Stadt Kempten Rathaus & Politik Die Kommune Stadtverwaltung Verwaltungsstruktur Referat Recht, Finanzen und Sicherheit - Wolfgang Klaus Rechts- und Standesamt Kommunaler Ordnungsdienst

Kommunaler Ordnungsdienst der Stadt Kempten (Allgäu)

Seit 2018 ist der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Kempten (Allgäu) im Stadtgebiet unterwegs. Der KOD soll mit dazu beitragen, dass Kempten eine der sichersten Städte in Bayern bleibt.

Die Städte und Gemeinden sind Sicherheitsbehörden und untere Straßenverkehrs­behörden. Als solchen obliegt es ihnen, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren und den Straßenverkehr zu überwachen. Daraus ergibt sich konsequenterweise auch die Notwendigkeit, einen fachübergreifenden Außendienst einzusetzen.
 

Der KOD ist im Rechts- und Standesamt integriert und damit Teil des Referates Recht, Finanzen und Sicherheit. Die Außendienst­mitarbeiterinnen und Außendienstmitarbeiter sind präsente Ansprechpartner für die Bevölkerung, verfolgen Ordnungsstörungen und wirken präventiv gepaart mit konsequentem Handeln mit Augenmaß.
 

In seinem Einsatzgebiet ist der KOD für die Einhaltung von städtischen Verord­nungen, Satzungen, Allgemeinverfügungen und einschlägigen Gesetzen zuständig. Er ahndet wie bisher unter der früheren Bezeichnung „Kommunale Verkehrs­über­wachung – KVÜ“ auch weiterhin Verstöße im ruhenden Verkehr und nimmt Geschwindig­keits­messungen vor.
 

Er kann allerdings keine Aufgaben der Verbrechensbekämpfung übernehmen – das ist und bleibt Aufgabe der Polizei.
 

Die Dienstkräfte tragen dunkelblaue Uniformen und sind unbewaffnet. Auf dem Uniform-Rücken und im linken Brustbereich steht in großen Buchstaben „Ordnungsamt“ und das Wappen der Stadt Kempten (Allgäu). Am Arm befindet sich das Wappen mit dem Schriftzug „Ordnungsamt“ am Rand. Zur Schutzausrüstung gehören u.a. Schutzwesten und Sicherheitshandschuhe. Sie sind damit deutlich erkennbar und stehen jederzeit für Auskünfte zur Verfügung; sie schreiten aber auch bei konkret begangenen Ordnungs­widrigkeiten ein, verhängen Bußgelder und sprechen erforderlichenfalls Platzverweise aus­. Auch die Feststellung der Identität ist dem KOD erlaubt.
 

Der KOD ist für das gesamte Stadtgebiet zuständig, bestreift jedoch vorwiegend den weiteren Innenstadtbereich. Ziel ist es, nicht hinnehmbare Belästigungen und Beein­träch­tigungen an störungsanfälligen Straßen und Plätzen zu unterbinden.
 

Der KOD will die Balance zwischen dem Aufrechterhalten von Sicherheit und Ordnung und städtischer Freizügigkeit, Toleranz und Offenheit wahren. Die Streifen sollen die Polizei bei der Durchsetzung des Straßenverkehrsrechts, des Stadtrechts und von einschlägigen Gesetzen entlasten. Dabei geht es vor allem darum, Anwo­h­ner und Geschäftsleute vor Beeinträchtigungen und Belästigungen zu schützen.

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