liegt der 7-Tages-Inzidenzwert der Stadt Kempten (Allgäu) bei 88,2. Der maßgebliche Inzidenzwert für die Stadt Kempten (Allgäu) hat an fünf aufeinander folgenden Tagen, vom 12. Mai bis 16. Mai 2021, den Wert von 165 unterschritten, daher gelten ab Dienstag, 18. Mai 2021, bis auf weiteres die folgenden Regelungen: Wechselunterricht oder Präsenzunterricht (mit Mindestabstand) auch für Jahrgangsstufe 1 bis 3 der Grundschulen und Jahrgangsstufe 5 und 6 der Förderschulen. Eine Übersicht der Regelungen für die Schulen und Kitas finden Sie hier.

 

+++07.05.2021, 10 Uhr: Corona-Regelungen in Kempten: Erleichterung für Geimpfte und Genesene+++

Am 7. Mai 2021 beträgt der Sieben-Tages-Inzidenzwert in Kempten 172,1. Erleichterungen für geimpfte und genese Personen: Vollständig geimpft sind Personen, deren abschließende Impfung mindestens 15 Tage zurückliegt. Genesen sind Personen, die einen Nachweis über eine mittels PCR-Verfahren nachgewiesene Infektion haben, die mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate zurückliegt und außerdem derzeit keine Symptome haben und keine aktuelle Infektion nachgewiesen ist. Für diese Personen gelten Erleichterungen in den Bereichen: Testpflicht, private Kontakte, Ausgangssperre. Eine Übersicht aller derzeit in Kempten geltenden Regelungen finden Sie hier.

 

+++06.05.2021, 16 Uhr: Aktualisierung Regelungen Schulen+++

Die aktuellen Regelungen für die Schulen finden Sie hier.

 

+++03.05.2021, 14.30 Uhr: Testpflicht für alle Sitzungen+++

Ab sofort gilt für alle Teilnehmender einer Sitzung der Stadt Kempten (Allgäu) neben der FFP2-Maskenpflicht auch eine Testpflicht. Um an einer Sitzung teilnehmen zu können, muss ein negativer Coronatest vorgelegt werden. Ein PCR-Test darf maximal 48 Stunden alt sein und ein Antigen-/Schnelltest maximal 24 Stunden. Vollständig Geimpfte werden negativ Getesteten gleichgestellt, wenn die abschließende Impfung mindestens 15 Tage zurückliegt. Eine Übersicht aller Testmöglichkeiten in Kempten und im Oberallgäu finden Sie unter www.kempten.de/coronatest.

 

+++29.04.2021, 16 Uhr: Absage Händlermarkt+++

Der rund um das Himmelfahrtswochenende (14. und 15. Mai 2021) geplante Händlermarkt muss aufgrund der aktuellen Situation abgesagt werden. Der Himmelfahrtsmarkt wurde ebenfalls bereits abgesagt. 

 

+++29.04.2021, 15.30 Uhr: Aktualisierung der neuen Regelungen+++

Die aktualisierte Übersicht der Corona-Regelungen finden Sie hier. Ergänzungen und Anpassungen in den folgenden Bereichen: Einzelhandel, Kontakte, Sport und Friseure.

 

+++26.04.2021, 16 Uhr: Neue Regelungen in Kempten+++

Entsprechend der Bundes-Notbremse wurde die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in bestimmten Bereichen angepasst. Die in Kempten geltenden Regelungen finden Sie hier.

 

+++23.04.2021, 12:15 Uhr: Bundes-Notbremse+++

Sobald eine aktuelle bayerische Regelung zum neuen Bundesinfektionsschutzgesetz vorliegt, werden wir hier ausführlich informieren.

 

+++23.04.2021, 12 Uhr: Aktuelle Regelungen für Schulen und Kitas für nächste Woche+++

Die aktuellen Regelungen für die Schulen und Kitas für die kommende Woche, vom 26. April bis 2. Mai, finden Sie hier. Die Abschlussklassen haben Präsenz- oder Wechselunterricht, alle weiteren Jahrgänge Distanzunterricht. Die Kitas bleiben geschlossen.

 

+++17.04.2021, 12:15 Uhr: 7-Tages-Inzidenzwert an drei Tagen über 200: ab 17. April Click & Collect im Einzelhandel+++

Die Stadt Kempten (Allgäu) hat an drei aufeinander folgenden Tagen den 7-Tages-Inzidenzwert von 200 überschritten. Am 16. April 2021 liegt er bei 248,7. Daher gilt ab Samstag, 17. April 2021 wieder Click & Collect für den Einzelhandel: zulässig ist die Abholung vorbestellter Waren unter Einhaltung der Voraussetzungen wie Mindestabstand, FFP2-Maskenpflicht für Kunden, Schutz- und Hygienekonzept. Ein Coronatest ist nicht erforderlich. Alle Regelungen finden Sie hier.

 

+++16.04.2021, 11.45 Uhr: Aktuelle Regelungen Schulen und Kitas, keine Verstärkerbusse in der kommenden Woche+++

Die aktuellen Regelungen für die Schulen und Kitas für die kommende Woche, vom 19. April bis 25. April, finden Sie hier. Aufgrund des eingeschränkten Schulbetriebs sind derzeit keine Verstärkerbusse im Einsatz, es verkehren lediglich die Schulbusse. 

 

+++12.04.2021, 16.30 Uhr: Neue Änderung für den Einzelhandel: Click & Meet+++

Am Montag, 12. April 2021, beträgt der 7-Tages-Inzidenzwert für die Stadt Kempten: 198,1. Ab Dienstag, 13. April gilt folgendes für den Einzelhandel:

  • „Click & Meet“ mit vorheriger Terminvereinbarung. Zusätzlich gilt die Vorlage eines aktuellen negativen Coronatests (PCR Test maximal 48 Stunden alt, Schnelltest oder Selbsttest maximal 24 Stunden alt). Schuhgeschäfte, Buchhandlungen, Baumärkte, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien und Baumschulen gelten nicht mehr als Ausnahme.
  • geöffnet ohne Click & Meet sind Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken, Drogerien und weitere. >> Eine gesamte Übersicht finden Sie hier.

 

Alle Regelungen im Überblick finden Sie hier.

 

+++10.04.2021, 13 Uhr: Schulen und Kitas nach den Osterferien+++

Für die kommende Woche nach den Osterferien, vom 12. April bis 18. April, gelten für die Schulen und Kitas die folgenden Regelungen.

Schulen:

Präsenzunterricht, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht für Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen, Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und Fachoberschulen und Abschlussklassen.

Distanzunterricht: An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen

Verpflichtende Schnelltests ab Montag, 12. April 2021:

An Präsenztagen dürfen Schülerinnen und Schüler nur am Unterricht teilnehmen, wenn diese einen unter Aufsicht in der Schule durchgeführten Selbsttest mit negativem Ergebnis vorweisen können oder ein zu Beginn des Schultags max. 24 Stunden alter negativer PCR-Test oder negativer POC-Antigen-Schnelltest vorliegt. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest ist nicht als Nachweis ausreichend!

Kitas:

Geschlossen. Regelungen zur Notbetreuung werden von der Staatsregierung erlassen.

Alle Infos zu den Schulen und Kitas sowie die Bekanntmachung der Stadt Kempten (Allgäu) finden Sie hier.

 

+++01.04.2021, 12:30 Uhr: Notbremse in Kempten bleibt weiter in Kraft+++

Die Regelungen zur sogenannten "Notbremse" gelten in Kempten weiterhin (siehe  Eintrag vom 26.03.2021). Am 01.04.2021 beträgt der 7-Tage-Inzidenzwert 215,5. 

 

+++29.03.2021, 10 Uhr: Friseure und Fahrschulen bleiben geöffnet+++

Hinweis auf zwei Korrekturen im Eintrag zur Notbremse vom 26.03.2021: Fahrschulen bleiben geöffnet & Friseure, Kosmetikbetriebe sowie Betriebe zur Nagel-, Hand- und Fußpflege dürfen auch öffnen.

 

+++26.03.2021, 15:00 Uhr: Notbremse in Kempten ab Sonntag, 28. März 2021+++

Die Stadt Kempten (Allgäu) hat an drei aufeinander folgenden Tagen, vom 24. bis 26. März 2021, den 7-Tages-Inzidenzwert von 100 überschritten (Stand 26. März: 133,0) Die sogenannte „Notbremse“ greift nun auch in Kempten. Daher gelten ab Sonntag, 28. März 2021 die folgenden Regelungen:

 

Private Zusammenkünfte

  • eigener Haushalt + 1 Person
  • Dies gilt für den öffentlichen und privat genutzten Raum und auf privat genutzten Grundstücken. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.

Nächtliche Ausgangssperre

  • von 22 bis 5 Uhr
  • Das Haus darf nur aus wirklich triftigem Grund verlassen werden.

Einzelhandel

  • geschlossen, außer Lebensmitteleinzelhandel, Buchhandlungen, Baumärkte, Blumenläden, Gartenmärkte, etc. >> Alle Ausnahmen finden Sie hier.
  • „Click & Collect“, das heißt die Abholung vorbestellter Waren ist zulässig - unter Einhaltung der üblichen Voraussetzungen (Mindestabstand, FFP2-Maskenpflicht für Kunden, Schutz- und Hygienekonzept)

 

Friseure, Kosmetikbetriebe sowie Betriebe zur Nagel-, Hand- und Fußpflege

geöffnet

 

Stadtbibliothek

geöffnet

 

Theater, Konzerte, Kinos, Museen und Kulturstätten

geschlossen

 

Außerschulische Bildung, Musikschulen

geschlossen

 

Fahrschulen

geöffnet

 

Sport

  • Kontaktfreier Sport mit Haushalt plus 1 Person, kein Mannschaftssport
  • Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten sind nur unter freiem Himmel und nur für kontaktfreien Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen zulässig

Außengastronomie

geschlossen

 

Freizeitveranstaltungen

verboten

 

Schulen und Kitas

  • Schulen: Osterferien
  • KiTas: geschlossen, Regelungen zur Notbetreuung werden von der Staatsregierung erlassen

 

Maskenpflicht

Weiterhin gilt in den von der Stadt Kempten (Allgäu) ausgewiesenen Zonen die Maskenpflicht und das Verbot für den Konsum von Alkohol. Die Pläne finden Sie hier.

 

>> Ausführliche Beschreibung der Regelungen: siehe Bekanntmachung der Stadt Kempten vom 27.03.2021

 

+++22.03.2021, 14:00 Uhr: Impfkapazitäten werden ausgeweitet+++

Ab Montag, 29. März können sich die Kemptener Bürgerinnen und Bürger vor Ort in den jeweiligen Stadtteilen impfen lassen. Drei mobile Impfteams werden in fünf Quartieren an wechselnden Wochentagen täglich impfen. Gleichzeitig werden die Kapazitäten im Impfzentrum in der ehemaligen Arri-Kaserne an der Kaufbeurer Straße ab 1. April 2021 ausgeweitet. Damit können dort bis zu 500 Personen am Tag geimpft werden.

An folgenden Orten werden mobile Impfteams des Bayerischen Roten Kreuzes Impfungen durchführen:

•         Kempten Nord: Margaretha- und Josephinen-Stift, Adenauerring 39

•         Kempten West: JUFA, Stadtbadstraße 5

•         Kempten Ost: Pfarrzentrum St. Ulrich, Schumacherring 65

•         Kempten St. Mang: Mehrgenerationenhaus, Friedrich-Ebert-Straße 14

•         Kempten Mitte/Süd: Altstadthaus, Schützenstraße 2

 

+++19.3.2021, 14:30 Uhr: Schnelltestzentren Markthalle und Parktheater, Testzentrum Artillerie-Kaserne erweitert Testangebot+++

Zusätzlich zum bestehenden Testzentrum werden zwei Schnelltestzentren in Kempten in Betrieb genommen: in der Markthalle und im Parktheater. Das Testangebot im Testzentrum auf dem Gelände der Artillerie-Kaserne wird angepasst. Die Termine können online vereinbart werden. Weitere Informationen sowie die Links zur Anmeldung zum Test finden Sie hier.

 

+++19.3.2021, 11:30 Uhr: Wochenweise Festlegung zur Öffnung der Schulen und Tagesbetreuungsangebote+++

Für die Öffnung und den Betrieb der Schulen und der Kindertageseinrichtungen ist der jeweilige Inzidenzwert vom Freitag maßgebend. Dieser regelt dann für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche (Montag bis einschließlich Sonntag) den Unterricht. Am 19. März 2021 lag der Inzidenzwert in Kempten bei 83,9. Für die Woche vom 22. bis 28. März gelten also die gleichen Regelungen wie in dieser Woche:

  • Schulen: Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht
  • Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige: Die Einrichtungen können nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

 

+++19.3.2021, 11 Uhr: Inzidenzwert in Kempten übersteigt 50: Ab Montag im Einzelhandel Click & Meet+++

In Kempten liegt die 3-Tage-Inzidenz seit Dienstag, 16. März 2021 beständig über dem Wert von 50 und aktuell bei 83,9 (Stand 19. März 2021). Die Stadt hat daher auf Basis der Vorgaben der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entschieden, dass ab Montag, 22. März 2021 für den Einzelhandel neue Regeln gelten.

 

Für Freitag, 19. März und Samstag, 20. März ändert sich noch nichts. Für den Einzelhandel gilt:

  • Alle Geschäfte können öffnen.
  • Zulässig ist ein Kunde je 10 m² für die ersten 800 m² der Verkaufsfläche, darüber hinaus gilt ein Kunde je 20 m² Verkaufsfläche.
  • Für kleinere Geschäfte empfiehlt sich, dass möglichst nur Einzelpersonen zum Einkauf kommen.

 

Ab Montag, 22. März gilt bis auf Weiteres, in Abhängigkeit der weiteren Entwicklung der Inzidenzwerte und vorbehaltlich der Entscheidung der Bund-Länder-Konferenz am 22. März für den Einzelhandel:

  • Click & meet: Öffnung der Ladengeschäfte für Kunden nach vorheriger Terminbuchung, um ein festes Zeitfenster für den Einkauf zu reservieren.
  • Die Reservierung ist online, telefonisch, aber auch direkt vor Ort möglich.
  • Dabei ist ein Kunde je angefangene 40 m² Verkaufsfläche erlaubt.
  • Hinzu kommt die Dokumentationspflicht der Kontaktdaten.

 

Gastronomie, Theater, Kinos:

Außerdem gilt bis auf Weiteres: Theater, Kinos, Konzertsäle und die Außengastronomie müssen landesweit geschlossen bleiben. Bis auf Weiteres wird das Einvernehmen zu weiteren Öffnungsschritten nicht erteilt. Hintergrund ist, dass aufgrund des landesweiten besorgniserregenden Anstiegs der Infektionen bayernweit nicht mehr von einer stabilen Lage i.S.v. § 27 der 12. BayIfSMV ausgegangen werden kann.

 

Es ist zu erwarten, dass die 7-Tage-Inzidenz in Bayern in den nächsten Tagen weiterhin über dem Wert 100 bleiben wird. Aufgrund dieser Tatsache wird das Einvernehmen zu Öffnungsschritten nach § 27 BayIfSMV vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege somit nicht erteilt. Diesbezüglich sind zunächst die Beratungen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 22. März abzuwarten.

 

+++12.3.2021, 12:30 Uhr: Wochenweise Festlegung zur Öffnung der Schulen und Tagesbetreuungsangebote+++

Der maßgebliche Inzidenzwert für die Stadt Kempten beträgt 50,6 (Stand 12.03.2021).  Aus diesem Grund gelten für die Woche vom 15. bis 21. März 2021 die folgenden Regelungen für Kitas und Schulen:

  • Schulen: Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht
  • Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige: Die Einrichtungen können nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

 

+++11.03.2021, 16:30 Uhr: Inzidenzwert in Kempten übersteigt Wert von 35+++

Der Inzidenzwert für die Stadt Kempten (Allgäu) hat an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 35 überschritten. Daraus ergibt sich eine Änderung bei den erlaubten Kontakten. Ab Freitag, 12. März sind nur noch folgende Treffen erlaubt:

  • 1 Haushalt + 1 Haushalt
  • Maximal 5 Personen
  • Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt
  • Das gilt für Aufenthalte im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen sowie auf privat genutzten Grundstücken.

>> Überblick Regelungen

 

+++09.03.2021, 12:00 Uhr: Wann gilt der 7-Tage-Inzidenzwert als stabil?+++

„Stabil“ ist ein Wert nach § 3 der neuen Verordnung dann, wenn der Wert – im Fall der Stadt Kempten derzeit also ein Wert kleiner als 50 – an drei aufeinanderfolgenden Tagen nicht überschritten wird. Falls das doch der Fall ist, macht die Stadt Kempten das amtlich bekannt. Die dann für den höheren Inzidenzbereich maßgeblichen Regelungen gelten frühestens am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung; in der Bekanntmachung wird der erste Geltungstag angegeben.

 

+++07.03.2021, 19:00 Uhr: Regelungen ab 8. März: Was gilt in meinem Land- oder Stadtkreis?+++

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am 7. März 2021 die Liste mit den Inzidenzwerten für die Maßnahmen ab Montag, 8. März 2021 veröffentlicht. Die Stadt Kempten (Allgäu) liegt demnach in der Kategorie mit einem 7-Tage-Inzidenzwert unter 35.

Die Liste finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-173/

Die Fragen und Antworten, kurz FAQ, finden Sie hier: https://www.stmgp.bayern.de/.../haeufig-gestellte-fragen/...

Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-171/

 

+++4.3.2021, 19:35 Uhr: Öffnungsperspektiven für Kempten ab 8. März+++

In der Sitzung des Ministerrates vom 4. März 2021 wurden Öffnungsperspektiven formuliert, die ab dem 8. März auch in Kempten Anwendung finden sollen. Den Verantwortlichen der Stadt Kempten fehlen derzeit noch Informationen zur Verfahrensklarheit. „Die Öffnungsperspektiven sind klare Zielvorgaben, auf die wir alle gewartet haben. Aber es fehlen Informationen zum weiteren Verfahrenslauf, insbesondere ob die Öffnungen im regionalen Abgleich der Inzidenzzahlen zu betrachten sind. Sobald der konkrete Verordnungstext vorliegt, sind Klarheiten geschaffen und wir werden die vom Ministerrat definierten Öffnungen sofort umsetzen“, erläutert Oberbürgermeister Thomas Kiechle.

 

Für Kempten ergibt sich daraus wie folgt:

Kempten weist eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 auf. Daher gilt voraussichtlich ab Montag, 8. März bis auf weiteres:

  • Öffnung des Einzelhandels nach den Maßgaben der Staatsregierung (Begrenzung auf einen Kunden je 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 Quadratmeter)
  • Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.

Dies befindet sich alles in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen und Änderungen sind jederzeit möglich.

 

Ab Montag, 8. März öffnen in Kempten auch wieder die Buchhandlungen und die Stadtbibliothek.

 

Mit den Öffnungsperspektiven werden im Weiteren öffentliche Einrichtungen wie das Jugendhaus, Museen, Stadtteiljugendtreffs, das Altstadthaus wie auch Mehrgenerationenhaus unter Einhaltung der Hygieneschutzmaßnahmen ihre Türen öffnen können.

 

„Die Rückkehr zum Präsenzunterricht an den Schulen ab 15. März ist unter anderem für die Kleinsten der Kleinen elementar. Die anderen kommen nach mehreren Wochen des Distanzunterrichts wieder zurück an die Schulen“, freut sich Oberbürgermeister Thomas Kiechle. „Jeder Einzelne ist gefragt, in seinem persönlichen Verhalten darauf zu achten, dass die niedrigen Fallzahlen nicht gefährdet sind. Dies ist eine Verantwortung, die wir alle für unsere Gesellschaft haben. Bitte nutzen Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeiten, sich testen zu lassen“, so Oberbürgermeister Thomas Kiechle

 

+++4.3.2021, 19:30 Uhr: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 4. März 2021+++

Ministerrat unterstützt MPK-Beschlüsse / Inzidenzabhängige Erleichterungen beschlossen / Zusätzliche Mittel für Tests

>> Zum Bericht

 

+++18.02.2021, 18:30 Uhr: Nächtliche Ausgangssperre entfällt / Lockerung bei Maskenpflicht+++

In Kempten entfällt die bisher landesweit gültige nächtliche Ausgangssperre, da die 7-Tage-Inzidienz von 100 innerhalb der letzten sieben Tage nicht mehr überschritten wurde. Ab Samstag, 20. Februar wird die Maskenpflicht gelockert. Das Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum bleibt bestehen. >> Mehr dazu

 

+++17.02.2021, 14 Uhr:  Jüngste Beschlüsse des Bayerischen Ministerrats in Sachen Corona+++

Das hat der Bayerische Ministerrat am 11. Februar 2021 beschlossen (Quelle: www.corona-katastrophenschutz.bayern.de): 

 

1. Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und die Einreisequarantäne-Verordnung werden jeweils bis zum Ablauf des 7. März 2021 verlängert.

 

Darüber hinaus beschließt der Ministerrat folgende weitere Maßnahmen:

 

a. Die Ausgangssperre gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz über 100 liegt. Für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz seit mindestens 7 Tagen unter 100 liegt, entfällt die Ausgangssperre.

 

b. Schulen:
Ab 22. Februar 2021 wird für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschule und der Förderschule sowie alle Abschlussklassen Wechselunterricht oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand zugelassen. Für die übrigen Jahrgangsstufen und Schularten verbleibt es weiterhin bei Distanzunterricht. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 findet in jedem Fall Distanzunterricht statt.

Es gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben. Hierzu zählt insbesondere die Einhaltung des Mindestabstands, die Beachtung der Maskenpflicht und der Lüftungskonzepte sowie ein ergänzendes Test- und Maskenkonzept. Für Lehrkräfte wird im Unterricht eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken eingeführt.

Die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks werden analog behandelt.

 

c. Kinderbetreuungseinrichtungen:
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen werden ab 22. Februar 2021 geöffnet. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben sie geschlossen.

Die Betreuung erfolgt dabei in festen Gruppen (eingeschränkter Regelbetrieb). Es gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend dem Rahmenhygieneplan sowie ein ergänzendes Test- und Maskenkonzept.

Eltern, die ihre Kinder weiterhin zuhause betreuen, erhalten im Februar 2021 einen Beitragsersatz, wenn die Notbetreuung höchstens 5 Tage beansprucht wurde.

 

d. Fahrschulen einschließlich der Fahrschulprüfungen sind ab dem 22. Februar 2021 unter Schutzauflagen wieder zugelassen. Sie bedürfen insb. eines Schutz- und Hygienekonzepts. Es besteht Maskenpflicht und im Fahrzeug FFP2-Maskenpflicht.

 

e. Frisöre können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen und einer FFP2-Masken-Pflicht für Kunden und Personal den Betrieb ab 1. März 2021 wieder öffnen.

 

• Test- und Maskenkonzept für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen

Zusätzliche Testungen sowie ein höherer Schutzstandard bei Masken sind geeignete Maßnahmen, um die Öffnung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sicher zu gestalten. Hierzu haben die Staatsministerien für Gesundheit und Pflege, des Innern, für Sport und Integration, für Unterricht und Kultus sowie für Familie, Arbeit und Soziales ein Testkonzept für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogische Tagesstätten erarbeitet. Wesentlicher Bestandteil dieses Konzepts sind Selbsttests. Sobald diese zur Verfügung stehen, wird das Personal an Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen mit Selbsttests für zwei freiwillige Testungen pro Woche ausgestattet werden. Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren erhalten dann einen freiwilligen Selbsttest pro Woche. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen im Rahmen der Bayerischen Teststrategie regelmäßige Reihentestangebote.

Dem an staatlichen Schulen, privaten Förderschulen, Schulen für Kranke und schulvorbereitenden Einrichtungen tätigen Personal werden medizinische Masken („OP-Masken“) unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Dem Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen wird empfohlen medizinische Masken zu verwenden. Hierzu stellt der Freistaat als einmalige und freiwillige Leistung Masken für den Bedarf von 4 Wochen bereit (rund 3,2 Mio. Masken).
Schülerinnen und Schülern wird das Tragen von medizinischen Masken empfohlen.

 

• Unterstützungskonzept für Kinder und Jugendliche

Corona-bedingte Einschränkungen betreffen besonders Kinder und Jugendliche. Diese konkreten Auswirkungen sollen untersucht und soweit möglich durch ergänzende gesundheits-, sozial-, jugend- und bildungspolitische Maßnahmen aufgefangen werden. Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie das Staatsministerium für Unterricht und Kultus werden in Abstimmung mit den weiteren fachlich betroffenen Ressorts ein Konzept erarbeiten, wie Kinder und Jugendliche gezielt unterstützt werden können.

 

• Testkonzept Krankenhäuser

Bei der Entlassung von Patienten aus Krankenhäusern gilt es im Interesse des Infektionsschutzes, insbesondere auch bei der (Rück-)Verlegung von Patienten in vulnerable Einrichtungen, niederschwellige Testangebote zu schaffen.

Die bayerischen Krankenhäuser sollen Patienten, die entlassen oder verlegt werden, zukünftig verstärkt über Corona-Testmöglichkeiten informieren und für deren Bedeutung für die Infektionsprävention sensibilisieren. Für Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt in besonders gefährdete Einrichtungen wie Senioren- und Pflegeheime oder in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zurückkehren, organisiert das Krankenhaus zusammen mit der aufnehmenden Einrichtung ein niederschwelliges Testangebot mit Antigen-Schnelltests. Letztere Verpflichtung besteht nur, wenn der Krankenhausaufenthalt mindestens fünf Kalendertage betragen hat.

 

• Bayerische Impfkommission

Eine neue Bayerische Impfkommission soll in Kürze am Klinikum der Universität München (LMU) angesiedelt werden. Dort sind die notwendigen Fachdisziplinen auf höchstem wissenschaftlichen Niveau angesiedelt, um gegebenenfalls die medizinisch-fachlich schwierigen Impfentscheidungen zu fällen.

Die Bayerische Impfkommission soll – wie in der neuen Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) des Bundesgesundheitsministeriums vorgesehen – sachgerechte und medizinisch fundierte Einzelfallentscheidungen zur Impf-Priorisierung treffen. Bürgerinnen und Bürger, die der Ansicht sind, ihre Erkrankung sei in der Verordnung nicht angemessen abgebildet, können hierzu einen Antrag stellen

Damit wird eine Lücke bei der Impf-Priorisierung geschlossen. Die Coronavirus-Impfverordnung benennt zwar zahlreiche Krankheitsbilder, die zu einer Impfung in der jeweiligen Priorisierungsstufe berechtigen. Die Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Da auch weitere, teilweise seltene Krankheiten ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf bei einer COVID-19-Erkrankung bergen, bedarf es im Einzelfall einer konkreten ärztlichen Prüfung. Die Bayerische Impfkommission wird dann für bisher nicht priorisierte Berechtigte ein ärztliches Attest erstellen, mit dem sie sich zur Impfung anmelden können.

Die Kommission besteht aus drei Ärzten, einer Juristin und eine Vertreterin aus dem Bereich der Ethik. Sie werden von einer Geschäftsstelle mit fünf Mitarbeitern unterstützt. Der Einsatz der Impfkommission ist zunächst bis Ende September befristet. Über die Arbeit und die Aufgaben der neuen Kommission wird eine Informationskampagne aufklären.

 

>> Fragen & Antworten - zusammengestellt vom Bayerischen Innenministerium

 

>> Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Dezember 2020, zuletzt geändert am 12. Februar 2021

 

>> Begründung der Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 12. Februar 2021

 

 

+++16.02.2021, 16 Uhr: Verschärfte Einreisebestimmungen für Tschechien und Tirol+++

Tschechien und Tirol sind als Virusvariantengebiet eingestuft worden, weshalb seit Montag, den 15. Februar 2021 verschärfte Einreisebestimmungen gelten. Die Bundespolizei wird ab Mittwoch, 17. Februar 2021, 00.00 Uhr nur noch Grenzgängern den Grenzübertritt erlauben, die über den Nachweis eines negativen Coronatests und eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde verfügen. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

+++29.01.2021, 13 Uhr: Neue Allgemeinverfügung: Maskenpflicht und Allgemeinverfügung+++

Seit 29. Januar 2021 gilt eine Allgemeinverfügung der Stadt Kempten (Allgäu), welche die Maskenpflicht und den Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen wie folgt regelt:

Zum Plan Maskenpflicht in der Kemptener Innenstadt

 

Die Stadt Kempten (Allgäu) legt als örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde folgenden Bereich hinsichtlich der Maskenpflicht als auch hinsichtlich des Alkoholkonsumverbots als zentrale Begegnungsflächen in der Innenstadt und als sonstige öffentliche Orte unter freiem Himmel fest:

 

Der Bereich umfasst das Gebiet vom Parkplatz an der Allgäu-Halle über Forum Allgäu, Bahnhofstraße und Burgstraße mit Burghalde bis über die St. Mang Brücke zum Bayerischen Hof, weiter über Illerstraße, Parkplatz an der Feuerwehr, den Hofgarten bis zum Kornhausplatz und über den Stadtpark, den Königsplatz, die Salz- und die Mozartstraße zurück zur Allgäu-Halle (siehe Plan). 

 

Ergänzend hierzu gilt ein Alkoholkonsumverbot ferner im Engelhaldepark, auf den Freiflächen des APC (Archäologischer Park Cambodunum), im Altstadtpark an der Iller sowie am Audogarplatz (Jägerdenkmal).

 

Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag nach ihrer Bekanntgabe bis auf weiteres. Die Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Sie hier.

 

 

+++28.01.2021, 12:15 Uhr: Stadtbibliothek: Abholservice wieder möglich+++

Die Stadtbibliothek Kempten kann nun wieder einen Abholservice für vorbestellte Medien anbieten. Mehr dazu unter www.kempten.de/stadtbibliothek.

 

+++27.01.2021, 9 Uhr: Beratungszentrum Pflege und Demenz - keine persönlichen Termine+++

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage bietet die Beratungsstelle der Sozialverwaltung vom Bezirk Schwaben derzeit keine persönlichen Termine im "Beratungszentrum Pflege und Demenz Kempten" an. Die Beratung erfolgt jedoch weiterhin telefonisch, Terminvereinbarung unter 0821/3101-216 oder per E-Mail an beratungsstelle@bezirk-schwaben.de.

 

+++22.01.2021, 13 Uhr: FFP2-Maskenpflicht für Publikumsverkehr der Stadtverwaltung+++

Ab sofort gilt für alle Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Besucherinnen und Besuchern, die von der Maskenpflicht befreit sind, bieten wir die Option der Terminvergabe außerhalb der Öffnungszeiten oder das Tragen einer Schutzvisierbrille (leihweise erhältlich nach Voranmeldung an den Haupteingängen der Stadtverwaltung am Rathausplatz und in der Gerberstraße). 

 

Es wird nochmals darum gebeten, Anliegen per Telefon oder E-Mail mit den dafür zuständigen Stellen zu klären oder über die verfügbaren Online-Tools zu erledigen oder telefonisch persönliche Termine zu vereinbaren. Ansprechpartner für die verschiedenen Anliegen finden sich auf der Website. Weitere Auskünfte erhalten Sie auch unter der Servicenummer 0831-115. Zahlreiche Verwaltungsdienstleistungen der Stadt Kempten finden sich auf der Homepage www.kempten.de und stehen digital über das Bayernportal zur Verfügung.

 

+++22.01.2021, 12:30 Uhr: Aktuelle Informationen aus der Stadtverwaltung+++

Informationen über die Impfstoffliefeurng

Die Stadt Kempten (Allgäu) sowie der Betreiber des Impfzentrums, das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Oberallgäu, wurden von der Regierung von Schwaben informiert, dass eine gewisse Menge an Covid-Impfstoff geliefert wird. Die Terminierungen der ca. 250 Erstimpfungen wurden bereits vorgenommen, die Personen entsprechend informiert.

 

Verzögerungen bei Zustellung der Schreiben an Bürgerinnen und Bürger 80 Jahre und älter

Die Stadt Kempten (Allgäu) wurde von der AKDB (Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern) darüber informiert, dass es beim Versand der Schreiben an Bürgerinnen und Bürger 80 Jahre und älter zu Verzögerungen kommt. Die AKDB, die für den Versand dieses Schreibens für alle bayerischen Kommunen zuständig ist, hat dies im Monat Januar allerdings zugesichert.

 

+++21.01.2021, 12 Uhr: Verteilung von FFP2-Masken an pflegende Angehörige+++

Pflegende Angehörige erhalten über die Stadt Kempten kostenfrei drei FFP2-Masken. Die Schutzmasken können im Altstadthaus, Schützenstraße 2, am Montag, 25. Januar 2021 und Dienstag, 26. Januar 2021 jeweils von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr abgeholt werden. Für die Abholung der drei Masken ist es notwendig, dass die pflegebedürftige Person ihren Wohnsitz in Kempten hat und ein gültiger Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad vorgelegt wird. Bitte beachten Sie: Der Zutritt zum Altstadthaus ist nur mit FFP2-Maske möglich. Diese ist daher bereits mitzubringen.

 

+++ 19.01.2021, 14 Uhr: Allgemeinverfügung vom 16. Januar 2021 +++

Die aktuell geltende Allgemeinverfügung der Stadt Kempten (Allgäu) finden Sie hier.

 

+++ 18.01.2021, 17 Uhr: Zugesagter Covid-Impfstoff kommt nicht. Alle in dem Zeitraum vom 20. bis 25. Januar terminierten Erstimpfungen fallen aus +++

Von der Regierung von Schwaben wurde die Stadt Kempten (Allgäu) informiert, dass der bereits zugesagte Impfstoff nicht zur Verfügung steht. Daher müssen die vom 20. bis 25. Januar 2021 eingeplanten ca. 800 Erstimpfungen verschoben werden. Aufgrund der Kurzfristigkeit gibt es keine Möglichkeit mehr, die Personen persönlich zu informieren. Alle in dem Zeitraum terminierten Erstimpfungen fallen aus. Die betroffenen Personen werden erneut angeschrieben und über die neuen Termine informiert. Eingeplante Zweitimpfungen können stattfinden. Oberbürgermeister Thomas Kiechle kritisiert die wiederholte Verzögerung und fordert zuverlässige und planbare Lieferungen: „Die hohe Impfbereitschaft erfordert eine verlässliche Versorgung. Das Vertrauen in die zugesicherten Abläufe darf nicht gefährdet werden.“

 

+++ 15.01.2021, 9:30 Uhr: FFP2-Maskenpflicht in ÖPNV und Einzelhandel +++

Um die hohe Zahl der Neuinfektionen zu senken und die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, müssen ab Montag, 18. Januar, Masken der Schutzklasse FFP2 im Nahverkehr und im Einzelhandel, sowie weiterhin in Alten- und Pflegeheimen getragen werden. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.

 

+++15.01.2021, 8:30 Uhr: Bayernweites Registrierungsportal für Corona-Schutzimpfungen+++

Seit 11. Januar 2021 ist das neue, bayernweite Registrierungsportal zur Vereinbarung von Corona-Impfterminen freigeschaltet. Unter www.impfzentren.bayern.de können sich die Bürgerinnen und Bürger bereits jetzt für die Impfung registrieren.

 

+++11.01.2021, 13:30 Uhr: Lockdown verlängert: Diese Regelungen gelten ab heute in Bayern+++

 

>> Übersicht kurz und knapp

>> Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 08.01.2021

 

+++ 29.12.2020, 11 Uhr: Das gilt an Silvester in Kempten +++

Gemäß der Allgemeinverfügung der Stadt Kempten (Allgäu) vom 28.12.2020 gilt ein Verbot des Mitführens oder Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2. Nicht darunter fallen Wunderkerzen, Knallfrösche oder ähnliches. Die Regelung dient dazu, zusätzliche Betreuungsfälle mit Verletzungen durch Feuerwerkskörper in den bereits ausgelasteten Notaufnahmen zu verhindern und damit die Kliniken zu entlasten.

 

Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist gänzlich untersagt. Es gelten die bekannten Regelungen der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zur Kontaktbeschränkungen und der allgemeinen sowie der nächtlichen Ausgangssperre. Ein Treffen zwischen Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie den Angehörigen eines weiteren Hausstandes (bis zu maximal 5 Personen, Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht) ist an Silvester und Neujahr erlaubt. Da auch an Silvester die nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr gilt, müssen Gäste entweder um 21 Uhr wieder zuhause sein oder beim Gastgeber übernachten.

 

Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, zum Schutz der eigenen Gesundheit und aus Rücksicht auf das Wohl aller anderen, die Regelungen einzuhalten und in diesem Jahr auf eine Silvesterparty zu verzichten. Eine Übersicht der in Bayern seit dem 16. Dezember geltenden Regelungen finden Sie hier.

 

+++23.12.2020, 14:30 Uhr: Impfzentrum in der Stadt Kempten ist betriebsbereit+++

Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen Artillerie-Kaserne zum Impfzentrum umfunktioniert – Impfungen ab 27. Dezember 2020 zunächst in Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie für Pflegepersonal. Menschen ab 80 Jahren, die nicht in einer Senioren- oder Pflegeeinrichtung leben, werden schriftlich über ihre Impfmöglichkeit informiert. Hierzu ist auch eine Terminvereinbarung notwendig. Aufgrund der zunächst geringen Mengen des zur Verfügung stehenden Impfstoffes ist mit einer Impfung dieses Personenkreises allerdings erst im Verlauf des Januars zu rechnen. Mehr zum Impfzentrum in Kempten lesen Sie hier.

Allgemeine Informationen zur Impfung und zur Reihenfolge finden Sie auf der Website des Bayerischen Gesundheitsministeriums.

 

+++23.12.2020, 14:30 Uhr: Förderprogramm für Kunst und Kultur+++

150.000 Euro für Kunst und Kultur in Kempten unter Corona - Die Stadt Kempten legt ein großes Förderprogramm für die Kulturschaffenden und Künstlerinnen und Künstler in Kempten auf. Die Gelder können ab sofort mit Antragsstellungsfrist 15. Februar 2021 beantragt werden. Mehr dazu lesen Sie hier.

 

+++18.12.2020, 11 Uhr: Stadtbibliothek to go eingestellt+++

Die Untersagung von "Click & Collect" seit dem 15. Dezember 2020 betrifft auch den Bestell- und Abholdienst der Stadtbibliothek Kempten. Ab sofort können daher keine Medien mehr bestellt werden, bereits bestellte Medien können leider nicht mehr abgeholt werden.

 

+++18.12.2020, 10:45 Uhr: Kein Kunsthandwerkermarkt am Wochenende+++

Corona-bedingt findet der Adventsmarkt der Kunsthandwerker 2020 leider nicht statt. Er war für den 19. und 20. Dezember 2020 auf dem Hildegardplatz geplant. 

 

+++16.12.2020, 18 Uhr: Absage Stadtratssitzung+++

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen wird die Stadtratssitzung am kommenden Donnerstag, den 17. Dezember 2020, abgesagt.

 

+++16.12.2020, 11:00 Uhr: Lock-Down: Diese Regeln gelten ab heute in Bayern+++

>> Übersicht kurz und knapp

>> Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV)

 

+++16.12.2020, 11:00 Uhr: Stadt Kempten schließt für den allgemeinen Publikumsverkehr / Wichtige Anliegen werden weiter behandelt+++

Als Folge des Lock-Downs fährt die Stadt Kempten (Allgäu) den allgemeinen Publikumsverkehr herunter. Termine werden nur noch nach vorheriger Vereinbarung durchgeführt. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über die Online-Services auf www.kempten.de/digital zu klären und persönliche Termine in der Verwaltung nur in dringenden Fällen zu beantragen. Der Betrieb in der Verwaltung läuft weiter, so dass die notwendige Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet ist.

 

Beim gemeinsamen BürgerService Zulassung Kempten-Oberallgäu ist für Kunden mit vorheriger Terminvereinbarung eine persönliche Bearbeitung ihrer Anliegen möglich. Termine können Sie online oder unter der kostenlosen Servicenummer 0831 2525-3400 vereinbaren.

Derzeit können Sie diese Anliegen auch online erledigen:

> Abmeldung eines Fahrzeuges

> erneute Zulassung nach Abmeldung

> Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges

> Anmeldung eines gebrauchten Fahrzeuges

> Änderung der Personendaten des Fahrzeughalters (z.B. Adresse)

 

Bitte beachten: am Donnerstag, 24. Dezember und am Donnerstag, 31. Dezember 2020 sind die Verwaltung und die Zulassungsstelle geschlossen.

 

+++16.12.2020, 11:00 Uhr: Tourist Information Kempten bleibt vom 16. Dezember bis 10. Januar geschlossen+++

Telefonisch und per Mail sind die Mitarbeiterinnen weiterhin unter 0831 960 955-0 bzw. info@kempten-tourismus.de zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag bis Donnerstag: 9.00 bis 17.00 Uhr, Freitag: 9.00 bis 13.00 Uhr, ausgenommen 24. und 31. Dezember 2020.

 

+++14.12.2020, 11:15 Uhr: Lockdown ab 16. Dezember 2020+++

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 13. Dezember 2020 den Beschluss zum Lockdown ab 16. Dezember gefasst.

>> Beschluss vom 13.12.2020

>> Übersicht kurz und knapp

 

+++14.12.2020, 11:00 Uhr: Alkohokonsum im öffentlichen Raum generell untersagt+++

Die Zehnte Bayerische Infketionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) wurde geändert: So ist der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum nun generell untersagt, nicht nur auf augewiesenen Plätzen. 

>> Änderung der Zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV)

>> Begründung der Änderung der 10. BayIfSMV 

 

+++11.12.2020, 11 Uhr: Allgemeinverfügung regelt Maskenpflicht und Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen+++

Seit 11. Dezember 2020 gilt eine Allgemeinverfügung der Stadt Kempten (Allgäu), welche die Maskenpflicht und den Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen wie folgt regelt:

Zum Plan Maskenpflicht in der Kemptener Innenstadt

 

Die Stadt Kempten (Allgäu) legt als örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde folgenden Bereich hinsichtlich der Maskenpflicht als auch hinsichtlich des Alkoholkonsumverbots als zentrale Begegnungsflächen in der Innenstadt und als sonstige öffentliche Orte unter freiem Himmel fest:

  • Der Bereich umfasst das Gebiet vom Parkplatz an der Allgäu-Halle über Forum Allgäu, Bahnhofstraße und Burgstraße bis über die St. Mang-Brücke zum Bayerischen Hof, weiter über Illerstraße, Parkplatz an der Feuerwehr, den Hofgarten bis zum Kornhausplatz und über den Stadtpark, den Königsplatz, die Salz- und die Mozartstraße zurück zur Allgäu-Halle (siehe Plan).
  • Diese Pflicht erstreckt sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum, also einschließlich der Gehsteige bis zu den Hauswänden.
  • Die Maskenpflicht gilt nicht für Radfahrer. Eine Ausnahme von der Maskenpflicht besteht ferner von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie während des Essens und Trinkens im öffentlichen Raum, wie auch für die Zeit des Rauchens.

Ergänzend hierzu gilt ein Alkoholkonsumverbot ferner im Engelhaldepark und auf den Freiflächen des APC (Archäologischer Park Cambodunum).

 

Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag nach ihrer Bekanntgabe bis auf weiteres.

 

+++09.12.2020, 9:00 Uhr: Corona-Regelungen ab 9. Dezember 2020+++

Die Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) tritt am 9. Dezember 2020 in Kraft und mit Ablauf des 5. Januar 2021 außer Kraft. Die 9. BayIfsMV tritt mit Ablauf des 8. Dezember 2020 außer Kraft.

 

>> Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

>> Begründung der 10. BayIfSMV

 

Damit gilt ab heute eine allgemeine Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Was als triftiger Grund gilt, ist in § 3 Abs. 2 der Verordnung aufgezählt.

 

Eine Aufstellung mit Fragen und Antworten finden Sie unter https://www.stmgp.bayern.de/cor.../haeufig-gestellte-fragen/

 

+++07.12.2020, 12:30 Uhr: Bayerische Staatsregierung beschließt weitere Maßnahmen mit Wirkung ab 9. Dezember 2020+++

Die Bayerische Staatsregierung ruft die gesamte Bevölkerung zur disziplinierten Mithilfe auf und bittet darum, alle unnötigen Kontakte zu vermeiden sowie die Abstands- und Hygieneregeln weiter konsequent zu befolgen. Da die aktuell bereits geltenden Maßnahmen nicht ausreichen, um das Pandemiegeschehen in Bayern nachhaltig zu begrenzen, hat die Staatsregierung für Bayern mit Wirkung ab 9. Dezember 2020 weitere Maßnahmen beschlossen. Es wird eine neue 10. BayIfSMV erlassen, die ab dem 9. Dezember 2020 bis zum 5. Januar 2021 gilt.

>> Zum Bericht aus der Kabinettssitzung mit allen Regelungen

 

+++04.12.2020, 11:45 Uhr: „Stadtbibliothek to go“ - Abholservice vorbestellter Medien ab Dienstag, 8. Dezember 2020+++

Für alle Leserinnen und Leser der Stadtbibliothek gibt es gute Neuigkeiten aus dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst: Unter Einhaltung der gängigen Schutz- und Hygienemaßnahmen dürfen Bibliotheken einen To-Go-Leihverkehr anbieten. Eine Nutzung der Angebote vor Ort (z. B. eigenständiges Aussuchen der Medien am Regal, PC-Arbeitsplätze, Tageszeitungen etc.) ist nicht möglich. Der Abholservice funktioniert ganz einfach: Näheres dazu lesen Sie auf der Homepage der Stadtbibliothek.

 

+++27.11.2020, 13:15 Uhr: Stadtbibliothek und Altstadthaus schließen ab 1. Dezember 2020 / Maskenpflicht bei Terminen in der Stadtverwaltung Kempten+++

Aufgrund der neuen Verordnungen müssen die Stadtbibliothek und die Stadtteilbücherei Sankt Mang ab dem 1. Dezember 2020 schließen. Säumnisgebühren fallen während der Schließzeit keine an. Telefonisch erreichen Sie die Stadtbibliothek unter 0831/2525-7755 und 0831/2525-7766. Links zu allen Online-Angeboten und aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadtbibliothek www.kempten.de/stadtbibliothek. Alle Online-Angebote der Stadtbücherei Kempten sind mit einem gültigen Bibliotheksausweis kostenlos. Die Anmeldung erfolgt immer über die Benutzernummer, die auf dem Bibliotheksausweis unter dem Barcode steht, das Passwort ist das Geburtsdatum 8-stellig (TTMMJJJJ, ohne Punkte). Wer noch keinen Bibliotheksausweis hat, kann sich momentan auch Online anmelden. Dazu senden Sie einfach eine Mail an stadtbibliothek@kempten.de.

 

Schließung Altstadthaus ab Dienstag, 1. bis Sonntag, 20. Dezember 2020: Aufgrund der Verschärfung der aktuell geltenden Corona-Maßnahmen im Bereich der Erwachsenenbildung wird das Altstadthaus ab Dienstag, 1. Dezember bis vorerst Sonntag, 20. Dezember 2020 seine Türen erneut schließen. Präsenzveranstaltungen sind somit nicht mehr möglich. Nach Möglichkeit werden einige Kurse online weiter angeboten, die betroffenen Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden hierüber informiert. Einige Angebote des Altstadthauses können bereits jetzt auf www.kempten-zuhause.de abgerufen werden.

 

Maskenpflicht in der Stadtverwaltung Kempten: Für den Besuch der Stadtverwaltung weisen wir nochmals darauf hin, dass im gesamtem Bereich Maskenpflicht besteht und eine Terminvereinbarung dringend empfohlen wird. Gerne können im Vorfeld die Anliegen auch telefonisch oder per Mail geschildert werden. Für viele Angelegenheiten bieten wir auf unserer Internetseite die Möglichkeit, diese online von Zuhause aus zu erledigen. Wir bitten um Verständnis, dass ein Betreten der Stadtverwaltung ohne Mund-Nasen-Schutz nicht möglich ist. Von der Maskenpflicht befreiten Besucherinnen und Besuchern bieten wir die Option der Terminvergabe außerhalb der Öffnungszeiten oder das Tragen einer Schutzvisierbrille (leihweise erhältlich nach Voranmeldung an den Haupteingängen der Stadtverwaltung am Rathausplatz und in der Gerberstraße).

 

+++ 27.11.2020, 10:30 Uhr: Bayern beschließt zusätzliche Maßnahmen+++

Der bayerische Ministerrat hat am 26. November 2020 über die bundesweiten Beschlüsse hinaus weitere konsequente Schritte beschlossen, um das Infektionsniveau vor allem in regionalen Hotspots zu brechen. Die Staatsregierung verfolgt vor diesem Hintergrund die Ziele Verlängern - Vertiefen - Hotspot-Strategie - Helfen. 

 

Die aktuell geltenden Maßnahmen werden über den 30. November hinaus zunächst bis zum 20. Dezember 2020 verlängert.

  • Darüber hinaus wird unter anderem private Zusammenkünfte auf den eigenen Hausstand und einen weiteren Hausstand, jedoch in jedem Falle auf max. fünf Personen beschränkt.
  • Des Weiteren werden die Regelungen zur Maskenpflicht erweitert, Angebote der Erwachsenenbildung geschlossen, bei allen Betrieben des Groß- und Einzelhandels mit Kundenverkehr die Anzahl der Kunden pro Verkaufsfläche verringert.
  • Nach touristischen Tagesausflügen oder Freizeitvergnügungen im Ausland (Risikogebiete), etwa zum Skifahren, greifen die Regelungen zur häuslichen Quarantäne.


>> Zum Bericht aus der Kabinettssitzung mit allen Regelungen

 

+++27.11.2020, 10:15 Uhr: Bundesregierung verlängert und verschärft Corona-Maßnahmen+++

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben sich erneut über Maßnahmen zur Bekämpfung der aktuellen Pandemie verständigt. Die am 28. Oktober 2020 beschlossenen Maßnahmen werden bis zum 20. Dezember verlängert. Mit Wirkung ab dem 1. Dezember 2020 sollen ferner eine Reihe weitergehender Maßnahmen vorgesehen werden. Dazu gehört insbesondere eine neue Personenobergrenze für Kontakte im privaten Bereich und eine Erweiterung der Maskenpflicht. Die am 25. November 2020 gefassten Beschlüsse  müssen, um wirksam zu werden, von den Ländern jeweils in Verordnungen überführt werden.

>> Zum Beschluss von Bund und Ländern vom 25.11.2020 zur Verlängerung des teilweisen Lockdowns 

Alle Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Auch alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen, insbesondere touristische Reisen auch ins Ausland unter anderem in Hinblick auf die Skisaison sind zu vermeiden.

 

+++ 17.11.2020, 14:30 Uhr: Die seit 2. November in Bayern geltenden Maßnahmen kompakt und im Überblick +++

Eine Übersicht des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zu den seit 2. November geltenden Corona-Maßnahmen finden Sie hier. Häufig gestellte Frage und Antworten finden Sie hier.

 

+++ 10.11.2020, 9:15 Uhr: Wartezeiten an den Testzentren +++

Das Landratsamt Oberallgäu und die Stadt Kempten weisen darauf hin, dass es wegen herstellerseitiger Probleme in der Programmierung in den vergangenen Tagen zu Überbuchungen in der Covid-19-Testsoftware gekommen ist. Das bedeutet, es haben mehr Menschen Termine für die Corona Testzentren in Sonthofen und Kempten bekommen, als in den vorgesehenen Zeitfenstern abarbeitbar sind. Nach Angaben des Herstellers wurde der Fehler mittlerweile zwar behoben, die Überbuchungen wirken aber noch die nächsten Tage nach. Es wird infolge dessen noch bis mindestens Donnerstag zu erheblichen Wartezeiten und Rückstaus im Umfeld der Testzentren kommen. Das Landratsamt bittet für die ärgerliche Situation um Verständnis.

 

+++ 10.11.2020, 9:00 Uhr: Lokale Regelung zur Maskenpflicht in Kempten +++

Die Regelungen zur Maskenpflicht an stark frequentierten Plätzen werden in einer Allgemeinverfügung, die seit Sonntag, 8. November 2020 gilt, fortgeschrieben. Die Maskenpflicht gilt weiterhin, allerdings gibt es nun Ausnahmen. Der Bereich der stark frequentierten öffentlichen Plätze wurde erweitert. Von 20 Uhr bis 6 Uhr sowie während des Essens und Trinkens im öffentlichen Raum, wie auch für die Zeit des Rauchens gilt keine Maskenpflicht. Zudem gilt die Maskenpflicht nicht für Radfahrer. Die Stadt Kempten bittet darum, besonnen mit den Ausnahmeregelungen umzugehen. Der Bereich der stark frequentierten öffentlichen Plätze, in dem Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot gelten, wurde im Vergleich zur Bekanntmachung vom 20. Oktober 2020 erweitert. 

 

Der Bereich umfasst das Gebiet vom Forum-Allgäu über die Fischerstraße bis zum St. Mang- und Rathausplatz, weiter über Galeria Kaufhof, den Hofgarten bis zum Kornhausplatz und über den Stadtpark, den Königsplatz, die Salz- und die Mozartstraße zurück zum August-Fischer-Platz


Diese Pflicht erstreckt sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum, also einschließlich der Gehsteige bis zu den Hauswänden.

 

Oberbürgermeister Thomas Kiechle ruft zu eigenverantwortlichem und vernünftigem Handeln auf und bittet darum, sich an die Regeln zu halten, denn „wir müssen gemeinsam alles dafür tun, dass sich das Virus nicht weiter unkontrolliert ausbreitet.“

 

+++ 03.11.2020, 11:30 Uhr: Kontaktverfolgung, Testungsvorgang bei Schülern, Publikumsverkehr in der Stadtverwaltung +++

 

Stadtverwaltung unterstützt Gesundheitsamt bei Kontaktnachverfolgung

Unter der Regie des Gesundheitsamtes Kempten/Oberallgäu unterstützt die Stadt Kempten bei der Kontaktnachverfolgung. Dies erfolgt unter Begleitung und Anleitung des Gesundheitsamtes. Voraussichtlich im Laufe der Woche nehmen diese Personen ihren Dienst auf.

 

Info zum Testungsvorgang bei Schülern von Corona-betroffenen Schulen

Das Gesundheitsamt am Landratsamt Oberallgäu wendet sich mit einer Bitte an die Eltern von Schülerinnen und Schülern an von Corona betroffenen Schulen im Oberallgäu und in Kempten: Das Bedürfnis, sich durch die breite Testung von Angehörigen gewissermaßen etwas abzusichern, ist nachvollziehbar. Tests an den Geschwistern betroffener Schulkinder sollten aber dennoch abgestuft erfolgen, nämlich am besten erst dann, wenn die Reihentests in den Schulen positive Ergebnisse erbracht hätten.

 

Publikumsverkehr in der Stadtverwaltung Kempten

Aufgrund der aktuell wieder stark steigenden Corona-Fallzahlen hat auch die Stadtverwaltung Kempten ihre Maßnahmen zum Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Beschäftigten angepasst: Es wird darum gebeten, Anliegen per Telefon oder E-Mail mit den dafür zuständigen Stellen zu klären oder über die verfügbaren Online-Tools zu erledigen oder telefonisch persönliche Termine zu vereinbaren. Ansprechpartner für die verschiedenen Anliegen finden sich auf der Website. Weitere Auskünfte erhalten Sie auch unter der Servicenummer 0831 115.  Zahlreiche Verwaltungsdienstleistungen der Stadt Kempten finden sich auf der Homepage und stehen digital über das Bayernportal zur Verfügung.

 

+++ 03.11.2020, 11 Uhr: Altstadthaus, Mehrgenerationenhaus, Jugendhaus, Anlaufstelle für ältere Menschen +++

 

Altstadthaus

Das Altstadthaus, Bildungs- und Freizeitzentrum für Seniorinnen und Senioren der Stadt Kempten (Allgäu), wird vorübergehend geschlossen und kann von Montag, 2. November 2020, bis voraussichtlich 30. November 2020 keine Angebote in den Bereichen Freizeitgestaltung, Sport und Bewegung, Kultur und Gastronomie anbieten. Betroffen sind unter anderem Wandern, Gymnastik, Qi Gong, Line Dance, Yoga auf dem Stuhl, Konzerte, Lesungen, Vorträge, Kreative Schreibwerkstatt, Malen in Aquarell, Klöppeln, Stricken und die Trauergruppe. Alle angemeldeten Besucherinnen und Besucher werden benachrichtigt. Noch unklar ist das weitere Verfahren mit den Bildungsangeboten der Seniorenakademie und der Sprachkurse.

 

Mehrgenerationenhaus

Alle Veranstaltungen des Mehrgenerationenhauses Kempten, des Bürgertreffs Kottern und des Frauencafes Klatschmohn vom 2. bis voraussichtlich 30. November 2020 sind abgesagt.

 

Jugendhaus und Spielmobil

Veranstaltungen des Jugendhauses und des Spielmobiles im Zeitraum vom 2. bis voraussichtlich 30. November 2020 sind abgesagt. Angebote in den Bereichen Beratung und Bildung werden weiterhin angeboten.

 

Anlaufstellen für ältere Menschen

In den „Anlaufstellen für ältere Menschen“ finden im November keine Angebote statt. Seniorenberatungen werden weiterhin angeboten, eine telefonische Vereinbarung ist notwendig. Ebenso können Unterstützungsangebote der Nachbarschaftshilfe „MitMenschen Kempten“ angefragt werden.

 

+++ 30.10.2020, 8:45 Uhr: Museen der Stadt Kempten schließen ab 2. November 2020 / Bibliotheken bleiben geöffnet +++

Aufgrund der neuen Verordnungen müssen die Museen der Stadt Kempten – das Kempten-Museum, das Alpin-Museum, der Archäologische Park Cambodunum, der Schauraum Erasmuskapelle und die Kunsthalle Kempten - ab 2. November 2020 bis vorerst 30. November 2020 schließen. Die Bibliotheken der Stadt sind weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten für Besucherinnen und Besucher geöffnet.

 

Alle Veranstaltungen in den jeweiligen Museen und den Bibliotheken sind abgesagt. Veranstaltungen, die online stattfinden können, wie Vorträge, Workshops oder der Bewegte Donnerstag im Kempten-Museum, werden weiterhin angeboten. Alle Informationen dazu sind auf den Homepages der einzelnen Museen zu finden.

 

Bis Sonntag, 1. November 2020 können die Museen der Stadt Kempten noch besucht werden. Außerdem ist es auch während des Lockdowns jederzeit möglich, den neuen Rundgang mit den interaktiven Infostelen im Freigelände des Archäologischen Park Cambodunum zusammen mit der Cambodunum App auf eigene Faust zu erkunden.

 

Alle Interessierte sind außerdem eingeladen, die digitalen Angebote der einzelnen Museen zu entdecken: Auf den jeweiligen Websiten der Museen finden sich youtube-Führungen, Bastelanleitungen oder auch Konzertmitschnitte. Auf den Social-Media-Kanälen werden Hintergrundinformationen und Einblicke in den Museumsalltag geboten.

 

Weitere Informationen über das Infotelefon Tel. (0831) 2525-7777 

 

+++ 30.10.2020, 8:30 Uhr: Absage Stadtführungen und Sitzung des Seniorenpolitischen Beirats im November +++

Kempten Tourismus sagt sämtliche Stadtführungen im Zeitraum vom 2. bis voraussichtlich 30. November 2020 ab. Aktuelle Informationen zum Führungsangebot werden stets unter www.kempten-tourismus.de/fuehrungen veröffentlicht. 

 

Die Sitzung des Seniorenpolitischen Beirats am 12. November 2020 wurde corona-bedingt abgesagt. Die bereits geplanten Tagesordnungspunkte werden auf März 2021 verschoben. 

 

+++ 29.10.2020, 16:00 Uhr: Deutschlandweite Maßnahmen ab 2. November +++

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben einen Beschluss mit Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gefasst. Diese zusätzlichen Maßnahmen treten deutschlandweit in Kraft und gelten ab dem 2. November zunächst bis Ende November. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilt und notwendige Anpassungen vorgenommen. Den Beschluss im Wortlaut finden Sie hier.

 

+++ 28.10.2020, 17:00 Uhr: Technische Störung im Corona-Testzentrum Kempten +++

Aufgrund technischer Störungen am EDV-System konnten am 28. Oktober am Corona-Testzentrum Kempten nicht alle angemeldeten Personen getestet werden.

 

Die Testungen können entweder am Mittwoch, 28.10., ab 18:00 Uhr, in Sonthofen oder am Donnerstag, 29.10., im Zeitraum von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr in Kempten nachgeholt werden.

 

Wir bitten gerade die vom Gesundheitsamt angemeldeten Personen, welche heute Vormittag nicht berücksichtigt werden konnten, dies unbedingt wahrzunehmen. Eine nochmalige Anmeldung ist nicht notwendig. Die Personen sollen den noch gültigen QR-Code mitbringen und vorlegen. Die Probleme werden bis schnellstmöglich behoben, wir bitten um Verständnis.

 

+++ 26.10.2020, 10:30 Uhr: Stadt Kempten überschreitet 7-Tage-Inzidenzwert von 100 +++

Die Stadt Kempten hat am Wochenende den 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten. Daher ist die dunkelrote Stufe des Ampel-Systems der Bayerischen Staatsregierung erreicht.

 

Damit gilt ab Montag, 26. Oktober:

  • Veranstaltungen: werden auf maximal 50 Personen begrenzt. Ausnahmen gelten für Gottesdienste, Demonstrationen, Hochschulen
  • Sperrstunde: jetzt bereits ab 21 Uhr Verbot der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle in der Gastronomie, Verkaufsverbot für Alkohol an Tankstellen und Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen
  • Private Treffen: wie bisher maximal 5 Personen oder zwei Haushalte
  • Maskenpflicht: wie bisher in der Kemptener Innenstadt (vgl. Plan) und überall, wo Menschen dichter und /oder länger zusammenkommen

Alle weiteren Regelungen, die mit Erreichen der roten Stufe eingeführt wurden, gelten weiterhin.

 

+++ 23.10.2020, 10:00 Uhr: Absage Weihnachtsmarkt +++

Aufgrund der aktuellen Infektionslage mit einem deutlichen Anstieg der Fallzahlen bei den Covid-19-Infektionen sagt die Stadt Kempten (Allgäu) den Weihnachtsmarkt 2020 ab. 

 

+++ 22.10.2020, 18:30 Uhr: Stadt Kempten überschreitet 7-Tage-Inzidenzwert von 50 +++

Die Stadt Kempten hat inzwischen den 7- Tage-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten. Daher ist nun die rote Stufe des Ampel-Systems der Bayerischen Staatsregierung erreicht. 

 

Damit gilt ab Freitag, 23. Oktober:

  • Private Feiern und Veranstaltungen, insbesondere Hochzeiten, Geburtstage, u.ä. werden auf zwei Haushalte oder maximal 5 Personen begrenzt. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Treffen im privaten oder öffentlichen Raum stattfinden.
  • Ein Verbot der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle von 22 Uhr bis 6 Uhr in der Gastronomie. In dieser Zeit darf auch an Tankstellen und allen anderen Verkaufsstellen kein Alkohol verkauft werden.
  • Maskenpflicht auch für alle Jahrgangsstufen und damit auch für die Grundschulen wie auch Förderschulen der 1. bis 4. Klasse.

Zur Maskenpflicht an Grund- und Förderschulen:

Hierbei handelt es sich um einen Automatismus, der mit Erreichen des Schwellenwerts von 50 Neuinfektionen innerhalb von 7 Tagen pro 100.000 Einwohner erreicht wird. Dazu Oberbürgermeister Thomas Kiechle: „Gerade bei dieser Regelung werden wir beständig die Notwendigkeit überprüfen und hinterfragen. Es kann sich hierbei nur um eine Regelung für den Moment, nicht für die Ewigkeit handeln.“

 

Alle weiteren Regelungen, die mit Erreichen der gelben Stufe eingeführt wurden, wie die Maskenpflicht dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen, gelten weiterhin.

 

+++20.10.2020, 14 Uhr: Kempten legt stark frequentierte öffentliche Plätze fest +++

In Kempten wurde die Maskenpflicht für den gesamten Kernstadtbereich festgelegt: Das ist das Gebiet vom Forum-Allgäu über die Fischerstraße bis zum St.-Mang-Platz und Rathausplatz, weiter über Galeria Kaufhof, den Hofgarten bis zum Kornhausplatz und über den Stadtpark, den Königsplatz und die Bahnhofstraße zurück zum August-Fischer-Platz. 

Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Coronavirus: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#Schnellsuche

 

+++ 19.10.2020, 20 Uhr:  Oberallgäu und Kempten: Corona-Schwellenwert überschritten: 7-Tages-Inzidenz bei rund 40 +++

Nachdem auch im Landkreis Oberallgäu und in der Stadt Kempten die Schwelle von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wurde, ist die gelbe Stufe des Ampel-Systems der Bayerischen Staatsregierung erreicht. Diese Zahl gilt bundesweit als Warnwert und die Kreisverwaltungen sind verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um das Infektionsgeschehen wieder einzudämmen. In der seit dem 18. Oktober geltenden Fassung der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind die Maßnahmen bayernweit geregelt.

 

Damit gilt ab Dienstag, 20. Oktober:

  • Eine Maskenpflicht dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich Fahrstühlen in allen öffentlichen sowie öffentlich zugänglichen Gebäuden, in den Schulen (außer Grundschulen) und Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen, in Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, Kinos und Theatern auch am Platz.
  • Ein Verbot der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle von 23 Uhr bis 6 Uhr in der Gastronomie. In dieser Zeit darf auch an Tankstellen und allen anderen Verkaufsstellen kein Alkohol verkauft werden.
  • Private Feiern und Veranstaltungen, insbesondere Hochzeiten, Geburtstage, Beerdigungen, Vereinssitzungen u.ä. werden auf zwei Haushalte oder maximal 10 Personen begrenzt. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Treffen im privaten oder öffentlichen Raum stattfinden.

Seitens des Freistaates Bayern wurde eine Corona-Hotline eingerichtet: Tel. 089 122 220. Für regionalspezifische Fragen gibt es auch eine Corona-Hotline am Landratsamt: 08321/612-166.

 

+++ 19.10.2020, 18 Uhr:  Absage Kathreinemarkt, Händlermarkt und verkaufsoffener Sonntag +++

Aufgrund der aktuellen Infektionslage mit einem deutlichen Anstieg der Fallzahlen bei den Covid-19-Infektionen sagt die Stadt Kempten (Allgäu) den Kathreinemarkt ab, der am 23. Oktober 2020 beginnen sollte. Die Stadt Kempten (Allgäu) hat am Montag, 19.10., die Schwelle von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten.

 

Mit der Absage des Kathreinemarkts einher geht auch die Absage des Händlermarktes vom 25. bis 27. Oktober sowie des verkaufsoffenen Sonntags am 25. Oktober. Anlass für eine Ladenöffnung am Sonntag muss nach dem Ladenschlussgesetz des Bundes ein Markt, eine Messe oder eine ähnliche Veranstaltung sein. Mit der Absage des Händlermarktes entfällt die Grundlage für die Durchführung des verkaufsoffenen Sonntags.

 

Abgesagt werden außerdem zwei Flohmärkte, die für Samstag, 24. Oktober und Sonntag, 25. Oktober geplant waren.

 

Oberbürgermeister Thomas Kiechle betont: „Wir haben uns die Absage nicht leichtgemacht, aber Vorsicht und Umsicht gehen jetzt vor. Oberstes Ziel ist es, einen lokalen Lock-Down zu verhindern.“

 

Da der Wochenmarkt der Versorgung mit Lebensmitteln dient, kann dieser weiter stattfinden. Allerdings gilt dort ab sofort Maskenpflicht.

 

+++ 15.10.2020, 15:00: Aus der Bayerischen Kabinettssitzung: Erweiterung Maskenpflicht und Sperrstunde +++

Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung zu schützen ist oberstes Gebot. Maskenpflicht und Sperrstunde werden erweitert, private Feiern und Kontakte begrenzt. Einführung einer „Corona-Ampel“ zum Überblick über die aktuellen Maßnahmen. Alle Infos finden Sie hier: http://q.bayern.de/kabinett-15-oktober-2020

 

+++ 29.09.2020, 9 Uhr: Corona Ausbruch an Kemptener Realschule unter Kontrolle +++

Die Ergebnisse des zweiten Tests der betroffenen Klasse und Lehrer liegen zwischenzeitlich im Gesundheitsamt vor. Bisher sind die Tests aller Kontaktpersonen negativ. Gemeinsam und im Einvernehmen mit der Schule wurde nach Bewertung der medizinischen und sozialen Aspekte für Schüler, Lehrer und Eltern entschieden, die Schüler und Lehrer erst wieder ab dem 30.9.2020 zum Schulbesuch zuzulassen. Somit wurden hier durch eine 14-tägige Quarantäne zusammen mit der Verlängerung der Maskenpflicht an der Schule um zwei Wochen alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen: Die Quarantäne dient zum Unterbrechen der Infektionskette, um eine weitere Ausbreitung innerhalb der Schule und an benachbarten Schulen auszuschließen. Die verlängerte Maskenpflicht bis zum 02.10.2020 dient als präventive Maßnahme, um eine Verbreitung des Corona-Virus über einen möglicherweise bislang unentdeckten Kontakt des infizierten Schülers auszuschließen. Die einzelnen ggf. noch erforderlichen Maßnahmen werden mit der Schule abgestimmt, um alle Belange der Schüler, Lehrer und Eltern berücksichtigen zu können.

Insgesamt betrachtet das Gesundheitsamt das Infektionsgeschehen in der Schule als unter Kontrolle. Durch die bislang durchgeführten Tests konnte keine Ansteckung festgestellt werden. Das Hygienekonzept und die Maskenpflicht haben nach ärztlicher Einschätzung hier gegriffen. Dennoch wird die Lage mit der gebotenen Vorsicht beobachtet, um ggf. schnell reagieren zu können.

 

+++ 18.09.2020, 9 Uhr: Positiv getesteter Schüler an der Städtischen Realschule Kempten +++

Wie die Stadt Kempten (Allgäu) vom Gesundheitsamt erfahren hat, gibt es in der Städtischen Realschule Kempten einen auf Covid - 19  positiv getesteten Schüler. Die betroffene Klasse (22 Schüler) und 9 Fach-Lehrer wurden in der Schule isoliert und vom Gesundheitsamt getestet. Der Schulbetrieb im Gesamten geht weiter – unter Beachtung des geltenden Hygienekonzepts.

 

+++ 27.08.2020, 9 Uhr: Gemeinsames Bayerisches Testzentrum Kempten-Oberallgäu startet am Freitag in Sonthofen +++

Gemäß dem Beschluss des bayerischen Ministerrats soll in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt bis spätestens zum Ende der Sommerferien ein „Bayerisches Testzentrum“ eingerichtet werden. Damit soll ein ausreichendes, flächendeckendes Testangebot zur Verfügung stehen, insbesondere um auch einen reibungslosen Schul- und Kindertagesstättenbetrieb überall in Bayern ermöglichen zu können.

 

Der Landkreis Oberallgäu und die Stadt Kempten (Allgäu) haben sich dazu entschieden, ein gemeinsames Testzentrum an zwei Standorten aufzubauen. Das Testzentrum wird an den Standorten von jeweils von Montag bis Freitag im Wechsel vormittags von 10 bis 14 Uhr und nachmittags von 16 bis 20 Uhr in Betrieb sein. Abhängig von den Voranmeldungen sind Abweichungen möglich. Die Vorbereitungen sind inzwischen weitgehend abgeschlossen, bereits am Freitagnachmittag soll in Sonthofen der Betrieb gestartet werden. In Kempten wird der Betrieb Anfang nächster Woche aufgenommen.

 

Für den Standort Sonthofen wird der Marktanger genutzt, der bereits im Frühjahr als „Drive-In“ für die Testungen genutzt wurde, am Standort Kempten wiederum das Gelände der ARI-Kaserne. Bei der Organisation und dem Betrieb des „Bayerischen Testzentrums“ werden Stadt und Landkreis zunächst von THW und der Johanniter Unfallhilfe unterstützt. In den ersten drei Wochen übernehmen diese in bewährter Weise mit ehrenamtlichen Helfern den Betrieb. In dieser Zeit soll parallel das Ausschreibungsverfahren für den weiteren Betrieb in den kommenden Monaten durchgeführt werden.

 

Wer soll in den „Bayerischen Testzentrum“ getestet werden?

Das Testangebot gilt für alle Bewohner und Bewohnerinnen Bayerns, auch für bayerische Reiserückkehrer.

 

WICHTIG: Erste Anlaufstelle für Personen mit Corona-typischen Symptomen sind und bleiben die niedergelassenen Vertragsärzte bzw. der kassenärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117.

 

Die Bayerische Teststrategie sieht außerdem eine (freiwillige) Reihentestung für pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen sowie für Lehrkräfte und Schulpersonal vor. Die Organisation der Reihenuntersuchung erfolgt durch den jeweiligen Schulträger beziehungsweise die Schulleitung vor Ort. Die Reihentestung kann bei Vertragsärzten oder alternativ nach Terminvereinbarung durch die Schulleitung im Testzentrum durchgeführt werden. Die Entscheidung wird darüber vor Ort vom Träger oder der Leitung der Schule vor Ort bzw. dem Träger oder der Leitung der Kindertageseinrichtung getroffen. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt gilt ähnliches auch für Reihentestungen zur Prävention in infektionsgefährdeten Bereichen wie Alten- und Pflegeheimen.

 

Voranmeldung und Terminvergabe

Um einen möglichst reibungslosen Ablauf an den beiden Standorten zu gewährleisten, setzen Stadt und Landkreis bei ihrem Testzentrum auf Voranmeldungen mit Terminvergabe und eine digitale Datenübermittlung. Damit sollen Schwierigkeiten durch unvollständige oder unleserliche Angaben, wie sie beispielsweise an den Autobahntestzentren entstanden waren, vermieden werden.

 

Die Voranmeldung und Terminvergabe erfolgt online. Anmeldemöglichkeit besteht unter www.cov19screening.de

In Ausnahmefällen, wenn keine Möglichkeit besteht, sich online anzumelden, kann die Anmeldung ab kommender Woche von Dienstag bis Donnerstag in der Zeit von 13 bis 16 Uhr telefonisch unter der Nummer 08321 612-666 erfolgen. 

 

Krankheitssymptome

Das COVID-19-Virus kann bei jedem Menschen andere Auswirkungen haben. Die meisten infizierten Menschen entwickeln leichte bis mittelschwere Symptome und werden ohne Krankenhausaufenthalt wieder gesund. Im Durchschnitt vergehen ab der Infektion mit dem Virus 5–6 Tage, bis bei einer Person Symptome auftreten. Es kann jedoch auch bis zu 14 Tage dauern. Häufige Symptome sind Fieber, Trockener Husten, Müdigkeit, aber auch Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, Übelkeit und Erbrechen, oder auch Atemnot können auftreten.

 

+++ 04.08.2020, 11 Uhr: Ergebnisse Reihentestung liegen vor +++

Das Gesundheitsamt informiert: "Über das vergangene Wochenende konnte der relevante und damit zu testende Personenkreis auf eine Anzahl von 807 Testungen eingegrenzt und die Ansteckungsausdehnung somit nachvollzogen werden. Durch den finalen Abgleich der Personenlisten im Contact-Tracing-Team (Kontaktverfolgung) konnte die anfänglich angenommene Anzahl von ca. 1.100 auf 807 Personen korrigiert werden. Aus den mittlerweile vollständig vorliegenden Befunden haben sich insgesamt 16 positive Fälle (15 KE/OA + 1 Lkr. RV) ergeben. Die aktuellen Zahlen sehen damit wie folgt aus: Insgesamt 330 positiv bestätigte Fälle für OA/KE (208 OA / 122 KE), davon 283 wieder genesen (OA 185 / KE 98) und 17 verstorben (OA 7 / KE 10). Damit beläuft sich die Zahl der aktuell infizierten Personen auf insgesamt 30 Personen (OA 16 / KE 14). 

 

+++ 30.07.2020, 15 Uhr: Reihentestungen in Kempten +++

Das Gesundheitsamt informiert: "Nachdem bei den am vergangenen Wochenende neuen positiven Corona-Fällen auch Behinderteneinrichtungen in Kempten betroffen waren, laufen seit Dienstag Reihentestungen vor Ort. Rund 1.000 Menschen werden getestet, weil sie als mögliche Kontaktpersonen der sieben positiv Getesteten in Frage kommen. Es gab gemeinsame Busfahrten von behinderten Menschen verschiedener Wohnstandorte zu verschiedenen Arbeitsstandorten. Durch diese „Durchmischung“ müssen alle potentiellen Kontaktpersonen aufgrund nicht mehr möglicher Differenzierung als „Kontaktperson 1“ eingestuft werden und sind zu testen. Neben den Angehörigen betrifft das auch das Betreuungspersonal verschiedener Standorte, Busfahrer und Reinigungspersonal. Mit Stand vom 29. Juli gibt es „nur“ ein weiteres positives Ergebnis. Die Tests laufen aber noch bis Freitag, daher ist mit endgültigen Ergebnissen nicht vor nächster Woche zu rechnen."

 

Aktuelle Fallzahlen finden Sie auf der Website des Landratsamtes Oberallgäu.

 

+++ 02.07.2020, 14 Uhr: Schauraum Erasmuskapelle öffnet wieder +++

Nach Erarbeitung und Genehmigung eines Hygienekonzepts für die Erasmuskapelle, kann der Schauraum nun wieder geöffnet werden. Ab Samstag, 4. Juli 2020 können dann wieder täglich, außer Mittwoch, von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Rahmen einer Führung (zu jeder vollen Stunde), Besucherinnen und Besucher empfangen werden. Das ist beim Besuch zu beachten: https://www.kempten.de/21011.html

 

+++ 02.07.2020, 14 Uhr:  Altstadthaus öffnet schrittweise +++

Im Zuge der schrittweisen Öffnung bietet das Altstadthaus ab 1. Juli 2020 wieder einige Angebote im Bereich Sport und Bewegung an. Die folgenden Veranstaltungen finden statt: Funktionelle Gymnastik mit Anmeldung, Wandern mit Ingrid Wiedenmayer, Line Dance, Orientalischer Tanz, Osteoporose-Gymnastik, Radlergruppe, Qi Gong. Die „Freitagswanderer“ sind auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Weitere Tanzveranstaltungen können vorerst leider nicht stattfinden. Die Wanderwoche 2020 ist abgesagt.

 

+++ 17.06.2020, 10 Uhr: Bayerische Corona-Strategie: Aufhebung des Katastrophenfalls, weitere Lockerungen beschlossen +++

Der Bayerischen Ministerrat hat gestern weitere Maßnahmen im Rahmen der Corona-Strategie beschlossen: Aufhebung des Katastrophenfalls/ Erweiterung der allgemeinen Kontaktbeschränkung/ Lockerung in Handel, Gastronomie und bei Veranstaltungen/ mehr Publikum in Kunst und Kultur. Weitere Informationen dazu unter: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-16-juni-2020/

 

+++ 17.06.2020, 10 Uhr: Jugendhaus Kempten wieder geöffnet +++

Nach einer durch die Corona-Pandemie bedingten Zwangspause ist das Jugendhaus der Stadt Kempten seit Dienstag, 16. Juni 2020 wieder geöffnet. Zunächst unter geänderten und eingeschränkten Öffnungszeiten von Dienstag bis Freitag, jeweils von 15 Uhr bis 18 Uhr. Die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln müssen beachtet werden. Daher dürfen sich maximal 30 Personen gleichzeitig in der Einrichtung aufhalten. Alle Anwesenden müssen Mundschutz tragen.

 

+++ 20.05.2020, 9 Uhr: Servicestelle Frau & Beruf wieder geöffnet +++

In der Servicestelle Frau & Beruf finden seit Montag, 18. Mai 2020 wieder Beratungsgespräche und Seminare vor Ort statt. So wird unter den geltenden Hygienebestimmungen am Dienstag, 26. Mai 2020 das Seminar „Buchhaltung und Geschäftsplanung“ angeboten. Ergänzend dazu wird die Beratungsstelle künftig Online-Beratungsgespräche und Online-Seminare ermöglichen. Die digitalisierte Unterstützung soll insbesondere für Mütter ohne Kinderbetreuung und für Risikogruppen gelten. Weitere Infos unter www.kempten.de/Frau-und-Beruf.

 

+++ 18.05.2020, 16 Uhr: Stadtbibliothek öffnet weitere Bereiche +++

Seit dem 12. Mai konnte die Stadtbibliothek ihren Kundinnen und Kunden einen Bestell- und Abholservice anbieten, auch die Rückgabe der ausgeliehenen Medien war möglich. Ab Dienstag, 19. Mai 2020, sind auch die Medienbereiche wieder geöffnet. Allerdings schränken die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen den Service weiterhin ein und die Anzahl der Besucher ist auf eine Person pro 20 Quadratmeter beschränkt. Was sonst zu beachten ist lesen Sie hier.

 

+++ 12.05.2020, 12 Uhr: Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt +++

Die Maskenpflicht gilt seit Montag, 11. Mai 2020, nun auch bayernweit für Wochen- und Bauernmärkte. Bisher gab es für diese Märkte ein Maskengebot, also die dringende Empfehlung einen Mundschutz zu tragen. Ab dieser Woche ist dies nun verpflichtend. Alle Händler und Kunden der Märkte müssen ab sofort einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

 

+++ 08.05.2020, 13 Uhr: Stadtverwaltung und städtische Einrichtungen öffnen schrittweise +++

Nachdem aufgrund der Corona-Pandemie auch die Stadtverwaltung und die städtischen Einrichtungen in den letzten Wochen für den Parteiverkehr geschlossen waren, werden derzeit schrittweise Lockerungen vorgenommen, um die Dienstleistungen der Stadtverwaltung langsam wieder hochzufahren. Die Stadtverwaltung hat ab Mittwoch, 13. Mai 2020, grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung (unter der Servicerufnummer 115 oder direkt beim zuständigen Ansprechpartner per E-Mail oder telefonisch) für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Es gelten dabei die üblichen Öffnungszeiten. Alle Einzelheiten lesen Sie hier.

 

Als ersten Schritt zur Wiedereröffnung bietet die Stadtbibliothek in der Orangerie ab Dienstag, 12. Mai und die Stadtteilbücherei Sankt Mang ab Mittwoch, 13. Mai zu den regulären Öffnungszeiten einen Bestell- und Abholservice an. Mehr dazu lesen Sier hier.

 

+++ 06.05.2020, 15 Uhr: Was bei der Öffnung der Spielplätze zu beachten ist +++

Seit heute, 06.05.2020, sind Spielplätze unter freiem Himmel wieder geöffnet. Dabei gelten aber laut der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzverordnung folgende Regeln: Kinder müssen von Erwachsenen begleitet werden. Die begleitenden Erwachsenen sind gehalten, jede Ansammlung zu vermeiden und wo immer möglich auf ausreichenden Abstand der Kinder zu achten. Polizei und kommunale Sicherheitsbehörden sind gehalten, überfüllte Spielplätze vorübergehend ganz oder teilweise zu schließen. 

 

+++ 05.05.2020, 15 Uhr: Schrittweise Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen in der Corona-Pandemie +++

Allgemeine Ausgangsbeschränkung entfällt / Erleichterungen bei Besuchsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Altenheimen / Maßvolle Öffnung bei Hotellerie und Gastronomie.

 

"In der Corona-Pandemie ist Bayern durch das Handlungskonzept der Staatsregierung bislang vor negativen Entwicklungen wie in anderen Staaten verschont geblieben. Dies ist aber keine Garantie für die Zukunft. Die Staatsregierung setzt deshalb den Kurs der Umsicht und Vorsicht fort. In den kommenden Wochen werden Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen eingeleitet, um Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken. Oberstes Ziel bleibt aber der Schutz der Gesundheit und die Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern. Rückfälle in höhere Ansteckungsraten oder in eine zweite Welle der Infektion müssen daher unbedingt vermieden werden", so die Bayerische Staatsregierung in ihrem Bericht aus der Kabinettssitzung vom 5. Mai. Alle Maßnahmen im Überlick unter https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-5-mai-2020/.

 

+++ 29.04.2020, 16 Uhr: Bayern verlängert Maßnahmen bis 10. Mai +++

So sieht Bayerns Fahrplan in der Corona-Pandemie aus: Die Maßnahmen wurden bis 10. Mai verlängert. Änderungen gibt es insbesondere bei Gottesdiensten, Versammlungen und Ladengeschäften. Alle Informationen auf der Website der Bayerischen Staatsregierung: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-28-april-2020/ 

 

+++ 24.04.2020, 20 Uhr: Maskenpflicht ab Montag +++

Ab Montag, 27. April gilt in Bayern eine Maskenpflicht beim Betreten von Geschäften und für den öffentlichen Personennahverkehr. Die Maskenpflicht gilt für alle Personen ab dem siebten Lebensjahr. Ab Mittwoch müssen auch alle Besucherinnen und Besucher sowie Markthändler und Verkäufer des Wochenmarktes einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

 

+++ 21.04.2020, 15 Uhr: Absage Römerfest CAMBODVNVM +++

Aufgrund des bundesweiten Verbots von Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern muss das Römerfest CAMBODVNVM am 1. und 2. August 2020 im Archäologischen Park Cambodunum leider abgesagt werden. Außerdem bleiben die Museen und die Stadtbibliotheken bis auf weiteres geschlossen.

 

+++ 20.04.2020, 11 Uhr: Absage von Sitzungen +++

Folgende Sitzungen städtischer Gremien werden abgesagt: Ausschuss für Schule und Sport (11.05.2020) sowie Behindertenbeirat (12.05.2020).

 

+++ 16.04.2020, 16:30 Uhr: Bayern verlängert Ausgangsbeschränkung bis 3. Mai +++

Die Ausgangsbeschränkung wird bis einschließlich 3. Mai 2020 verlängert. Sie wird ab 20. April insoweit gelockert, als künftig Sport und Bewegung an der frischen Luft nicht nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig ist, sondern zusätzlich mit einer haushaltsfremden Person. Alle heute von der Staatsregierung beschlossenen Maßnahmen stehen hier: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-16-april-2020/

 

+++ 16.04.2020, 16 Uhr: Verschiebung der konstituierenden Sitzung des Stadtrates und Absage von Sitzungen +++

Die ursprünglich für Donnerstag, 7. Mai 2020, vorgesehene konstituierende Sitzung des Stadtrates wird auf Donnerstag, 14. Mai, verschoben. Diese Sitzung findet im Stadttheater statt. Außerdem werden folgende Sitzungen städtischer Gremien abgesagt: Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz (21.04.2020), Planungs- und Bauausschuss (28.04.2020) sowie Haupt- und Finanzausschuss (13.05.2020).

 

+++ 16.04.2020, 12 Uhr: Keine Allgäuer Festwoche 2020 +++

Da Großveranstaltungen in Bayern wegen der Corona-Pandemie bis mindestens 31. August untersagt sind, kann die Allgäuer Festwoche 2020 (geplanter Termin 8. bis 16. August) nicht stattfinden. Eine Verschiebung in den Herbst ist aus einer Reihe von Gründen nicht möglich. So stehen die ins Messegelände integrierten Schulgebäude nur in den Ferien zur Verfügung. Der Termin der Allgäuer Festwoche 2021: 7. bis 15. August.

 

+++ 11.04.2020, 17 Uhr, Ärztliche Versorgung: Ausreichende Kapazitäten - auch zur Behandlung von nicht COVID-19-Patienten +++

Auch zu Zeiten von Corona braucht niemand in der Bevölkerung Befürchtungen haben, nicht rechtzeitig oder adäquat behandelt zu werden. Der Versorgungsarzt der Stadt Kempten, Dr. Lutz Menthel, ermutigt alle, sich bei Bedarf in ärztliche Behandlung zu begeben. „Durch die aktuelle Covid-19-Situation kann es zu Ängsten kommen, sich bei medizinischen Behandlungen in Arztpraxen oder Kliniken anzustecken. Die Versorgungsqualität ist nach wie vor auf einem hohen Niveau gewährleistet“, so Dr. Menthel. Aktuell habe man ausreichend Kapazitäten und das System sei für alle Fälle leistungsbereit. Dies treffe sowohl auf die Haus- und Fachärzte als auch auf die Kliniken zu. Es werde strikt getrennt in infektiöse und saubere Bereiche, so dass auch die Fachbereiche im Klinikverbund Allgäu im bisherigen Umfang wie gewohnt leistungsfähig seien. Deshalb werden Patientinnen und Patienten, die Hilfe benötigen, dazu angehalten, nicht zu zögern und sich in ärztliche Behandlung zu begeben. Die Infektionssprechstunden an den KVB-Bereitschaftspraxen sind ausgelagert an den Notaufnahmen der Kliniken Kempten und Immenstadt zu den gewohnten Zeiten geöffnet. 

 

+++ 07.04.2020, 15 Uhr: Wochenmarktgelände wird aufgeteilt, Standverschiebungen +++

Um den Sicherheitsmaßnahmen in der derzeitigen Corona-Krise gerecht zu werden, wird die Durchführung des Wochenmarktes stets geprüft und angepasst. Da durch das schöne Wetter verstärkt mit Besuchern auf dem Wochenmarkt gerechnet wird, wurden nun weitere Maßnahmen zur Entzerrung von Menschenmengen getroffen. Bereits ab Mittwoch, 8. April 2020, steht ein Teil der Verkäufer auf der Zumsteinwiese neben der Sparkasse im Stadtpark. Die restlichen Händler stehen weiterhin auf dem Hildegardplatz, allerdings bis auf weiteres ohne Stände als Mittelblock, der zu beiden Seiten hin verteilt wurde. So sollen die Laufwege breiter und den Kunden mehr Platz zum Anstehen an den einzelnen Ständen eingeräumt werden.

 

+++ 06.04.2020, 15 Uhr: Strengere Auflagen auf dem Wochenmarkt +++

Der Wochenmarkt Kempten (Allgäu) findet weiterhin statt, da dieser neben den Supermärkten zur Grundversorgung zählt. Dennoch greifen seit Beginn der Sommersaison auf dem Hildegardplatz verschärfte Maßnahmen zur Weiterführung des Marktes, die durch den Krisenstab der Stadt Kempten festgelegt wurden. Um die Kunden und Händler zu schützen und Menschenmengen zu vermeiden dürfen Imbissstände bis auf weiteres nicht mehr am Markt teilnehmen. Außerdem wurden Stehtische und Sitzplätze allesamt entfernt, da Ware nur noch To-Go verkauft werden darf. Die Besucher werden gebeten, sich an die gängigen Hygieneregeln zu halten und einen Mindestabstand von 1,5 bis 2 m zu Mitmenschen zu wahren. Der Aufenthalt auf dem Wochenmarkt ist nur noch für die Dauer des Einkaufs gestattet. Hinweisschilder an allen Marktständen weisen die Besucher nochmal konkret darauf hin. Die Verkaufs- und Öffnungszeiten des Marktes bleiben unverändert.

 

+++ 05.04.2020, 17 Uhr: THW errichtet „Fieberambulanz“ in der bigBOX Allgäu +++

Die Stadt Kempten (Allgäu) bereitet eine zentrale Anlaufstelle für Infektpatienten vor. Allem Anschein nach zeigen die von der Bayerischen Staatsregierung angeordneten Maßnahmen – insbesondere die Verhängung einer Ausgangssperre – erste Wirkung und die Ausbreitung des neuen Corona-Virus SARS-CoV-2 verlangsamt sich. Um dennoch auf eine größere Zahl an COVID-19 erkrankten Patienten vorbereitet zu sein, hat das Technische Hilfswerk gemeinsam mit der Johanniter-Unfall-Hilfe in der bigBOX Allgäu eine sogenannte „Fieberambulanz“ eingerichtet. Da es sich um eine rein vorbereitende Maßnahme handelt, ist noch kein Zeitpunkt der Inbetriebnahme bekannt. Sollte die Patientenzahl derart ansteigen, dass die hausärztliche Versorgung nicht mehr garantiert werden kann, wird diese Fieberambulanz mit zwölf Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche von allen niedergelassenen Ärzten betrieben werden.

 

+++ 03.04.2020, 10 Uhr: Absage Cambodunum Cup +++

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus entfällt der diesjährige 19. Cambodunum Cup, der vom 12.06. bis 14.06.2020 stattgefunden hätte. Der Nachholtermin für den 19. Cambodunum Cup ist für den 04.06.2021 bis 06.06.2021 in Kempten geplant.

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31.03.2020, 15 Uhr: Absage Händlermarkt und Jahrmarkt +++

Die Himmelfahrtsmärkte Händlermarkt und Jahrmarkt auf dem Königsplatz entfallen aufgrund der aktuellen Corona-Situation und den damit verbundenen Einschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen. Der Händlermarkt hätte vom 20. bis 22. Mai und der Jahrmarkt vom 15. Mai bis 24. Mai stattgefunden.

 

 

+++ 31.03.2020, 8 Uhr: Absage einer Sitzung +++

Aufgrund aktueller Entwicklungen zum Coronavirus wird die für Dienstag, 21.04.2020, geplante Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz abgesagt.

 

+++ 30.3.2020, 19 Uhr, Corona-Maßnahmen in Bayern verlängert +++

Ministerpräsident Dr. Markus Söder verlängert die Corona-Maßnahmen in Bayern analog zum Bund bis einschlieißlich 19. April. Die Ausgangsbeschränkungen gelten damit weiter. Die Maßnahmen im Überblick finden Sie hier, häufig gestellte Fragen und Antworten hier.

 

+++ 23.03.2020, 10 Uhr: Neues telefonisches Beratungsangebot der Stadt Kempten +++

Seit heute hat die Stadt Kempten unter der Behördennummer 115 eine Soziale Nummer eingerichtet. Pädagogisches Fachpersonal berät bei Fragen, Sorgen und Ängsten in der aktuellen Corona-Situation. Die Servicenummer 115 ist von Montag bis Freitag von 07:30 bis 18:00 Uhr erreichbar.

 

+++ 20.03.2020, 15 Uhr: Ausgangsbeschränkung in Bayern +++

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat eine vorläufige Ausgangsbeschränkung verhängt. Ab Samstag, 21. März um 00 Uhr ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur noch aus triftigen Gründen erlaubt. Die Einzelheiten der Regelung finden sich in der Allgemeinverfügung des Ministeriums unter diesem Link.

 

+++ 19.03.2020, 15 Uhr: Coronavirus - Unterstützung betroffener Unternehmen +++

Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus (2019-nCoV) führt bei Unternehmen in Bayern zu zahlreichen Fragen. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat auf seiner Homepage wichtige Informationen und Links für betroffene Unternehmen zusammengestellt. Mehr dazu

 

+++ 19.03.2020, 9 Uhr: Absage von Sitzungen +++

Aufgrund aktueller Entwicklungen zum Coronavirus werden folgende Sitzungen städtischer Gremien abgesagt: Planungs- und Bauausschuss (19.03.2020), Gestaltungsbeirat (24.03.2020), Verkehrsausschuss (25.03.2020), die Sitzung des Stadtrates (26.03.2020) und der Klimaschutzbeirat (31.03.2020).

 

+++ 17.03, 2020, 12 Uhr: Schuleinschreibung findet unter geänderten Bedingungen statt +++

Die anstehende Schuleinschreibung am Mittwoch, 18. März 2020 findet ohne Kinder und ohne Feststellung der Schulfähigkeit statt. Die Übermittlung der erforderlichen Unterlagen ist per Post, per Mail oder auch persönlich möglich. Die Bedingungen und weitere Infos finden Sie hier.

 

+++ 17.03.2020, 10 Uhr: Verwaltung für Publikumsverkehr geschlossen +++

Die Stadt Kempten (Allgäu) schließt die Verwaltung für den Publikumsverkehr ab morgen auf unbestimmte Zeit. Es wird darum gebeten, dringende Termine oder Anliegen per Telefon oder E-Mail mit den dafür zuständigen Stellen zu klären. Nach Absprache sind Termine möglich. Ansprechpartner für die verschiedenen Anliegen finden Sie hier auf der Website. Weitere Auskünfte erhalten Sie auch unter der Servicenummer 0831 115. Zahlreiche Verwaltungsdienstleistungen der Stadt Kempten stehen digital über das Bayernportal zur Verfügung.

 

+++ 16.03.2020, 16 Uhr: Bayern ruft den Katastrophenfall aus / Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen +++

Die Bayerische Staatsregierung unter Führung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat heute aufgrund der Corona-Pandemie ab sofort den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen. Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, wurde eine Reihe von Maßnahmen beschlossen:

  • Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt.
  • Ab Dienstag, 17. März gilt: Der Betrieb sämtlicher Freizeiteinrichtungen wird untersagt, das betrifft unter anderem Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios und Tanzschulen.
  • Ab Mittwoch, 18. März dürfen Speiselokale nur von 6.00 bis 15.00 Uhr öffnen. Dabei muss sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten.
  • Ab Mittwoch bleiben die Ladengeschäfte des Einzelhandels geschlossen. Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und der Online-Handel. 
  • Diese Geschäfte dürfen länger öffnen, an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 12 Uhr bis 18 Uhr.

Lesen Sie hier die ausführliche Beschreibung der Maßnahmen im Text der Bayerischen Staatsregierung.

 

+++ 16.03.2020 ,15 Uhr: Tourist Information geschlossen, Stadtführungen eingestellt +++

Schließung Tourist Information: Ab sofort bleibt die Tourist Information Kempten am Rathausplatz 24 geschlossen. Telefonisch und per Mail sind die Mitarbeiterinnen wie gewohnt von Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 17.00 Uhr erreichbar: 0831 960 955-0, info@kempten-tourismus.de.


Absage Stadtführungen: Sämtliche Stadtführungen von Kempten Tourismus werden bis auf Weiteres abgesagt. Dies betrifft sowohl die öffentlichen Führungen als auch gebuchte Gruppenführungen. Die Organisatoren, bzw. Teilnehmer werden über die Absagen informiert.

 

+++ 14.03.2020, 16 Uhr: Museen, Ausstellungsräume und Bibliotheken bis auf weiteres geschlossen +++

Die Kemptener Museen und Ausstellungsräume schließen ab Sonntag, 15. März 2020 vorerst bis auf weiteres. Betroffen sind das Kempten Museum im Zumsteinhaus, APC Archäologischer Park Cambodunum, Alpinmuseum, Hofgartensaal, Kunsthalle und die Erasmuskapelle. Bereits gebuchte Führungen oder Workshops werden storniert. Bitte wenden Sie sich bei Fragen dazu per Telefon an Tel (0831) 2525-369 oder Mail an nadja.herwanger@kempten.de.

 

Auch die Stadtbibliothek in der Orangerie sowie die Stadtteilbibliothek St. Mang schließen ab Montag, 16. März 2020 bis auf weiteres.

 

Ebenfalls geschlossen sind die Prunkräume der Residenz.

 

+++ 13.03.2020, 15 Uhr: Weitere Vorsorgemaßnahmen +++

Laut Mitteilung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder sind alle Schulen und Kindertagesstätten in Bayern ab Montag, 16. März bis Sonntag, 19. April 2020 geschlossen. Die Schließung gilt für alle Schularten, auch für Privatschulen und Berufsschulen. Betroffen sind auch die Kindertagespflege und die Großkindertagespflege. Darüber hinaus werden in Kempten weitere öffentliche Einrichtungen geschlossen:

  • Ab Samstag, 14. März ist das CamboMare vorerst bis einschließlich 19. April geschlossen.
  • An der Sing- und Musikschule entfällt der Unterricht vom 14. März bis 19. April. Veranstaltungen und Kurse der Volkshochschule vhs entfallen, ebenso alle Veranstaltungen des Kempodiums.
  • Mit dem Unterrichtsausfall an den Schulen wird auch die außerschulische Nutzung der Sporthallen untersagt. Ausgenommen davon bleiben die Sportplätze im Freien. Vereine sind dazu aufgerufen, Wettkämpfe abzusagen.

 

+++ 13.03.2020, 12 Uhr: Seminar "Was ich mir wert bin" wird verschoben +++

Das Seminar der Servicestelle Frau & Beruf: „Was ich mir wert bin“ am 13. März 2020 wird verschoben, der neue Termin wird auf der Homepage bekannt gegeben.

 

+++ 13.03.2020, 10 Uhr: Vorverlegung der Sommersaison des Wochenmarktes +++

Aufgrund der aktuellen Nachrichtenlage im Zusammenhang mit dem Corona-Virus hat die Stadt Kempten in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden beschlossen, den Beginn der Sommersaison des Wochenmarktes in Kempten vorzuziehen. Dementsprechend findet der Markt ab Samstag, 14. März 2020 als ersten Verkaufstag wieder auf dem Hildegardplatz in Kempten statt. Ein Verkauf in der Markthalle findet ab diesem Zeitpunkt nicht mehr statt. Die Verkaufszeiten der Händler bleiben unverändert.

 

+++ 12.03.2020, 16 Uhr: Mehrgenerationenhaus +++

Das Mehrgenerationenhaus Kempten ist zunächst bis 19.04.2020 geschlossen, alle Veranstaltungen sind in diesem Zeitraum abgesagt.

 

+++ 12.03.2020, 15 Uhr: Frauen Aktionstage: Veranstaltungen werden verschoben oder fallen aus +++

Die Abschlussveranstaltung der „Frauen Aktionstage“ wird aufgrund des Corona-Virus verschoben. Der Vortrag am 17. März 2020 mit Helma Sick „Ein Mann ist keine Altersvorsorge“ hätte im vorübergehend geschlossenen Altstadthaus stattgefunden. Interessierte können sich über Gleichstellung@Kempten.de melden und werden dann über den neuen Termin informiert. Die Veranstaltung am 14. März „Gehaltsverhandlungen“ entfällt, da die Hochschule Kempten den Lehrbetrieb bis April eingestellt hat. Auch die Malteser verschieben die Veranstaltung am 16. März „Bescheidenheit ist eine Zier?“. Ebenso haben sich die Kooperationspartner entschieden, die geplante Öffentlichkeitsveranstaltung am 17. März zum Equal Pay Day an der Freitreppe abzusagen.

 

Regulär finden statt:

  • 13. März: Das Vorstellungsgespräch. Tipps zur wirkungsvollen Präsentation. verdi. 14:00 Uhr Beethovenstraße 7

 

+++ 12.03.2020, 15 Uhr: Klimaschutzmanagement sagt zwei Veranstaltungen ab +++

Zukunftskino 2020: Abgesagt wird die für den 18. März 2020 um 19.00 Uhr im Colosseum Kino Kempten geplante Vorführung des Films „Climate Warriors“. Die Vorführung ist Teil der Filmreihe „Zukunftskino 2020“, die vom Klimaschutzmanagement des Landkreises Oberallgäu und der Stadt Kempten sowie von der Öko-Modellregion Oberallgäu/Kempten organisiert wurde. Ein Ausweichtermin wurde zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt.

 

Earth Hour 2020: Ebenfalls abgesagt wurde die „Earth Hour“ Veranstaltung am Samstag, den 28. März 2020 auf dem August-Fischer-Platz, direkt vor dem Forum Allgäu. Die „Earth Hour“ ist die weltweit größte Klimaschutzkampagne, an der sich auch die Stadt Kempten seit mehreren Jahren beteiligt. Bei der weltweiten „Earth Hour“ wird in der Stunde zwischen 20.30 und 21.30 Uhr symbolisch das Licht ausgeschaltet, um auf Klimaschutz und den nachhaltigen Umgang mit Energie und natürlichen Ressourcen hinzuweisen. Für Kempten war geplant, das Forum Allgäu exemplarisch zu verdunkeln. Alle Mitbürger/innen die dennoch am 28. März 2020 an der „Earth Hour“ teilnehmen möchten, können dies tun, indem sie zu Hause eine Stunde lang das Licht ausschalten und auf elektrisch betriebene Geräte verzichten.

 

+++ 12.03.2020, 15 Uhr: Veranstaltungen des Kulturamts abgesagt - Museen und Bibliothek bleiben geöffnet +++

Im Rahmen der Bewertung zum Umgang mit dem Coronavirus hat das Kulturamt der Stadt Kempten beschlossen, alle Veranstaltungen bis vorerst einschließlich 19. April 2020 abzusagen. Das betrifft alle öffentlichen Führungen, Workshops, Vorträge, Konzerte, Vernissagen, Lesungen in den Bibliotheken, im Archäologischen Park Cambodunum, im Kempten-Museum im Zumsteinhaus, im Alpin-Museum, in der Erasmuskapelle und in der Kunsthalle sowie im Hofgartensaal der Residenz. Die Museen und die Bibliotheken bleiben geöffnet. Gebuchte Führungen und Schulklassenführungen werden weiterhin stattfinden. Wenn möglich werden alle Veranstaltungen nachgeholt. Verkaufte Karten können zurückgeben werden, das Geld wird zurückerstattet. Informationen über das Infotelefon Tel. (0831) 2525-369.

 

+++ 12.03.2020, 13 Uhr: Kindertagestätte Oberlinhaus

Die Kindertagesstätte Oberlinhaus ist vorsorglich bis auf weiteres geschlossen. Die Außenstelle in der Keselstraße bleibt geöffnet.

 

+++ 12.03.2020, 9 Uhr: Agnes-Wyssach-Schule: Unterricht entfällt am 12. und 13. März +++

Aufgrund einer bestätigten Corona-Erkrankung an der Agnes-Wyssach-Schule entfällt nach Rücksprache mit der Regierung von Schwaben und dem Gesundheitsamt zunächst am 12. und am 13. März 2020 der Unterricht.

 

+++ 11.03.2020, 17 Uhr: Vorbeugende Schutzmaßnahmen in Kempten +++

Die Stadt Kempten und der Landkreis Oberallgäu ergreifen weitere Maßnahmen, um der Verbreitung des Coronavirus vorzubeugen. Oberbürgermeister Thomas Kiechle stuft diese Maßnahmen als Vorsorge ein: „Der vorbeugende Gesundheitsschutz steht an erster Stelle. Wir halten es für das Gebot der Stunde, das öffentliche Leben für eine gewisse Zeit auf ein geringeres Maß zu reduzieren. Ziel dabei ist, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Dabei geht es vor allem darum, besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen zu schützen.“

 

Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen

Konkret haben heute die Stadt Kempten und der Landkreis Oberallgäu gemeinsam verfügt, dass Alten- und Pflegeheime sowie akut-stationäre Einrichtungen im Landkreis Oberallgäu und in der Stadt Kempten nicht mehr von Besucherinnen und Besuchern betreten werden dürfen. Das betrifft auch Einrichtungen des Klinikverbunds Kempten-Oberallgäu sowie Einrichtungen, die dem Pflege- und Wohlqualitätsgesetz unterfallen. Ausnahmen sind therapeutisch oder medizinisch notwendige Besuche oder auch der Besuch von Angehörigen bei dringenden Notfällen. Ebenso dürfen Handwerker bei nicht aufschiebbaren baulichen Maßnahmen am Gebäude in die Einrichtung kommen. Alle Personen müssen ihren geplanten Besuch telefonisch bei der Einrichtung ankündigen. Die Allgemeinverfügung hat das Ziel, die großen Besucherströme zu begrenzen und dient dem Schutz der Personen in den Einrichtungen, die als besonders gefährdet gelten. Diese Regelung gilt rechtswirksam ab Freitag, 13. März vorerst bis auf weiteres. Gleichzeitig fordert die Stadt Kempten dazu auf, sich bereits ab sofort daran zu halten.

 

Verbot von Veranstaltungen ab 500 Teilnehmern

Nach der Allgemeinverfügung der bayerischen Staatsregierung vom 10. März werden alle Arten von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern bis einschließlich 19. April untersagt. Das gilt für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ebenso wie für solche im Freien, für Kultur- ebenso wie für Sportveranstaltungen. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Verbreitung des Coronavirus so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus sprechen der Landkreis Oberallgäu und die Stadt Kempten bis zum 19. April 2020 ein allgemeines Verbot für Veranstaltungen ab einer Personenzahl von 500 aus. D.h. Veranstaltungen dieser Größenordnung sind generell nicht erlaubt. Diese Regelung gilt ohne Ausnahme. Für Veranstaltungen unter 500 Personen gilt folgende Empfehlung: Grundsätzlich sollte von allen Veranstaltungen abgesehen werden, die nicht zwingend notwendig sind und verschoben werden können. Das Absagen von Veranstaltungen ist aktuell geboten, da nur so die Verbreitung des Virus verlangsamt werden kann.

 

Theater in Kempten und Altstadthaus geschlossen

Bereits jetzt steht fest: Das Theater in Kempten sowie das Altstadthaus bleiben ab sofort bis vorerst 19. April 2020 geschlossen. Die geplanten Veranstaltungen finden nicht statt.

 

Wochenmarkt bereits ab Samstag wieder im Freien

Der Wochenmarkt zieht früher als geplant aus der Markthalle ins Freie. Bereits ab Samstag, 14. März findet der Markt wieder auf dem Hildegardplatz statt.

 

Hinweis zur Kommunalwahl

Die Stadt Kempten (Allgäu) hat auf Grund der aktuellen Situation entschieden, dass das Wahllokal im Marienheim für den Stimmbezirk 38 verlegt wird, da es sich in einem Seniorenheim befindet.

Das neue Wahllokal für den Stimmbezirk 38 – Marienheim befindet sich in der

Matthäuskirche
Hochbrunnenweg 2
87437 Kempten (Allgäu)
Hauptzugang/Hauptzufahrt ist über die Lenzfrieder Straße

Die Wahlberechtigten im Stimmbezirk 38 werden zudem noch per Brief benachrichtigt.

 

Schulen und Kindertagesstätten

Im Moment besteht kein Anlass, Schulen und Kindertagesstätten vorsorglich in größerem Maßstab zu schließen. Bei begründeten Verdachtsfällen werden die Kinder oder Schüler aus der Gruppe oder Klasse genommen. Die Abholung der Kinder sollte nicht über die öffentlichen Verkehrsmittel erfolgen sondern durch Abholung der Erziehungsberechtigten. Die Gruppe oder Klasse wird geschlossen. Bei bestätigten Erkrankungen wird die gesamte Einrichtung geschlossen.

Aktuelle Anordnungen werden auf unserer Homepage bekannt gegeben.

 

 

+++ 11.03.2020, 12 Uhr: Besucherzahl bei Gottesdienst mit zukünftigen Diözesanbischof +++

Im Rahmen der Bewertung zum Umgang mit dem Coronavirus hat die Stadt Kempten (Allgäu) entschieden, die Besucherzahl bei dem Gottesdienst anlässlich des Besuchs des zukünftigen Diözesanbischofs Dr. Bertram Meier in der Basilika St. Lorenz heute Abend auf 200 Personen – orientiert an der üblichen Besucherzahl eines Gottesdienstes - zu beschränken. Dies geschieht im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes, um der Ausbreitung des Virus entgegenzutreten.

 

 

+++ 10.03.2020, 10 Uhr: Tage der offenen Tür an Realschulen verschoben +++

Der Tag der offenen Tür an der Städtischen Realschule Kempten am 12. März 2020 wird abgesagt und verschoben auf  Dienstag, 21. April 2020, 15:00 – 18:00 Uhr. Bitte beachten Sie die Informationen auf der Homepage. Die Online-Vormerkung über die Homepage der Städtischen Realschule ist Pflicht und findet statt vom 12. März 2020 – 23. April 2020.

 

Der Tag der offenen Tür an der Maria-Ward-Realschule Kempten am 13. März 2020 wird abgesagt und verschoben auf Freitag, 24. April 2020, 15:00 – 18:00 Uhr. Bitte beachten Sie auch hier die Hinweise auf der Homepage.

 

 

+++ 09.03.2020, 10 Uhr: Tage der offenen Tür an den Kemptener Gymnasien verschoben +++

Um im Blick auf das Corona-Virus keine zusätzlichen, vermeidbaren Ansteckungsmöglichkeiten zu bieten, sind die Tage der Offenen Tür an allen drei Kemptener Gymnasien, die vom 10. bis 12. März 2020 geplant waren abgesagt. Zum jetzigen Stand sind Ersatztermine für die Woche nach den Osterferien angesetzt.

  • Hildegardis-Gymnasium: Dienstag, 21. April 2020
  • Carl-Von-Linde-Gymnasium: Mittwoch, 22. April 2020
  • Allgäu-Gymnasium: Donnerstag: 23. April 2020

Uhrzeit jeweils 14.30-17.00 Uhr

Näheres ist auf den Homepages der Schulen zu erfahren.

 

 

+++ 09.03.2020, 10 Uhr: Kindertagesstätte MITEINANDER heute wieder geöffnet +++

Der Corona-Verdachtsfall in der Kindertagesstätte MITEINANDER hat sich nicht bestätigt. Die Kita setzt ihren Betrieb am heutigen Montag wieder ganz normal fort.

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Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Montag zusätzlich:
14.30 - 17.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich:
12.00 - 13.00 Uhr

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.


Postanschrift:
Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)


Telefon (0831) 115:
alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr