Finanzamt

Ist durch einen Umzug ein anderes Finanzamt für Sie zuständig, informieren Sie bitte Ihr bisheriges Finanzamt schriftlich über Ihren Anschriftenwechsel. Was es sonst noch bei der Ummeldung gegenüber dem Finanzamt zu beachten gibt, können Sie nachfolgend nachlesen.

Finanzamt finden

Wenn Sie einen Ort eingeben, in dem sich ein oder mehrere Finanzämter befinden, zeigen wir Ihnen deren Kontaktdaten und Öffnungszeiten an.

Ummeldung beim Finanzamt

Ummeldung beim alten oder neuen Finanzamt?

Grundsätzlich ist das Finanzamt des Wohnorts zuständig, in dem Sie zum Abgabezeitraum der Steuererklärung wohnen.

Wechseln Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Gemeinde, sollten Sie Ihr bisher zuständiges Finanzamt schriftlich unter Angabe Ihrer Steuernummer darüber in Kenntnis setzen. Das neue Finanzamt erfährt Ihre Anschriftenänderung mit Ihrer Steuererklärung. Eine Ummeldung beim neuen Finanzamt ist also nicht extra notwendig.

Wenn Sie innerhalb einer Gemeinde umziehen, reicht es, wenn Sie die neue Anschrift in die nächste Einkommenssteuererklärung eintragen. Sie müssen sich nicht gesondert beim Finanzamt ummelden (können es jedoch, um z.B. fehlerhafte Postzustellungen zu vermeiden).

Lohnsteuerkarte

Die Anschrift auf Ihrer Lohnsteuerkarte brauchen Sie nicht ändern zu lassen.

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