Stadt Kempten Wirtschaft & Verkehr Verkehr & Mobilität Parken in Kempten Sondergenehmigung

Sondergenehmigungen für Parken

In bestimmten Einzelfällen kann von den herrschenden Park- und Straßennutzungsregeln in der Stadt Kempten eine Ausnahme erteilt werden.

Ausnahmemöglichkeiten gibt es in den Bereichen:

- Bewohnerparken

- Parken für Behinderte Menschen

- Ausnahmegenehmigungen für Handwerker

- Ausnahmegenehmigungen für Soziale Dienste

-Sondergenehmigungen für Ärzte

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Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Montag zusätzlich:
14.30 - 17.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich:
12.00 - 13.00 Uhr

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.


Postanschrift:
Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)


Telefon (0831) 115:
alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr


Weitere Informationen erhalten Sie von:

Schneider
Tel. +49 831 2525-6683
Kronenstraße 8
87435 Kempten