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Das EPR-Register®

Verwalten und überwachen Sie die europäische EPR-Compliance von Produkten und Playern an einem zentralen Ort.

Das EPR-Register®

Endlich eine länderübergreifende Lösung zur Verwaltung der EPR-Compliance. Nationale Registrierungen auf Produktebene zuweisen und überwachen. Vergabe einer EU-weiten EPR-Registrierungsnummer mit QR-Siegel. Eigener EPR-Status transparent durch Dritte abrufbar. Tracking & Alerting-Funktionen zur Überwachung von Lieferanten und Marktplatzteilnehmern.

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EPR

Erweiterte Hersteller­verantwortung

Bevor Hersteller und Händler ihre Produkte auf einem europäischen Markt anbieten dürfen, müssen sie über die Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibilty, EPR) die Konformität (Compliance) ihres Unternehmens und ihrer Produkte mit nationalen Umweltgesetzgebungen nachweisen. Dazu sind in der Regel Registrierungen bei verschiedenen lokalen Organisationen erforderlich. Je nach Land gibt es mehr oder weniger EPR-Kategorien. Besonders relevant sind die drei EPR-Kategorien Elektro/-Elektronikgeräte (WEEE), Batterien (BATT) und Verpackungen (PACK). Mehr über EPR…

WEEE
Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten müssen sich in vielen Ländern registrieren, bevor sie diese dort verkaufen dürfen. Sie müssen auch die ordnungsgemäße Rücknahme und Entsorgung sicherstellen. Es gelten diverse weitere Nebenpflichten.

PACK
Erstinverkehrbringer von Verpackungen müssen in jedem Land eine Lösung zur Rückgabe und Entsorgung einrichten. In Deutschland und Frankreich müssen sie sich zusätzlich registrieren. Weitere Anforderungen betreffen die korrekte Kennzeichnung und die Benennung eines Bevollmächtigten.

BATT
Hersteller und andere Erstinverkehrbringer von Batterien und Akkus müssen in allen EU-Mitgliedsstaaten eine Registrierung beantragen oder eine Mitgliedschaft in einem Rücknahmesystem nachweisen. Es gibt weitere Anforderungen zur Kennzeichnung und zu Pflichthinweisen.

Bestehende Regeln

Die bisherigen Regeln zur EPR-Compliance von Herstellern und anderen Erstinverkehrbringern in den verschiedenen Ländern beruhen auf zentralen EU-Direktiven, welche in allen Mitgliedsstaaten national in Form von Gesetzen und Verordnungen umgesetzt wurden. Die bestehenden Herstellerpflichten lassen entlang von drei Kategorien gruppieren: Administrative Pflichten umfassen die Registrierung bei einer offiziellen Organisation, die Stellung finanzieller Sicherheiten, das Benennen eines lokalen Bevollmächtigten (AR) sowie fortlaufende Meldungen von Mengen und anderen Daten. Anforderungen zu den Produkteigenschaften sollen bestimmte Beschaffenheiten sowie Kennzeichnungs- und Hinweisvorgaben abbilden. Allgemein müssten Hersteller nach dem Verursacherprinzip die Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte übernehmen und finanzieren. Händler haften teilweise für eine fehlende EPR-Konformität der Hersteller.

Neue Pflichten seit 2022

Seit Beginn des Jahres 2022, werden Betreiber von elektronischen Marktplätzen sowie Fulfilment-Dienstleister in ersten Ländern und für erste EPR-Compliances verpflichtet, ihre Händler bzw. Kunden und deren Produkte regelmäßig auf die ordnungsgemäße Erfüllung der EPR-Anforderungen zu überprüfen und regelmäßig zu überwachen. Bei Verstößen müssen die betreffenden Player gesperrt oder die entsprechenden Produkte ausgelistet werden. Anderenfalls drohen auch den Marktplatzbetreibern und Dienstleistern empfindliche Bußgelder. Die neuen Verpflichtungen galten zunächst vor allem in Frankreich und Deutschland, sollen aber Zug um Zug auf alle anderen EU-Mitgliedsländer und EPR-Themen ausgeweitet werden.

Herausforderungen

Insbesondere die nationale Umsetzung der EPR-Regeln, macht die Kontrolle der verschiedenen Compliances in den Ländern zu einer enormen Herausforderung. In jedem Land müssen fortlaufend mindestens drei EPR-Konformitäten überprüft werden, in einigen Ländern noch wesentlich mehr (Frankreich z.B. über 20!). Dabei kann derzeit keine Überwachung auf Produktebene stattfinden, da jene bei den nationalen Registrierungen nicht mit abgefragt werden. Auch die indirekte EPR-Konformität von gehandelten Produkten dritter Hersteller, lässt sich kaum erfassen. Dies führt dazu, dass Marktplätze ihre Händler nochmal zu eigenen Registrierungen solcher Produkte drängen, was zu Doppelzahlen führen kann. Dass praktisch jederzeit die EPR-Compliance einzelner Artikel verlorengehen kann, stellt für Folgevertreiber, Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister ein hohes Risiko dar, da jene keine automatische Benachrichtigung über diese Veränderungen erhalten.

Das EPR-Register

Ein neuer Ansatz

Das EPR-Register soll die bestehenden Defizite in der Verwaltung und Kontrolle der EPR-Compliance für alle Marktteilnehmer (Hersteller & Importeure, Händler, Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister) gewährleisten. Dazu wird die vollständige Transparenz über die Einhaltung der verschiedenen nationalen EPR-Anforderungen auf Produktebene hergestellt. Das EPR-Register füllt damit die Lücke eines einheitlichen, zentralen europäischen Registers – also quasi ein „Register der Register“!

Lösung der EPR-Anforderungen

Das EPR-Register löst mit seinen integrierten Funktionen die Probleme und Herausforderungen, welche sich dem Markt aus den neuen Regeln zur Erweiterten Herstellerverantwortung stellen. Hersteller und Händler können ihre Produkte mit EPR-Compliances erfassen, um Kunden und Plattformen die Einhaltung der entsprechenden Anforderungen zu signalisieren. Dazu erhalten sie neben einer übergreifenden EPR-Registrierungsnummer auch ein Siegel mit QR-Code zur Verwendung auf der Webseite oder in Print-Materialien, welches Dritten einen einfachen Überblick über den eigenen Status erlaubt. Folgevertreiber, Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister können die EPR-Konformität der gehandelten Produkte überwachen und sich bei Verstößen informieren lassen, um so eigene Haftungsrisiken zu minimieren.

FAQ

Was ist das EPR-Register®?2023-04-23T11:18:47+02:00

Das EPR-Register® ist eine Online-Anwendung, welche die zentrale Verwaltung und Überwachung von nationalen, europäischen Registrierungen zur Erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) erlaubt. Damit ist erstmalig eine produktbezogene, integrierte und Europaweite Übersicht der Registrierungen von Herstellern und Händlern möglich.

Ersetzt das EPR-Register® die nationalen Registrierungen?2023-04-23T11:20:14+02:00

Betroffene Akteure müssen sich weiterhin für alle relevanten EPR-Anforderungen in den jeweiligen Ländern bei der jeweils zuständigen nationalen Organisation registrieren. Die erhaltenen Registrierungsnummern oder IDs werden dann im EPR-Register® den eigenen Produkten zugeordnet.

Welche Länder und EPR-Compliances werden unterstützt?2023-04-23T11:26:03+02:00

Das EPR-Register bietet aktuell die Verwaltung und Überwachung der EPR-Compliances WEEE, BATT und PACK in Deutschland sowie über 20 EPR-Anforderungen in Frankreich (über Unique Identification Numbers, UID). Zukünftig werden zahlreiche EPR-Compliances in den europäischen Ländern hinzukommen, z.B. Einwegkunststoffe in Deutschland oder Verpackungen in Spanien. Technisch sind bereits jetzt alle 27 EU-Länder mit ihren jeweiligen EPR-Kategorien abgebildet, aber gesetzlich noch nicht erforderlich.

Welche konkreten gesetzlichen Regeln gibt es aktuell in der EU?2022-12-29T12:36:23+01:00

Stand Anfang 2023 wird von Marktplatzbetreibern und Fulfilment-Dienstleistern die Überwachung folgender EPR-Anforderungen verlangt:

  • Deutschland: PACK (seit 1. Juli 2022). Ab 1. Juli 2023 kommt WEEE hinzu.
  • Frankreich: Über 20 EPR-Kategorien, darunter WEEE, BATT und PACK, verwaltet nach Unique Identification Numbers (UID). Jeweils zum Jahreswechsel kommen in den Folgejahren noch weitere Themen hinzu.

Mittel- und langfristig werden alle EPR-Anforderungen in allen Ländern einzuhalten und zu überwachen sein.

Wer betreibt das EPR-Register®?2023-04-23T11:27:25+02:00

Das EPR-Register® ist eine private Initative des Unternehmens hesselmann service GmbH, mit Sitz in Aachen, Deutschland. Die Nutzung ist aktuell für alle Akteure freiwillig und kostenfrei möglich.

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