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Amt für Umwelt- und Naturschutz

Die Umwelt braucht Schutz, damit die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten bleiben. Boden, Wasser, Luft, Pflanzen und Tiere sowie deren Lebensstätten müssen auf Dauer geschützt werden, damit die auch für zukünftige Generationen zur Verfügung stehen.

Zum Schutz der Umwelt gibt es eine Vielzahl von Rechtsvorschriften. Für die kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu) nimmt das Amt für Umwelt- und Naturschutz in erster Linie die Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörde im Vollzug der Umweltschutzgesetze wahr.

Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Funktion als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde auf den Gebieten Immissions-, Natur-, Arten- und Bodenschutzrecht sowie des Wasserrechts. Daneben betreut das Umweltamt noch die lokale Agenda 21 Kempten. 

Die wesentlichen Aufgaben des Immissionsschutzes sind die Luftreinhaltung, der Lärmschutz, die Anlagengenehmigung und Anlagenüberwachung.

Zu den Aufgaben des Wasserrechts gehört vor allem die Beurteilung und Genehmigung von Gewässerbenutzungen sowie Anlagen in und an Gewässern wie Gebäude, Brücken, Stege, Leitungen und das Herstellen, Umgestalten sowie Beseitigen von Gewässern und die Überwachung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen.

Die Arbeitsschwerpunkte des Naturschutzes liegen in der naturschutzfachlichen Beurteilung relevanter Vorhaben im bebauten und unbebauten Bereich sowie der Kontrolle ökologisch bedeutsamer Lebensräume, der Landschaftspflege und des Artenschutzes. Ferner werden im Rahmen der Tätigkeiten für den Baumschutz auch Anträge auf Baumfällungen federführend geprüft.

Beim Abfallrecht werden die Aufgaben des staatlichen Abfallrechts als Vollzugsbehörde wahrgenommen.

Das Ziel des Bodenschutzrechts ist es Altlasten und Altlastenverdachtsflächen zu erfassen, zu bewerten und Sanierungen durchzuführen sowie den Boden vor Verunreinigungen und sonstigen Schäden zu schützen.

 

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