Stadt Kempten Rathaus & Politik Die Kommune Stadtverwaltung Verwaltungsstruktur Referat Recht, Finanzen und Sicherheit - Wolfgang Klaus Amt für BürgerService Schöffen

Bewerbung für das Schöffenamt

Beschreibung

Schöff*innen üben während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichter*innen aus.

Die Erstellung der Schöffenvorschlagsliste für die Amtsperiode 2024 bis 2028 ist abgeschlossen.

Die Wahl für die nächste Amtsperiode (2029 bis 2033) läuft in einem zweistufigen Verfahren:

  • Ab voraussichtlich Januar 2028 erstellt das Amt für BürgerService eine Vorschlagsliste aus der Zahl der wählbaren Kemptener Bürger
  • Die endgültige Auswahl trifft dann der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Kempten (Allgäu) in der zweiten Jahreshälfte 2028

Voraussetzungen

 

Zu jeder Schöffenwahl wird vom zuständigen Ministerium eine neue Schöffenbekanntmachung erstellt. Die Schöffenbekanntmachung für die Amtsperiode 2029 bis 2033 liegt voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2028 vor.

 

Für die Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste für die aktuelle Amtsperiode 2024 bis 2028 bestanden diese Voraussetzungen:

  • deutsche Staatsbürgerschaft
  • Haupt- oder Nebenwohnsitz muss Kempten (Allgäu) sein
  • Mindestalter 25, Höchstalter 70 (zum Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024)
  • umfassende Kenntnisse der deutschen Sprache

Außerdem sollte die Person gesundheitlich in der Lage sein, das Schöffenamt auszuüben, sich nicht in der Insolvenz befinden und auch keine eidesstattliche Versicherung über Ihr Vermögen abgegeben haben.

 

 

Folgende Personen können nicht berufen werden:

  • Personen, die hauptamtlich in oder für die Justiz tätig sind (zum Beispiel Richter*innen und Beamt*innen der Staatsanwaltschaft, Notare, Rechtsanwälte). Mitarbeiter*innen des öffentlichen Dienstes werden daher gebeten, auch ihre konkrete Tätigkeit anzugeben.
  • Religionsdiener*innen
  • Personen, denen die Fähigkeit ein öffentliches Amt auszuüben durch ein Gericht abgesprochen wurde oder gegen die ein Ermittlungsverfahren mit der möglichen Folge schwebt
  • Personen, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind
  • Personen, die hauptamtlich oder inoffiziell Mitarbeiter*innen des Staatssicherheitsdienstes der DDR waren
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Benötigte Unterlagen

 

Sobald das neue Bewerbungsformular für die Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste vorliegt (etwa Februar 2028), informieren wir entsprechend.

 

Die Bewerbung ist gebührenfrei.

 

 

Rechtliche Grundlagen

Art. 33 Grundgesetz – GG - vom 21.07.2010 - BGBl. I S. 944 (StaatsbürgerlicheRechte); §36 Gerichtsverfassungsgesetz – GVG (Vorschlagsliste); §§32,34 GVG,§44a Deutsches Richtergesetz - DriG (Abschlussgründe)

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