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Wasserrecht

Wasser ist Lebensgrundlage des Menschen, Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Bestandteil des Naturhaushalts sowie nutzbares Gut. Da Wasser nicht beliebig vermehrt werden kann und daher sparsam und schonend bewirtschaftet werden muss, bedarf es einer rechtlichen Ordnung des Wasserhaushalts um schädliche Einwirkungen auf das Wasser aus dessen Nutzung heraus so gering wie möglich zu halten. Daher ist grundsätzlich jede Nutzung oder Einwirkung auf oberirdische Gewässer oder das Grundwasser genehmigungspflichtig und unterliegt der Kontrolle durch die Wasserrechtsbehörde.

Die nachfolgend aufgeführten Informationen dienen ausschließlich dem informellen Gebrauch und sind nicht rechtsverbindlich. Bei Fragen oder Anregungen können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.

Allgemeines im Wasserrecht

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Anlagen an, in, über und unter Gewässern

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Niederschlagswasser und Siedlungsentwässerung

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Bohrungen und Erdarbeiten

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Trinkwasser

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