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Vorbereitung auf StrommangelVon Bügeleisen bis Netflix: Was der Bundesrat alles verbieten will

Bundesrat Guy Parmelin ruft zum Stromsparen auf. So könnten Verbote verhindert werden. 

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Politik und Wirtschaft hatten lange darauf gewartet. Nun liegen die Massnahmen für den Fall eines Strommangels auf dem Tisch. Der Bundesrat schickt sie in eine kurze Vernehmlassung. Die Massnahmen haben es in sich: Vorgesehen sind weitgehende Verbote für Private.

Rechnet der Bundesrat diesen Winter mit einer Strommangellage?

Die Situation habe sich zuletzt etwas entspannt, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin vor den Medien. Doch das Risiko bestehe weiterhin. Einschneidende Verbote könnten mit drei Massnahmen verhindert werden: «Sparen, sparen, sparen.»

Was geschieht im Fall einer schweren Strommangellage?

Zunächst würde der Bund zum Sparen aufrufen. In einem nächsten Schritt gäbe es Einschränkungen und Verbote. Danach – oder auch parallel dazu – würde der Strom für Grossverbraucher rationiert. Im äussersten Notfall würde das Netz gebietsweise für einige Stunden abgeschaltet. Das müsse aber um jeden Preis verhindert werden, sagte Parmelin.

Welche Verbote sind vorgesehen?

Der Bundesrat legt einen detaillierten Plan mit vier Eskalationstufen vor. In einem ersten Schritt würden etwa Sitzheizungen und elektrische Laubbläser verboten. Kleider dürften nur noch bei maximal 40 Grad gewaschen werden. In einem zweiten Schritt würden unter anderem Schaufensterbeleuchtungen sowie die Verwendung von Wäschetrocknern und Bügeleisen untersagt. In einem dritten Schritt wäre die Nutzung von Streamingdiensten wie Netflix verboten. Räume, die mit Elektroheizungen oder Wärmepumpen geheizt werden, dürften höchstens 18 Grad warm sein und Elektroautos nur noch für zwingend notwendige Fahrten genutzt werden. Die vierte und letzte Eskalationsstufe sieht ein Verbot des Betriebs von Schneekanonen und Schneesportanlagen vor. Auch Kinos, Theater, Konzerte und Sportveranstaltungen wären nicht mehr erlaubt, sofern dafür Strom verbraucht wird.

Gilt für alle Heizungen dieselbe Temperaturobergrenze?

Nein. Mit Gas beheizte Wohnungen dürfen 20 Grad warm sein, mit Wärmepumpen beheizte nur 18 Grad. Parmelin erklärte das damit, dass die Beschränkung auf 18 Grad erst in der dritten Eskalationsstufe der Strommangellage erfolge. Bei den mit Gas beheizten Wohnungen hatte der Bundesrat letzte Woche 20 statt 19 Grad als Obergrenze festgelegt. Parmelin begründete das unter anderem damit, dass Vermieter Klagen befürchteten. Warum das nicht für alle Wohnungen gilt, blieb am Mittwoch offen.

Wird zwischen Elektroöfen und Wärmepumpen unterschieden?

Nein. Obwohl Wärmepumpen viel effizienter sind als Elektroöfen, gelten für beide dieselben Regeln. Gar keine Beschränkungen gelten für jene, die eine umweltschädliche Ölheizung haben.

Welche Einschränkungen sind für den Verkehr vorgesehen?

Geplant ist eine allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern für sämtliche Autos, nicht bloss für Elektroautos.

Stunden- und gebietsweise Netzabschaltungen sind als Ultima Ratio vorgesehen. Sie würden im Voraus angekündigt.

Wird auch der Tourismus eingeschränkt?

Kaum. Dass das Gastgewerbe geschont werde, sei das Resultat der Diskussionen mit der Wirtschaft, hiess es an der Medienkonferenz. Man wolle den wirtschaftlichen Schaden möglichst minimieren. Hotelzimmer dürfen somit 20 Grad warm sein. Während Privaten bereits das Streaming verboten ist, bleibt der gewerbliche Betrieb von Whirlpools, Saunen und Solarien erlaubt – an bis zu sieben Stunden am Tag.

Wer kontrolliert das alles?

Zuständig sind die Kantone. Das Wirtschaftsdepartement hält allerdings fest, die Kontrollierbarkeit sei «sehr eingeschränkt», vor allem im privaten Bereich. Im Fall einer schweren Mangellage könne aber von einer erhöhten Eigenverantwortung der Bevölkerung ausgegangen werden. Zudem werde auch die soziale Kontrolle eine gewisse Rolle spielen.

Was würde eine Kontingentierung bedeuten?

Betroffen wären 34’000 Grossverbraucher, die für knapp die Hälfte des Stromverbrauchs verantwortlich sind. Sie erhielten nur noch eine bestimmte Menge Strom. Der Bundesrat will versuchsweise die Weitergabe von Kontingenten ermöglichen, aber nur in beschränktem Rahmen. Für den Winter 2023/24 strebt er eine umfassende Lösung an. Sowohl Economiesuisse als auch Swissmem begrüssen den Kontingenthandel. Economiesuisse ist indessen enttäuscht, dass dieser vorerst nur in eingeschränktem Rahmen möglich ist. Die Folge davon: Einige Unternehmen könnten nicht weiterproduzieren. «Sie wären deshalb dringend bereits in diesem Winter auf den Kontingenthandel angewiesen», betont Economiesuisse.

Die Kontingentierung trifft Firmen, die mehr als 100 MWh verbrauchen. Sollten nicht alle Firmen betroffen sein?

Die Trennlinie von 100 MWh ist für den Verband der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie Swissmem «nicht ausgereift». Würden auch Firmen mit einem Verbrauch unter 100 MWh einbezogen, würde es alle Firmen weniger stark treffen. Mit der jetzt vorgeschlagenen Limite würden der volkswirtschaftliche Schaden und die Last für viele MEM-Firmen grösser ausfallen. Swissmem sieht noch eine weitere Gefahr: Nicht alle Firmen können den Stromverbrauch im Ernstfall graduell reduzieren, weil der Produktionsprozess das nicht zulässt. Das gilt etwa für Firmen, die im 24-Stunden-Betrieb laufen. Sie müssten bei einer Stromreduktion die Produktion ganz einstellen.

Was machen Menschen, die auf Beatmungsgeräte oder Rollstuhllifte angewiesen sind, im Fall von Netzabschaltungen?

Stunden- und gebietsweise Netzabschaltungen sind als Ultima Ratio vorgesehen. Sie würden im Voraus angekündigt. Vulnerable Personen müssten Vorkehrungen treffen und zum Beispiel einen Spitalaufenthalt planen. Grosse Spitäler wären von Netzabschaltungen ausgenommen.