Das Elektrogesetz (ElektroG)
Das Elektrogesetz (ElektroG)
Das ElektroG setzt die europäische WEEE-Richtlinie 2012/19/EU in deutsches Recht um. Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Das Gesetz trat erstmalig 2005 in Kraft und wurde 2015 (ElektroG2) und 2022 (ElektroG3) novelliert.
Das Gesetz in 60 Sekunden…Timeline
News
UN-Report: Immer mehr Elektroschrott, immer weniger Recyling
Der aktuelle E-Waste Monitor der Vereinten Nationen zeichnet ein düsteres Bild beim Neuaufkommen gegenüber dem dokumentierten Recycling von alten Elektro- und Elektronikgeräten: Ca. 62 Mio. Tonnen Altgeräte sind weltweit im [...]
Roboter: Registrierungspflichtig – oder nicht?
Roboter finden mittlerweile immer mehr Verbreitung - sei es im Bereich von Produktions- und Prüfprozessen oder als "maschinelle Arbeitskraft" in der Gastronomie und Hotellerie. Die unterschiedlichsten Bauformen sind zu beobachten, [...]
Aktuelle Themen
ElektroG3 2022
Das Elektrogesetz wurde erneut novelliert und gilt ab 2022. Das neue ElektroG3 hat erhebliche Auswirkungen auf Marktplatzbetreiber und Händler. Die Rückgabemöglichkeiten für Elektro-Altgeräte werden erweitert. Mehr zum Thema…
Passive Geräte 2019
Ab 1. Mai 2019 sind auch passive Elektro- und Elektronikgeräte registrierungspflichtig. Dazu zählen u.a. die meisten Kabel, Antennen, Steckdosen, Schalter, Taster, Stromschienen und Sicherungen. Mehr zum Thema…
Tretroller & eScooter 2019
Seit 15. Juni 2019 gilt in Deutschland die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Welche Fahrzeuge fallen unter das Elektrogesetz? Was ist zum Thema Registrierung & Entsorgung von Tretrollern, eScootern & Co. zu beachten? Mehr zum Thema…
Offener Anwendungsbereich (Open Scope) 2018
Seit dem 15. August 2018 gilt bei der Registrierungspflicht zum Elektrogesetz der Offene Anwendungsbereich, d.h. jedes elektrische bzw. elektronische Produkt ist bei der Gemeinsamen Stelle anzumelden, sofern keine Ausnahme anwendbar ist. Bisher mussten sich Geräte in eine Produktkategorie und eine Geräteart einordnen lassen. Seit August 2018 fallen viele weitere Produkte erstmalig unter das Elektrogesetz. Anbieter sollten unbedingt ihre Verpflichtungen prüfen! Mehr zum Thema…
Händler
Wiederverkäufer können eigene Verpflichtungen hinsichtlich der Registrierung (Vertreiberregel), der Rücknahme von Altgeräten (400-qm-Regel) und des Vertriebs in andere europäische Länder (Distance-Seller-Regel) haben. Mehr zum Thema…
WEEE in der EU
Jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat seine eigene Gesetzgebung und Handhabung der WEEE-Richtlinie. Die Einstufung der Produkte, die praktische Handhabung und die Kosten unterscheiden sich dabei von Land zu Land. Mehr zum Thema…
ElektroG2 & WEEE2
Die Novellen der WEEE2-Direktive und des ElektroG2 haben umfangreiche Änderungen hinsichtlich der Kategorisierung, des Anwendungsbereichs und der Registrierungpflicht von Elektro- und Elektronikgeräten ausgelöst. Mehr zum Thema…
Gefahrgut (ADR)
Batteriehaltige Elektro-Altgeräte müssen aufgrund von gefahrgutrechtlichen Anforderungen gesondert gesammelt, gelagert und transportiert werden. Es gelten vor allem die Vorschriften des ADR. Mehr zum Thema…
Lampen & Leuchten
Die Veranlagung von Beleuchtungsprodukten unter dem Elektrogesetz wird immer wieder angepasst. Haushaltsleuchten sind seit Februar 2016 erstmals registrierungspflichtig. Mehr zum Thema…
Das Elektrogesetz in 60 Sekunden
Worum geht es?
Das Elektrogesetz [ElektroG] ist die deutsche Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie zur Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Es ist 2005 erstmalig in Kraft getreten und wurde Ende 2015 und dann wieder im Januar 2022 novelliert [ElektroG2 und ElektroG3]. Das Elektrogesetz gilt nur in Deutschland. Jedes Land der EU verfügt über seine eigene WEEE-Gesetzgebung. Die aktuelle Novelle des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes [ElektroG3] gilt seit 1. Januar 2022.
Welche Produkte sind betroffen?
Betroffen sind elektrische oder elektronische Geräte, die zur ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme bzw. elektromagnetische Felder benötigen bzw. diese erzeugen, übertragen oder messen und für Spannungen von max. 1000V (Wechselstrom) bzw. 1500V (Gleichstrom) ausgelegt sind – es sei denn, eine Ausnahme ist anwendbar. Elektro- und Elektronikgeräte werden in die beiden Klassen B2C (Produkte für Privatverbraucher) und B2B (Professionelle Geräte), Produktkategorien sowie weiterhin in Gerätearten (nach Definition des Elektrogesetzes) unterteilt.
Wer muss handeln?
Hersteller und Importeure als Erstinverkehrbringer müssen sich zunächst bei der Gemeinsamen Stelle, Stiftung EAR, registrieren, bevor sie Elektrogeräte in Deutschland anbieten oder in Verkehr bringen (verkaufen, verleasen, vermieten, verschenken usw.) dürfen. Auch ausländische Anbieter können bzw. müssen sich in Deutschland registrieren. Dazu müssen sie eine Niederlassung gründen oder einen Bevollmächtigten benennen.
Händler können selbst zum registrierungspflichtigen Hersteller werden, wenn sie unregistrierte Elektro(nik)geräte zum Kauf anbieten oder aus dem Ausland nach Deutschland einführen. Weitere Anforderungen können für Wiederverkäufer entstehen, wenn sie Elektro-Altgeräte zurücknehmen oder wenn sie ihre Produkte direkt an Nutzer im EU-Ausland vertreiben.
Welche Verpflichtungen gibt es?
Hersteller, Importeure sowie beim Direktvertrieb auch ausländische Anbieter müssen sich zunächst bei der Gemeinsamen Stelle, Stiftung EAR, für alle Marken und Gerätearten registrieren, bevor sie entsprechende Elektro- oder Elektronikgeräte in Deutschland erstmalig zum Kauf anbieten oder in Verkehr bringen dürfen. Für B2C-Geräte muss dazu jährlich eine Finanzielle Garantiesicherheit nachgewiesen werden. Für B2B-Produkte muss eine Glaubhaftmachung der professionellen Eigenschaften erfolgen und ein Rücknahmekonzept vorgelegt werden. Im Rahmen einer aktiven Registrierung müssen teils umfangreiche administrative Tätigkeiten wie beispielsweise regelmäßige Mengenmeldungen durchgeführt werden. Produkte müssen korrekt gekennzeichnet und Informationen für Verbraucher bereitgestellt werden. Die Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung von Altgeräten muss sichergestellt sein.
Große Händler mit min. 400 qm Laden-, Lager- oder Versandfläche müssen alte Elektrogeräte zurücknehmen und auf ihre Kosten entsorgen lassen. Darin ist auch der Onlinehandel eingebunden sowie ab Juli 2022 der Lebensmitteleinzelhandel ab 800qm Gesamtverkaufsfläche. Dazu entstehen auch weitere Hinweis-, Anmeldungs- und Reportingpflichten. Wenn Elektro- oder Elektronikgeräte direkt an Nutzer im europäischen Ausland vertrieben werden, müssen in den verschiedenen Ländern zusätzliche WEEE-Lösungen eingerichtet werden. Onlinehändler aus Drittstaaten sind verpflichtet, Bevollmächtigte einzusetzen.
Welche Kosten entstehen?
Für die Registrierung und die Verwaltung der entsprechenden Prozesse erhebt die Gemeinsame Stelle Gebühren. B2C-Hersteller müssen jährlich eine Finanzielle Garantiesicherheit für den Insolvenzfall einrichten. Erstinverkehrbringer müssen die Aufwände für Rücknahme & Entsorgung ihrer Produkte übernehmen. Weitere Kosten entstehen für das Management der administrativen Tätigkeiten und die Sicherstellung der Produkteigenschaften. Große Händler müssen die Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten finanzieren.
Welche Strafen gibt es für Verstöße?
Hersteller, Importeure und Händler, die gegen das Elektrogesetz verstoßen, setzen sich dem Risiko verschiedener Strafsanktionen aus. Auf verwaltungsrechtlicher Ebene drohen Bußgelder bis zu EUR 100.000 sowie weitere Sanktionen wie die Abschöpfung erzielter Gewinne. Privatrechtlich drohen Abmahnungen durch Wettbewerber sowie mögliche Schadenersatzforderungen. Generell kann ein Vertriebsverbot drohen, bis die Konformität mit dem Elektrogesetz eingerichtet wird.
Unser Profil
Wir beraten Hersteller, Importeure und Händler zur Erweiterten Produktverantwortung [Product Compliance] aus dem Elektrogesetz in Deutschland, WEEE in der EU sowie weiteren Themen. Wir ermitteln die individuellen Anforderungen und stellen eine integrierte Full-Service-Lösung für Sie zusammen. Wir übernehmen zuverlässig und kompetent das komplette Management der resultierenden Prozesse, so dass Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Als Sachverständigenbüro bieten wir Einschätzungen, Begutachtungen und Testate an. Wir arbeiten vollkommen unabhängig und neutral.
Unsere Leistungen
- Beratung zur Erweiterten Produktverantwortung [Product Compliance]
- Sachverständigenleistungen
- Vorbereitung und Durchführung von Registrierungen bei der Stiftung EAR
- Einrichtung von Finanziellen Garantien für B2C-Produkte
- Erstellung von Glaubhaftmachungen für B2B-Produkte
- Management aktiver ElektroG-Registrierungen
- Einrichtung gesetzlich geforderter Rücknahmelösungen
- Stellung des Bevollmächtigten für ausländische Hersteller
- Integrierte Compliance-Lösungen mit weiteren Themen (Batterien, Verpackungen) in Deutschland und Europa
Unsere Qualifikationen
Wir verfügen über langjährige praktische Erfahrung mit der Umsetzung des deutschen Elektrogesetzes. Unser Unternehmen verfügt über umfangreiche Zertifizierungen und Genehmigungen, die es uns erlauben, die Verpflichtungen aus dem Elektrogesetz für betroffene Hersteller, Importeure und Händler als Beauftragter Dritter umzusetzen. Weitere persönliche Qualifikationen, wie beispielsweise eine DIN EN ISO/IEC 17024-Zertifizierung sowie eine BDSF-Mitgliedschaft, bringen unsere Mitarbeiter mit. Über permanente Fortbildungen und Rezertifizierungen stellen wir die hohe Qualität unserer Beratungs- und Dienstleistungen sicher.
Unsere Referenzen
Wir haben mit unseren Beratungs- und Dienstleistungen bereits eine große Anzahl nationaler und internationaler Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen unterstützt. Regelmäßig präsentieren wir zum Elektrogesetz im Rahmen von Vorträgen und Workshops bei Branchenverbänden, Industrie- und Handelskammern sowie betroffenen Unternehmen. Als Bevollmächtigter vertreten wir aktuell eine Vielzahl ausländischer Hersteller in Deutschland.