Abrechnungszahlen für Impfnebenwirkungen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Bitte senden Sie mir für die Jahre 2019 bis heute die Quartalsabrechnungszahlen pro Person für folgende ICD-Codes zu:

T 88.1
T 88.0
U 12.9
Y 59.9

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Zahlen sind bemerkenswert. Trotz etwa gleichbleibender Gesamtabrechnungen (21-22 Mio pro Quartal) schießen die Abrechnungen für die angefragten Codes von um die 4000 pro Quartal bis Ende 2020 auf über 100.000 pro Quartal ab 2021 hoch. Das kann teilweise damit erklärt werden, dass viel mehr geimpft wird. Aber das wiederum ist Teil des Problems, denn je mehr für einen bestimmten Nutzen geimpft werden muss, desto schlechter wird das Nutzen-Schaden-Verhältnis.

Anmerkung FragDenStaat: Im Faktencheck von correctiv wird auf diese Anfrage verwiesen: https://correctiv.org/faktencheck/2022/…

Anfragesteller: Hier geht es mit den Zahlen von 2022 weiter: https://fragdenstaat.de/a/291978 .

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2022
  • Frist
    2. April 2022
  • 15 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! Bitte senden Sie mir für die Jahre 2019 bis heute die…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abrechnungszahlen für Impfnebenwirkungen [#242003]
Datum
27. Februar 2022 01:27
An
Techniker Krankenkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! Bitte senden Sie mir für die Jahre 2019 bis heute die Quartalsabrechnungszahlen pro Person für folgende ICD-Codes zu: T 88.1 T 88.0 U 12.9 Y 59.9 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242003/
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
27. Februar 2022 01:27
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten Bescheinigungen, Unterlagen oder Anträge mit der Post. Unser Tipp für die Zukunft an unsere Versicherten: Registrieren Sie sich für "Meine TK ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/alle-prozesse-anwendungen-services/ihr-meine-tk-bereich/alles-zu-meine-tk-2045290?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x )". Dann können Sie Ihr Anliegen beim nächsten Mal direkt und sicher online erledigen. Noch einfacher geht es übrigens mit unserer TK-App ( https://www.tk.de/techniker/2023650?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ). Die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung finden Sie in unserem FAQ-Bereich ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft-2000108?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ) auf tk.de. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Freundliche Grüße
Techniker Krankenkasse
Ihre Mail vom 27. Februar 2022 - [22726634] Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Mail. Diese …
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre Mail vom 27. Februar 2022 - [22726634]
Datum
28. Februar 2022 12:15
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Mail. Diese habe ich an die fachlich verantwortlichen Kollegen weitergeleitet. Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag. Freundliche Grüße
Techniker Krankenkasse
Auskunft Abrechnungen private Arztbesuche Krankenkasse sendet mir die Abrechnung meiner Arztbesuche zu - keine Ahn…
Von
Techniker Krankenkasse
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft Abrechnungen private Arztbesuche
Datum
2. März 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Krankenkasse sendet mir die Abrechnung meiner Arztbesuche zu - keine Ahnung, wie sie darauf kommen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Mail vom 27. Februar 2022 - [22726634] [#242003] Sehr << Anrede >> Als Antwort auf meine IFG…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail vom 27. Februar 2022 - [22726634] [#242003]
Datum
10. März 2022 08:37
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Als Antwort auf meine IFG-Anfrage habe ich eine Auskunft nach DSGVO über meine Arztbesuche und die abgerechneten Leistungen erhalten. Das ist zwar tatsächlich auch eine sehr interessante Information, jedoch möchte ich gerne weiterhin eine Antwort auf meine ursprüngliche Anfrage erhalten. Es geht in meiner Anfrage um die statistischen Abrechnungsdaten aller TK-Versicherten in Bezug auf Impfnebenwirkungen. Vergleichbare Daten der BKK ProVita wurden jüngst intensiv in den Medien behandelt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242003/
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
10. März 2022 08:37
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten Bescheinigungen, Unterlagen oder Anträge mit der Post. Unser Tipp für die Zukunft an unsere Versicherten: Registrieren Sie sich für "Meine TK ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/alle-prozesse-anwendungen-services/ihr-meine-tk-bereich/alles-zu-meine-tk-2045290?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x )". Dann können Sie Ihr Anliegen beim nächsten Mal direkt und sicher online erledigen. Noch einfacher geht es übrigens mit unserer TK-App ( https://www.tk.de/techniker/2023650?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ). Die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung finden Sie in unserem FAQ-Bereich ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft-2000108?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ) auf tk.de. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Freundliche Grüße
Techniker Krankenkasse
Ihre Mail vom 10. März 2022 - [22726634] Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Mail. Die Aussa…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre Mail vom 10. März 2022 - [22726634]
Datum
10. März 2022 09:17
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Mail. Die Aussagen der BKK ProVita sind uns bekannt. Diese sind allerdings bereits widerlegt. Näheres dazu finden Sie im Bericht des Virchow-Bundes unter www.virchowbund.de . Können wir sonst noch etwas für Sie tun? Wir sind gern für Sie da. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Mail vom 10. März 2022 - [22726634] [#242003] Sehr << Anrede >> Es geht mir nicht um Aussage…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail vom 10. März 2022 - [22726634] [#242003]
Datum
10. März 2022 09:24
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Es geht mir nicht um Aussagen oder Zahlen der BKK ProVita, sondern um die Zahlen der Techniker Krankenkasse. Und selbstverständlich möchte ich von der TK valide Zahlen haben, die nicht widerlegbar sind. Senden Sie mir diese bitte zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242003/
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
10. März 2022 09:24
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten Bescheinigungen, Unterlagen oder Anträge mit der Post. Unser Tipp für die Zukunft an unsere Versicherten: Registrieren Sie sich für "Meine TK ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/alle-prozesse-anwendungen-services/ihr-meine-tk-bereich/alles-zu-meine-tk-2045290?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x )". Dann können Sie Ihr Anliegen beim nächsten Mal direkt und sicher online erledigen. Noch einfacher geht es übrigens mit unserer TK-App ( https://www.tk.de/techniker/2023650?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ). Die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung finden Sie in unserem FAQ-Bereich ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft-2000108?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ) auf tk.de. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Freundliche Grüße
Techniker Krankenkasse
BKK ProVita Wir haben die Ausführungen der BKK ProVita zur Kenntnis genommen und stehen im Austausch mit dem GKV-S…
Von
Techniker Krankenkasse
Via
Briefpost
Betreff
BKK ProVita
Datum
11. März 2022
Status
Warte auf Antwort
Wir haben die Ausführungen der BKK ProVita zur Kenntnis genommen und stehen im Austausch mit dem GKV-Spitzenverband. Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihre Nachricht vom 11. März habe ich erhalten. Leider kann ich den Zusammenhang mi…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abrechnungszahlen für Impfnebenwirkungen [#242003]
Datum
12. März 2022 20:00
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihre Nachricht vom 11. März habe ich erhalten. Leider kann ich den Zusammenhang mit meiner IFG-Anfrage vom 27. Februar nicht erkennen. Bitte erteilen Sie mir für meinen IFG-Antrag einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242003/
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
12. März 2022 20:00
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten Bescheinigungen, Unterlagen oder Anträge mit der Post. Unser Tipp für die Zukunft an unsere Versicherten: Registrieren Sie sich für "Meine TK ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/alle-prozesse-anwendungen-services/ihr-meine-tk-bereich/alles-zu-meine-tk-2045290?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x )". Dann können Sie Ihr Anliegen beim nächsten Mal direkt und sicher online erledigen. Noch einfacher geht es übrigens mit unserer TK-App ( https://www.tk.de/techniker/2023650?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ). Die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung finden Sie in unserem FAQ-Bereich ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft-2000108?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ) auf tk.de. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Freundliche Grüße
Techniker Krankenkasse
Erläuterung Interpretierbarkeit von Abrechnungsdaten Erläutert die Grenzen der Interpretierbarkeit der Impfnebenwi…
Von
Techniker Krankenkasse
Via
Briefpost
Betreff
Erläuterung Interpretierbarkeit von Abrechnungsdaten
Datum
15. März 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
Erläutert die Grenzen der Interpretierbarkeit der Impfnebenwirkungsabrechnungszahlen, enthält aber nach wie vor nicht die Zahlen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Erläuterung Interpretierbarkeit von Abrechnungsdaten [#242003] Sehr << Anrede >> Vielen Dank für …
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erläuterung Interpretierbarkeit von Abrechnungsdaten [#242003]
Datum
21. März 2022 08:57
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die Erläuterungen zu den Grenzen der Interpretierung der Impfnebenwirkungsabrechnungsdaten. Bitte senden Sie mir nunmehr die Abrechnungsdaten gemäß meiner ursprünglichen Anfrage zu oder geben Sie mir einen widerspruchsfähigen Ablehnungsbescheid. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242003/
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
21. März 2022 08:57
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten Bescheinigungen, Unterlagen oder Anträge mit der Post. Unser Tipp für die Zukunft an unsere Versicherten: Registrieren Sie sich für "Meine TK ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/alle-prozesse-anwendungen-services/ihr-meine-tk-bereich/alles-zu-meine-tk-2045290?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x )". Dann können Sie Ihr Anliegen beim nächsten Mal direkt und sicher online erledigen. Noch einfacher geht es übrigens mit unserer TK-App ( https://www.tk.de/techniker/2023650?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ). Die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung finden Sie in unserem FAQ-Bereich ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft-2000108?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ) auf tk.de. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Freundliche Grüße
Techniker Krankenkasse
Auskunft Abrechnungen private Arztbesuche Krankenkasse sendet mir noch mal die Abrechnung meiner Arztbesuche zu - …
Von
Techniker Krankenkasse
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft Abrechnungen private Arztbesuche
Datum
23. März 2022
Status
Warte auf Antwort
Krankenkasse sendet mir noch mal die Abrechnung meiner Arztbesuche zu - wonach ich aber nicht gefragt habe.
Techniker Krankenkasse
Abrechnungsdaten zur Coronaschutzimpfung Die Krankenkasse erzählt wieder irgendwas am Thema vorbei zu Abrechnungsd…
Von
Techniker Krankenkasse
Via
Briefpost
Betreff
Abrechnungsdaten zur Coronaschutzimpfung
Datum
12. April 2022
Status
Warte auf Antwort
Die Krankenkasse erzählt wieder irgendwas am Thema vorbei zu Abrechnungsdaten von Schutzimpfungen, aber gibt nach wie vor keine Zahlen heraus.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag! Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abrechnungszahlen für Impfnebenwirkungen“ [#242003]
Datum
11. Mai 2022 10:29
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag! Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/242003/ Die Krankenkasse kommt mit meiner Anfrage irgendwie nicht klar. Es antwortet immer ein anderer Sachbearbeiter, der anscheinend die vorangegangene Korrespondenz nicht kennt. Gefragt hatte ich nach Abrechnungszahlen zu bestimmten ICD-Codes. Als Antwort bekomme ich mal meine eigenen Arztbesuche aufgelistet, mal bekomme ich den Hinweis, dass die von mir angefragten Zahlen zwar vorliegen, aber für mich nicht verwertbar seien. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 242003.pdf - 2022-03-11_1-242003-2022-03-11-antwort-tk.pdf - 2022-03-15_1-seite0000.png - 2022-03-23_1-242003-2022-03-23-antwort-tk.pdf - 2022-04-12_1-242003-2022-04-12-antwort-tk.pdf Anfragenr: 242003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242003/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/003 II#0547 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Abrechnungszahlen für Impfnebenwirkungen“ [#242003] # IFG-721/003 II#0547
Datum
29. Juni 2022 13:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/003 II#0547 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Techniker Krankenkasse
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 27.02.2022 Sehr << Antragsteller:in >> zunächst m…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 27.02.2022
Datum
20. Juli 2022 15:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst möchten wir unser Bedauern zum Ausdruck bringen, dass Ihre Anfrage nach dem IfG vom 27.02.2022 in unserem Haus nicht den eigentlich zuständigen Stellen weitergeleitet wurde und in der Folge auch z.T. nicht entsprechend Ihrer Anfrage beantwortet wurde. Nunmehr können wir Ihnen jedoch die angefragten Daten übermitteln; Sie erhalten diese anhängend. Freundliche Grüße
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetzbei der TK vom 27.2.2022 # IFG-721/003 II#0547 D…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetzbei der TK vom 27.2.2022 # IFG-721/003 II#0547
Datum
26. Juli 2022 16:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/003 II#0547 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetzbei der TK vom 27.2.2022 # IFG-721/003 II#05…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetzbei der TK vom 27.2.2022 # IFG-721/003 II#0547 [#242003]
Datum
27. Juli 2022 09:31
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Tatsächlich habe ich nach Ihrer Intervention die von mir gewünschten Daten erhalten. Vielen Dank für Ihre Vermittlung! Als ich mit der Techniker Krankenkasse telefonierte, konnte man mich nicht so richtig an eine zuständige Abteilung verweisen. Deshalb halte ich Ihren Vorschlag für eine eigenständige IFG-E-Mail-Adresse oder ähnliches für eine gute Idee. Möglicherweise braucht es bei der TK auch einen Beauftragten für IFG-Anfragen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 242003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242003/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetzbei der TK vom 27.2.2022 # IFG-721/003 II#05…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetzbei der TK vom 27.2.2022 # IFG-721/003 II#0547 [#242003]
Datum
27. Juli 2022 09:42
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die übersandten Daten! Das sind genau die Zahlen, nach denen ich gesucht habe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 242003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242003/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetzbei der TK vom 27.2.2022 # IFG-721/003 II#05…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetzbei der TK vom 27.2.2022 # IFG-721/003 II#0547 [#242003]
Datum
2. August 2022 17:00
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich habe noch folgende Verständnisfragen: Was ist der Unterschied zwischen Diagnosen, Fällen und Versicherten? Ich verstehe, dass ein Versicherter mehrere Diagnosen erhalten kann, aber was ist der Unterschied zwischen Fall und Versicherter? Darf man die Versichertenzahlen mit bestimmten ICD-Codes über die Quartale hinweg addieren? Ich vermute: Nein, weil ein Versicherter mit den gleichen Beschwerden über mehrere Quartale hinweg zum Arzt gehen kann. Darf man über die ICD-Codes hinweg addieren? Genauer: Sind Diagnosen/Fälle/Versicherte bei den Zahlen von Schlüssel U12.9 bereits beispielsweise in den Zahlen von Schlüssel T88.1 enthalten? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 242003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242003/
Techniker Krankenkasse
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetzbei der TK vom 27.2.2022 # IFG-721/003 II#05…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetzbei der TK vom 27.2.2022 # IFG-721/003 II#0547 [#242003]
Datum
11. August 2022 16:49
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Herr Redeker ist nicht im Haus und ich komme leider erst jetzt dazu Ihnen einmal auf Ihre Fragen zu antworten. Mich haben zwischenzeitlich noch zwei weitere Fragen Ihrerseits erreicht, auf die ich gern auch in dieser Mail eingehe. Da diese eigene Anfragennummern habe, bin ich nicht sicher ob Sie die Antwort gern getrennt hätten oder dies für das Portal von Frag den Staat nötig ist. Lassen Sie es uns gern wissen, wenn wir die Antwort zu diesen Teilen gesondert einstellen sollen. Anfrage 242003 1. Was ist der Unterschied zwischen Diagnosen, Fällen und Versicherten? Ein Behandlungsfall ist im vertragsärztlichen Bereich als mindestens ein Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal definiert. Wenn ein Versicherter in einem Quartal zwei verschiedene Praxen aufsucht, erscheint in der Statistik ein Versicherter, aber zwei Fälle. Es ist dabei komplett egal ob dahinter einer oder zehn Arztbesuche in der selben Praxis stehen, es bleibt ein einziger Fall. Wenn er dabei wegen drei gleichen Erkrankungen behandelt wird, erscheinen in der Statistik: ein Versicherter, zwei Fälle und sechs Diagnosen, wobei dann jede Diagnose zweimal vorkommt. Dabei wird dieselbe Diagnose aber in der Regel nur einmal pro Fall (im Quartal) erfasst. 2. Darf man die Versichertenzahlen mit bestimmten ICD-Codes über die Quartale hinweg addieren? Ihre Vermutung, dass dies nicht geht, ist korrekt. Die Auswertung macht keine Abgleiche zwischen den Quartalen. Ein Versicherter kann theoretisch seit 2019 durchgängig enthalten sein. Eine quartalsübergreifende gleichlautende Diagnose für den selben Versicherten/Fall ist auch nicht unüblich. Einfachstes Beispiel ist die Behandlung kurz vor Quartalsende und Fortsetzung im neuen Quartal. Es gibt aber noch viele andere denkbare Szenarien. 3. Sind Diagnosen/Fälle/Versicherte bei den Zahlen von Schlüssel U12.9 bereits beispielsweise in den Zahlen von Schlüssel T88.1 enthalten? Die ausgewählten Diagnosen referenzieren alle auf den medizinischen Aspekt der Impfnebenwirkungen. Dabei ist keine klare Trennung der Diagnosen ersichtlich, so dass man davon ausgehen muss, dass ein Versicherter der die T88.1 erhalten hat auch eine der anderen Diagnosen erhalten haben könnte. Insofern sind Versicherte und Fälle die bei der Diagnose T88.1 gezählt werden auch in der Zählung der Diagnose U12.9, wenn im selben Fall/für den selben Versicherten diese Diagnose auch angegeben wurde. Umgekehrt bzw. für die anderen beiden Diagnosen kann es natürlich ebenso sein. Ein reines Aufaddieren ist daher unzulässig. Die dpa hat unsere, Ihnen bereitgestellte, Auswertung, die ja inzwischen weit im Internet kursiert, zum Anlass genommen einen Faktencheck vorzunehmen. Dort wird auch sehr gut erklärt, was sich medizinisch hinter den einzelnen Diagnosen verbirgt. Daraus wird meines Erachtens der überschneidende Charakter deutlich. (https://dpa-factchecking.com/germany/...). 4. Anfrage 255848 Uns ist nicht bekannt, dass zur Impfung zwingend die Gesundheitskarte (eGK) mitgebracht werden musste. Es ist eventuell aber für Arztpraxen und vermutlich auch in den Impfzentren, sofern sie technisch in der Lage waren, von Vorteil gewesen mit Hilfe der eGK die Versichertendaten zu erfassen. Die Abrechnung erfolgt durch den Arzt/das Impfzentrum an die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung und von dort an das BAS. Eine Impfung müsste jederzeit auch ohne eGK mit einem anderen eindeutigem Ausweisdokument möglich gewesen sein. In Arztpraxen kann es natürlich dazu kommen, dass neben der Impfung, aber unabhängig von dieser, noch eine ärztliche Behandlung durchgeführt wurde. Diese ist dann ganz normal über die Gesundheitskarte abzurechnen. Corona-Impfungen wurden bisher nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet und sind daher in unseren Abrechnungsdaten nicht enthalten. Gibt es einen anderen Weg an die Zahl der an TK-Mitglieder vorgenommenen Corona-Impfungen zu kommen? Es wäre möglich, alle KVen zu den abgerechneten Impfungen anzufragen. Wir vermuten aber, dass diese keine umfassenden Informationen haben, welcher Krankenkasse die geimpften Personen angehören, da dies schlicht keine abrechnungsrelevante Information war. 5. Anfrage 256559 Im vertragsärztlichen Bereich gibt es im Gegensatz zum stationären Sektor keine Unterscheidung in Haupt- und Nebendiagnosen. Es existiert nicht einmal eine Datumsangabe für die einzelne Diagnose. So dass man nicht nachvollziehen kann, welche Diagnosen am selben Behandlungstag erfasst wurden. Diesen Umstand bemängeln die gesetzlichen Krankenkassen bereits seit vielen Jahren. Beispielhaft bedeutet dies: Versicherter mit Besuchen in der selben Arztpraxis am 10.1. mit Rückenbeschwerden, 20.2. mit Infekt und 30.3. wegen Kopfschmerz. Für alle drei Diagnosen sehen wir in den Daten nur die Angabe, dass sie im Quartal 1 des Jahres durch diese Praxis vorgenommen wurden (bei mehreren Ärzten in einer Praxis kann nicht einmal dieser konkret benannt werden). Eine genauere Zuordnung oder eine Verbindung zwischen gestellten Diagnosen ist daher nicht möglich. Ich hoffe Ihre Fragen sind damit umfassend beantwortet und die Informationen helfen Ihnen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetzbei der TK vom 27.2.2022 # IFG-721/003 II#05…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetzbei der TK vom 27.2.2022 # IFG-721/003 II#0547 [#242003]
Datum
11. August 2022 17:44
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen und den Verweis auf den DPA-Faktencheck! In der Tat ist es für die Arbeit mit den FragDenStaat besser, wenn Sie die Antwortteile jeweils als Antworten auf die einzelnen E-Mail-Anfragen versenden. Ich kann auf FragDenStaat Sammelantworten nicht nachträglich aufteilen. Ich möchte Sie daher bitten, die Antwortteile für die anderen Anfragen an die anfragespezifischen E-Mail-Adressen zu senden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 242003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242003/
Techniker Krankenkasse
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetzbei der TK vom 27.2.2022 # IFG-721/003 II#05…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetzbei der TK vom 27.2.2022 # IFG-721/003 II#0547 [#242003]
Datum
17. August 2022 11:54
Status
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5,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten in Beantwortung unserer u.a. Mail auf FragdenStaat.de darum gebeten, unsere u.a. Antwort zu Ihren neuen Anfragen (s.u. unter 4. und 5.) an Ihre Anfrage-spezifischen Mail-Adressen zu senden. Können Sie uns diese bitte noch ´mal zukommen lassen, da sie zumindest hier nicht vorliegen? Vielen Dank & freundliche Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetzbei der TK vom 27.2.2022 # IFG-721/003 II#05…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetzbei der TK vom 27.2.2022 # IFG-721/003 II#0547 [#242003]
Datum
17. August 2022 12:14
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag! Ich habe die Antworten jetzt doch selbst in FragDenStaat umsortiert bekommen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 242003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242003/