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Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung in Kempten

Der Verbraucher erwartet von Hersteller und Handel, dass ihm Lebensmittel, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände (von Babyschnuller und Textilien bis zu Verpackungsmaterial) angeboten werden, die gesundheitlich unbedenklich und sicher und ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.

Die amtliche Lebensmittelüberwachung dient dem Schutz des Verbrauchers. Sie wacht darüber, dass die Unternehmen ihrer primären Verantwortung für ihre Produkte nachkommen und alle Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen eingehalten, Gefahren vom Verbraucher abgewendet und Verstöße gegen die Vorschriften des Lebensmittelrechts und Tabakrechts geahndet werden.

Verantwortlich für die Lebensmittelüberwachung sind die Länder. In Bayern liegt die sachliche Zuständigkeit bei den Kreisverwaltungsbehörden. Damit ist in Kempten das Rechts- und Standesamt, Abteilung Ordnungswesen zuständig. Dort sind derzeit 3 Lebensmittelkontrolleure tätig.

Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert risikoorientiert Betriebe, in denen Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, oder kosmetische Mittel hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden, also z.B. Herstellerbetriebe, Gaststätten, Lebensmittelgroß- und Einzelhandel, Importeure, Imbissstuben und den Wochenmarkt.

Dabei überprüft sie u.a. Ordnung und Sauberkeit in den Betrieben, die Lagerbedingungen für die verschiedenen Produkte, die Einhaltung der Bestimmungen über die Abfallentsorgung, die ordnungsgemäße Beschaffenheit und Kennzeichnung der Produkte. Zudem nehmen unsere Lebensmittelkontrolleure Proben, die sie zur Untersuchung an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) weiterleiten.

Ein weiterer wichtiger Teil der Lebensmittelüberwachung ist die risikoorientierte Untersuchung von verschiedenen Erzeugnissen. Dazu erstellt das LGL halbjährlich einen Probenplan. In die risikoorientierte Probenplanung fließen z. B. Überlegungen über die Häufigkeit des Verzehrs eines Lebensmittels, seine Verbreitung (Grundnahrungsmittel) und seine Verderblichkeit (z. B. rohes Fleisch und roher Fisch) ein.

Darüber hinaus werden am LGL „außerplanmäßige Proben“ untersucht:
Verdachtsproben (Probe wird gezogen, wenn bei einer Betriebskontrolle der Verdacht auf einen Verstoß auftritt),
Nachproben (Probe wird gezogen, um einen Untersuchungsbefund zu verifizieren) oder
Beschwerdeproben, die von Seiten der Verbraucher bei der Kreisverwaltungsbehörde abgegeben werden.

Die Experten am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erstellen nach Durchführung verschiedener Untersuchungsmaßnahmen ein Gutachten, in dem sie die gewonnenen Ergebnisse festhalten. Auf der Grundlage dieses Gutachtens entscheidet die Stadt Kempten (Allgäu) als zuständige Kreisverwaltungsbehörde über die ggf. zu treffenden Maßnahmen.

Als Maßnahmen kommen insbesondere in Betracht:
Anordnung eines Verkehrsverbotes,
Anordnung eines Rückrufes durch den Gewerbetreibenden,
eine Information der Öffentlichkeit durch die Behörden oder sogar
eine Betriebsstilllegung.

Für manche Verstöße ist die Verhängung eines Bußgeldes vorgesehen oder das Gesetz stuft sie sogar als Straftat ein. In letzterem Fall gibt die Stadt Kempten (Allgäu) den Vorgang an die Staatsanwaltschaft ab.

Quelle und weitere Informationen:
>>>Verwaltungsservice Bayern
© Bayer. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

 

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