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Prostitution in Kempten

Seit dem 01.07.2017 gilt das neue Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Die wichtigsten Regelungen sind eine Anmeldepflicht für Prostituierte und eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe. Die Anmeldung ist verbunden mit einem Informations- und Beratungsgespräch und setzt eine gesundheitliche Beratung voraus (vgl. § 10 ProstSchG).

1. Prostituierte:

Prostituierte müssen sich vor Aufnahme der Tätigkeit dort anmelden, wo sie ihre Tätigkeit überwiegend ausüben. Dies gilt für Selbständige und Angestellte. 

Die Anmeldung für Prostituierte, die überwiegend im Stadtgebiet Kempten (Allgäu) ihre Tätigkeit ausüben, ist beim Rechts- und Standesamt, Abt. Ordnungsaufgaben, Rathausplatz 22, II. Stock vorzunehmen.

Zwingende Voraussetzung für die Anmeldung ist die erfolgte Teilnahme an einer gesundheitlichen Beratung, welche beim Staatlichen Gesundheitsamt Oberallgäu, Dienststelle Kempten, Sandstraße 10, durchgeführt wird.

Bestandteil der Anmeldung ist ein Informations- und Beratungsgespräch. Dieses wird erst nach Terminvereinbarung durchgeführt, ggf. unter Hinzuziehung eines Dolmetschers.

2. Prostitutionsstätten (z.B. Bordellbetriebe):

Für den Betrieb einer Prostitutionsstätte (z.B. Bordell) ist eine Erlaubnis nach dem ProstSchG notwendig. Hierfür ist ein Antrag einzureichen.

Anzeige und Antragstellung sind beim Rechts- und Standesamt, Abt. Ordnungsaufgaben, Rathausplatz 22, II. Stock vorzunehmen.

Kosten:
Der gesetzliche Gebührenrahmen für die Erteilung einer Prostitutionsstätte bewegt sich zwischen 500,00 und 50.000,00 EUR und hängt vom Umfang des Verwaltungsaufwandes mit der Erlaubniserteilung ab.

3. Sperrbezirksverordnung

Für das Stadtgebiet gilt die Sperrbezirksverordnung der Regierung von Schwaben vom 28.05.1985. Dies legt fest, dass es im Gebiet der Stadt Kempten (Allgäu) verboten ist, der Prostitution nachzugehen. Ausgenommen hiervon sind einzelne, in § 2 der Verordnung aufgeführte Teilgebiete. Siehe hierzu die gesamte Verordnung unter „Stadtrecht“.
 

Einen Ausschnitt der sperrbezirksfreien Bereiche in der Innenstadt finden Sie hier.

 

Weitere Informationen finden Sie auf:
 

Prostituiertenschutzgesetz | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (bayern.de)

BMFSFJ - Prostituiertenschutzgesetz

 

 

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Weitere Informationen erhalten Sie von:


Tel. 0831 2525-3031


Claudia Kutzner - Gesundheitsamt Oberallgäu (für die gesundheitliche Beratung)
08321 612 -867
Sandstr. 10
87437 Kempten (Allgäu)