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Das neue Verpackungsgesetz

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) setzt die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG in deutsches Recht um. Es regelt das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und hochwertige Verwertung von Verpackungsabfällen. Das Gesetz löste 2019 die bestehende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab und wurde schon mehrfach novelliert. Das aktuelle VerpackG3 gilt seit dem 16. Mai 2023.

Das Gesetz in 60 Sekunden…

Timeline

News

2404.2024

EU-Parlament nimmt Verpackungsverordnung an

24.04.2024|EU, Politik, Verpackungsverordnung|

Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 den Trilog-Entwurf der neuen EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) mit großer Mehrheit angenommen. Das Gesetzgebungsverfahren (Legislative Train) ist damit sprichwörtlich weiterhin "on track". Angestrebt wurde ein [...]

2404.2024

Anstieg des Verpackungsverbrauchs im Jahr 2021 um 4,9 Prozent

24.04.2024|Recyling, UBA|

Das Umweltbundesamt hat die Ergebnisse einer von ihnen beauftragten Studie zum Verpackungsverbrauch in Deutschland veröffentlicht. Im Gegensatz zum Vorjahr 2020 ist der Verpackungsverbrauch im Jahr 2021 von 0,91 Millionen Tonnen auf 19,69 Millionen Tonnen angestiegen. Das [...]

Aktuelle Themen

EU-VerpackV 2025

Die EU arbeitet aktuell an einer europäischen Verpackungsverordnung als Teil des Green Deals. Diese wird beim Inkrafttreten sofort in allen Ländern gelten und erhebliche Auswirkungen auf Hersteller von Verpackungen haben! Mehr zum Thema…

VerpackG2 2021/2022

Das neue VerpackG2 beinhaltet umfangreiche neue Verpflichtungen für Hersteller, Händler, Marktplatz­betreiber und Systeme. Eine LUCID-Registrierung und -Meldung ist nun bei allen Verpackungsarten erforderlich. Das Einwegpfand wird auf PET-Flaschen und Alu-Dosen erweitert. Flaschen aus Kunststoff müssen einen Mindest-Rezyklatanteil enthalten. Händler müssen in der Regel nun immer auch eine Mehrwegalternative für Lebensmittel und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Mehr zum Thema…

“Plastiksteuer” 2025

Die EU erhebt seit 2021 eine Plastik-Abgabe auf nicht recycelte Plastik-Verpackungen in den Ländern. Diese sog. „Plastiksteuer“ könnte ab dem Jahr 2022 in Deutschland auf die Hersteller umgelegt werden. Mehr zum Thema…

HowTo: Registrierung bei LUCID

Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Screen­shots für die Registrierungs­prozedur beim Verpackungs­register LUCID. Check­liste zur Vorbereitung. Wert­volle Tipps & Tricks sowie weitere Hinweise. Mehr zum Thema…

VerpackG4 2024

Das Verpackungsgesetz soll voraussichtlich im Jahr 2024 erneut novelliert werden. Mit den Änderungen sollen weitere Lücken im Gesetz geschlossen werden. Mehr zum Thema…

HowTo: Systembeteiligungspflichtige Ver­packungen identifizieren

So erfassen Sie Schritt für Schritt die verschiedenen Typen und Mengen an Verpackungen in Ihrem Unternehmen und identifizieren den korrekten Anteil systembeteiligungspflichtiger Verpackungen zur Mengenmeldung an die Systeme und ans Verpackungsregister LUCID. Mehr zum Thema…

HowTo: Meldung ans Verpackungsregister

So melden Sie Ihre Initialen Plan­mengen, unter­jährigen Mengen, Jahres­korrektur­­mengen, Nachtrags­mengen, Abzugs­mengen oder Jahres­­abschluss­­mengen ans Ver­packungs­­register. Mehr zum Thema…

HowTo: Das Verpackungsgesetz umsetzen

Wie gehen Sie am besten vor, um die verschiedenen Anforderungen des Verpackungsgesetzes in Ihrem Unternehmen umzusetzen? In 3 Schritten erfahren Sie, wie Sie Verpackungen korrekt identifizieren, Ihre Zuständigkeiten und Pflichten ermitteln und in die Praxis umsetzen. Mehr zum Thema…

FAQ

Im FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verpackungs­gesetz: Verpackungs­typen? Ausnahmen? B2C oder B2B? Rollen? Kosten? Pflichten? Antworten auf Ihre Fragen! Mehr zum Thema…

Das Verpackungsgesetz in 60 Sekunden

Worum geht es?

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist die deutsche Umsetzung der europäischen Verpackungsrichtlinie 94/62/EG (kurz PACK) zur Regelung des Inverkehrbringens von Verpackungen sowie der Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen. Es trat am 1. Januar 2019 in Kraft und wurde am 3. Juli 2021 (Verpackungsgesetz 2, VerpackG2) sowie am 16. Mai 2023 (Verpackungsgesetz 3, VerpackG3) novelliert. Das Verpackungsgesetz gilt nur in Deutschland. Jedes Land der EU verfügt über seine eigene PACK-Gesetzgebung.

Zum Gesetzestext…

Welche Verpackungen sind betroffen?

Das Verpackungsgesetz gilt für alle Verpackungen, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Je nach Art der Verwendung gibt es verschiedene Verpackungstypen, darunter vor allem Verkaufsverpackungen, Umverpackungen, Serviceverpackungen, Versandverpackungen und Transportverpackungen. Weiterhin wird zwischen systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, die nach ihrem Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher oder vergleichbaren Anfallstellen entstehen (B2C) sowie Verpackungen, welche in den gewerblichen Bereich fallen (B2B). Eine besondere Rolle spielen Getränkeverpackungen.

Alle Verpackungen werden zusätzlich entlang ihrer Materialfraktionen veranlagt. Dazu gehören vor allem Papier & Karton, Kunststoffe, Glas, Eisenmetalle, Aluminium sowie Verbundwerkstoffe. Die besonders ökologische Gestaltung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen soll durch finanzielle Anreizsysteme belohnt werden.

Mehr zum Anwendungsbereich…

Wer muss handeln?

Hersteller, Händler und Importeure, die als Erstinverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen B2C-artigen Verpackungen in Deutschland auftreten, müssen sich zur Sicherstellung der flächendeckenden Rücknahme und Verwertung der entsprechenden Verpackungsabfälle einem (Dualen) System anschließen und sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren. Die Registrierungspflicht gilt ab Juli 2022 für sämtliche Hersteller von mit Ware befüllten Verpackungen. Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland können hierzulande einen Bevollmächtigten beauftragen.

Erstinverkehrbringer und Folgevertreiber (Händler) von B2B-ähnlichen Verpackungen müssen ähnliche Verpackungsabfälle kostenfrei zurücknehmen und einer ordentlichen Verwertung zuführen. Dies gilt neuerdings auch für Mehrwegverpackungen. Endverbraucher müssen darüber informiert werden. Außerdem gelten Nachweispflichten.

Mehr zu den Rollen…

Welche Verpflichtungen gibt es?

Hersteller und Importeure von Verpackungen müssen sich bei der Stiftung ZSVR registrieren (spätestens ab Juli 2022 auch die nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen), bevor sie diese erstmalig in Deutschland in Verkehr bringen dürfen. Weiterhin müssen sie sich – falls zutreffend – zur flächendeckenden, bundesweiten Sammlung und Verwertung von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen einem (Dualen) System anschließen. Die erstmalig in Deutschland in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen müssen anschließend regelmäßig sowohl ans Verpackungsregister als auch ans System gemeldet werden. Besonders große Erstinverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen müssen zusätzlich einmal jährlich eine sogenannte Vollständigkeitserklärung (VE) über die im Vorjahr in Verkehr gebrachte Verpackungsmenge testieren lassen und beim Verpackungsregister abgeben.

Hersteller und Folgevertreiber von B2B-Verpackungen müssen die Rücknahme und Verwertung des entsprechenden Verpackungsabfalls sicherstellen. Dies gilt nun auch für Mehrwegverpackungen. Dazu dürfen sie untereinander eigene Regelungen treffen. Endverbraucher müssen über Rückgabemöglichkeiten informiert werden. Es gelten außerdem Nachweispflichten über die Rücknahme und Verwertung.

Verpackungen können mit weiteren Hinweisen auf die verwendete Materialfraktion (Recycling-Symbol), dem Logo eines (Dualen) Systems oder Marken gekennzeichnet werden. Es existiert jedoch keine gesetzliche Verpflichtung dazu.

Bei der Verwertung sind bestimmte Mindestquoten hinsichtlich der Art des Recyclings zu beachten. Diese Aufgabe kommt den involvierten Systemen und anderen Verpackungsentsorgern zu, welche von den Herstellern, Importeuren und Händlern beauftragt werden.

Mehr zu den Pflichten…

Welche Kosten entstehen?

Hersteller und Importeure müssen vor allem die Rücknahme und Verwertung derjenigen Verpackungsabfälle finanzieren, für die sie gesetzlich zuständig sind. Für systembeteiligungspflichtige Verpackungen werden dazu von (Dualen) Systemen Lizenzkosten erhoben, welche auf Basis der in Verkehr gebrachten Gewichtsmengen und Materialfraktionen ermittelt werden. Erstinverkehrbringer und ggf. Folgevertreiber von B2B-artigen Verpackungen müssen analog die Rücknahme und das Recycling der entsprechenden Verpackungsabfälle bei geeigneten Entsorgern bezahlen.

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) erhebt für ihre Verwaltungsaufgaben zwar keine direkten Gebühren von den registrierten Herstellern, aber von den zugelassenen Systemen, welche diese Aufwände aber natürlich in ihren Lizenztarifen abbilden.

Weitere Aufwände können durch Lizenzkosten für Teilnahmesymbole von Entsorgungssystemen entstehen. Der wohl bekannteste Vertreter ist der Grüne Punkt®.

Mehr zu den Kosten…

Welche Strafen gibt es für Verstöße?

Hersteller, Importeure und Händler, die gegen das Verpackungsgesetz verstoßen, setzen sich dem Risiko verschiedener Strafen und anderer Sanktionen aus. Auf verwaltungsrechtlicher Ebene drohen Bußgelder bis zu EUR 200.000 sowie weitere Sanktionen wie die Abschöpfung erzielter Gewinne. Privatrechtlich drohen Abmahnungen durch Wettbewerber sowie hohe Schadenersatzforderungen. Generell kann auch ein Vertriebsverbot drohen.

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Welche Vorschriften gibt es in der Europäischen Union (EU)?

Jeder EU-Mitgliedsstaat hat sein eigenes „Verpackungsgesetz“, in Umsetzung der zugrundeliegenden Verpackungsrichtlinie. Die konkrete Ausgestaltung, die Anforderungen, die Prozesse und die Kosten unterscheiden sich jedoch von Land zu Land. Wer in einem (Aus-)Land als Hersteller (=Erstinverkehrbringer) von Verpackungsmaterial gilt, muss in der Regel auch dort die jeweiligen Regeln befolgen. Dies gilt vor allem beim grenzüberschreitenden Direktvertrieb an Nutzer in einem EU-Land, beispielsweise über Marktplätze wie Amazon oder eBay, aber auch beim Verkauf über einen eigenen Online-Shop.

Aktuell arbeitet Brüssel an einer neuen, EU-weiten Verpackungsverordnung als Teil des Green Deals, welche die veraltete Richtlinie ersetzen und sofort in allen Mitgliedsstaaten gelten soll, ohne dass wie bisher ein nationales Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung erforderlich sein wird. Die neue Verordnung wird tiefgreifende Änderungen, umfangreiche Verpflichtungen und erhebliche Kosten bei Erstinverkehrbringern von Verpackungsmaterialien auslösen.

Unser Profil

Wir beraten Hersteller, Importeure und Händler zur Erweiterten Produktverantwortung [Product Compliance] aus dem Verpackungsgesetz, dem Elektrogesetz und dem Batteriegesetz in Deutschland, sowie den entsprechenden Gesetzen aus den Richtlinien PACK, WEEE und BATT in den weiteren europäischen Staaten. Wir ermitteln die individuellen Anforderungen und stellen eine integrierte Lösung für Sie zusammen. Wir übernehmen zuverlässig und kompetent das komplette Management der erforderlichen Prozesse, so dass Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Wir arbeiten vollkommen unabhängig und neutral.

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Unsere Leistungen

  • Allgemeine Beratung zur Erweiterten Produktverantwortung [Product Compliance]
  • Strategien zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes
  • Unterstützung bei der Identifizierung von Verpackungstypen und -materialien
  • Abgrenzung von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen (B2C)
  • Lösungen für systembeteiligungspflichtige Verpackungen
  • Rücknahme- und Verwertungskonzepte für B2B-Verpackungen/Transportverpackungen
  • Integrierte Compliance-Lösungen mit weiteren Themen (Batterien, Verpackungen) in Deutschland und Europa

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Unsere Qualifikationen

Wir verfügen über langjährige praktische Erfahrung mit der Umsetzung der deutschen Verpackungsgesetzgebung. Unser Unternehmen verfügt über umfangreiche Zertifizierungen und Genehmigungen, die es uns erlauben, die Verpflichtungen aus den deutschen und europäischen Umweltgesetzen für betroffene Hersteller, Importeure und Händler umzusetzen. Weitere, persönliche Qualifikationen, wie beispielsweise eine DIN EN ISO/IEC 17024-Zertifizierung sowie eine BDSF-Mitgliedschaft, bringen unsere Mitarbeiter mit. Über permanente Fortbildungen und Rezertifizierungen stellen wir die hohe Qualität unserer Beratungs- und Dienstleistungen sicher.

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Unsere Referenzen

Wir haben mit unseren Beratungs- und Dienstleistungen bereits eine Vielzahl nationaler und internationaler Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen unterstützt. Regelmäßig präsentieren wir zu Themen der Erweiterten Produktverantwortung im Rahmen von Vorträgen und Workshops bei Branchenverbänden, Industrie- und Handelskammern sowie betroffenen Unternehmen.

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