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Hinweis

  • Einwohnerwesen → 0831 115

Online - Terminvereinbarung

 

Personalausweis

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Allgemeines

Die Beantragung eines Personalausweis erfolgt im Einwohnermeldeamt der Stadt Kempten (Allgäu)
Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen.
Vorher ist die Beantragung auf freiwilliger Basis jedoch ebenfalls möglich.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz
  • Beantragung bei der jeweils zuständigen Ausweisbehörde der Hauptwohnung durch Antragssteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. gesetzlichen Vertreter (z.B. bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile, leben diese nicht nur vorübergehend getrennt i. d. R. allein durch den Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält) oder Betreuer
  • Ab dem 16.Lebensjahr kann die Beantragung auch ohne Sorgeberechtigte (Eltern) erfolgen
  • Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig
  • Zur Prüfung der Identität muss die Person für die ein Personalausweis beantragt wird (also auch das Kind oder der Jugendliche unter 16 Jahren) persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen

 

Sie erhalten den Personalausweis im Scheckkartenformat. In diesem sind die aufgedruckten Daten und das Passfoto digital abgelegt.
Die Abgabe der Fingerabdrücke ist seit August 2021 verpflichtend.

 

Informationen zur Online-Ausweisfunktion erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/online-ausweisfunktion/online-ausweisfunktion-node.html

 Die PIN zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion kann im Einwohnermeldeamt der Stadt Kempten (Allgäu) neu gesetzt werden.

Benötigen Sie sofort einen Personalausweis, kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist drei Monate gültig. Bitte bringen Sie hierfür zusätzlich ein biometrisches Lichtbild mit  (nicht älter als ein halbes Jahr u. Sie müssen zweifelsfrei zu erkennen sein).

 

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • bei Erstbeantragung Geburtsurkunde oder Eheurkunde (bei Verheirateten/Geschiedenen) im Original
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr u. Sie müssen zweifelsfrei zu erkennen sein).
  • Bei unter 16-Jährigen: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
  • Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils (siehe Formulare & Links) und Original oder Kopie dessen Ausweisdokument
  • Falls erforderlich: Staatsangehörigkeitsurkunden

 

Beantragungsarten

  • nur persönlich vor Ort im Einwohnermeldeamt möglich

 

Gebühren

  • Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 Euro
  • Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 Euro
  • Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige: Gebührenreduzierung oder -befreiung bei Leistungsempfängern nach SGB II und SGB XII im Regelfall nicht möglich
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
  • Einschalten/ Entsperrung der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
  • Änderung beziehungsweise Neusetzen der PIN: gebührenfrei

 

Gültigkeit

  • unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • ab 24 Jahren: 10 Jahre
  • vorläufiger Personalausweis: maximal 3 Monate

Eine Verlängerung ist bei keinem der genannten Dokumente möglich.

Zahlungsarten

  • Barzahlung
  • Girocard (EC-Karte)

Bearbeitungsdauer

  • 2-3 Wochen
  • vorläufiger Personalausweis → sofort

Abholung

  • persönlich im Einwohnermeldeamt
  • auch mit Vollmacht möglich, jedoch nur wenn Sie den PIN-Brief erhalten haben
  • ab dem 16.Lebensjahr kann der Personalausweis selbst abgeholt werden
  • bei Abholung durch einen Erziehungsberechtigten eines 16-18 Jährigen ist eine Vollmacht vom Jugendlichen für den Erziehungsberechtigten notwendig
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Was ist zu tun beim Verlust / Diebstahl meine Personalausweises?

Ging Ihr Personalausweis verloren oder ist er gestohlen worden? Dann melden Sie den Verlust bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich bei unserem Einwohnermeldeamt in der Stadtverwaltung Kempten (Allgäu).

Die Online-Ausweisfunktion, müssen Sie bei Diebstahl oder Verlust unverzüglich sperren lassen. Hierfür rufen Sie die 116 116 an.
Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird.
Das Online-Ausweisen und das Vor-Ort-Auslesen sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.

Die Verlustmeldung kann entweder Online (siehe Formulare & Links) oder persönlich im Einwohnermeldeamt erfolgen.

 

So sperren Sie die Online-Ausweisfunktion

Telefonische Sperrhotline

  • Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar.
  • Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig).
  • Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
  • Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion über den Sperrnotruf sperren lassen, müssen Sie in jedem Fall auch die Personalausweisbehörde über den Verlust Ihres Ausweises informieren.

 

Personalausweisbehörde

  • Bei einer Personalausweisbehörde können Sie das Sperren sowohl telefonisch als auch persönlich veranlassen.
  • Die Personalausweisbehörde leitet dann sofort das Sperren der Online-Ausweisfunktion ein und informiert die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises.
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Öffnungszeiten:

Montag:         08.00 - 12.00 Uhr 
                     14.30 - 17.30 Uhr
Dienstag:       08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch:       08.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag:   08.00 - 12.00 Uhr
Freitag:          08.00 - 12.00 Uhr

► Auch außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.


Postanschrift:
Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)

E-Mail:
poststelle@kempten.de

Fax:
+49 831 2525-3337

Telefon (0831) 115:
alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr


Weitere Informationen erhalten Sie von:


Tel. 0831 115
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)