1. Startseite
  2. Meinung

Das Recht auf Irrtum

KommentareDrucken

Seine Zeilen über erotische Spielchen zwischen Kindern und Erwachsenen sind Daniel Cohn-Bendit heute peinlich - seiner Partei beschert er auch Jahrzehnte später damit eine Pädophilie-Debatte.
Seine Zeilen über erotische Spielchen zwischen Kindern und Erwachsenen sind Daniel Cohn-Bendit heute peinlich - seiner Partei beschert er auch Jahrzehnte später damit eine Pädophilie-Debatte. © dpa

Die Debatte über den Umgang der Grünen mit Pädophilen in den eigenen Reihen vor über zwanzig Jahren wirkt geradezu gespenstisch. Kein Grünen-Politiker hat den Irrtum von damals geleugnet. Ein Leitartikel.

Der Weg zur Wahrheit ist mit Irrtümern gepflastert, der Weg in die Hölle auch. Und in aller Regel ist bereits die vermeintliche Gewissheit, schnurstracks der Wahrheit entgegenzuwandeln, der entscheidende Patzer, den spätestens die Nachwelt mit satanischem Gelächter bestraft.

Als im Oktober 1789 der aufgeklärte Philanthrop und Arzt Joseph-Ignace Guillotin der französischen Nationalversammlung eine von ihm konstruierte Köpfmaschine vorstellte, glaubte er, mit ihrer Hilfe könne die Gesellschaft die Todesstrafe von unnötiger Grausamkeit befreien. Das hielten etliche Abgeordnete für einen Irrtum, denn zivilisierter als die Humanisierung der Todesstrafe sei deren Abschaffung.

„Einen Sieger, der seine gefangenen Feinde tötet, nennt man Barbar! Ein Mann, der ein Kind erwürgt, das er entwaffnen und bestrafen kann, erscheint als Monster! Ein Beschuldigter, den die Gesellschaft verurteilt, ist für sie nichts weiter als ein besiegter und machtloser Feind, für sie ist er schwächer als ein Kind vor einem erwachsenen Mann!“ Mit diesem Plädoyer verwarf Maximilien Robespierre die Erfindung Guillotins. Doch sah die Mehrheit Robespierre damit auf dem Irrweg und verfügte die Einführung der Guillotine. Deren Praktikabilität kam Robespierre später zustatten, als er im Namen der Tugend den „terreur“ begründete und den Irrtum Andersdenkender mit dem Tod unter dem Fallbeil bestrafte. Entschlossener als Robespierre ist kaum je ein Politiker auf der Suche nach Wahrheit im Irrtum zur Hölle gefahren.

Lehren für die Zukunft

Eine Politik, die Irrtümern folgt, kann zum Verbrechen werden. Aber eine Politik, die den Irrtum verbietet und unter Strafe stellt, ist ein Verbrechen. In einer Demokratie ist der Irrtum nicht nur die bisweilen peinliche Begleiterscheinung der Politik, sondern ihr Sauerstoff. Ohne ihn muss die Politik ersticken. Nicht der Irrtum ist also fatal, allenfalls die fehlende Bereitschaft, ihn einzugestehen und für die Zukunft daraus Lehren zu ziehen.

Darum wirkt die Debatte über den Umgang der Grünen mit Pädophilen in den eigenen Reihen vor zwanzig oder dreißig Jahren so unwirklich, geradezu gespenstisch. Natürlich war es ein Irrtum mancher Grünen zu glauben, die Lust pädophiler Erwachsener auf Kinder sei schützenswerter als die Kinder, die Generationenschranke nicht mehr als das repressive Instrument einer verklemmten Sexualmoral. Und es war ein Fehler, den Pädophilen über Jahre in der Partei Foren zu bieten, auf denen sie ihre Forderung verbreiten konnten, die Pädophilie zu entkriminalisieren, also die Kinder gegenüber Pädophilen schutz- und wehrlos zu machen.

Stoiber und die Teufelsanbetung

Aber beides – Irrtum und Fehler – haben die Grünen schon seit langem eingeräumt. In der Debatte war noch kein Grünen-Politiker zu hören, der den Irrtum von damals geleugnet und den Fehler bestritten hätte. Doch hilft das den Grünen ebenso wenig wie der Verweis auf den nicht völlig belanglosen Umstand, dass sich die Partei die Ansichten und Forderungen ihrer Pädophilen-Gruppe nie zu eigen machte. Und selbst die Ankündigung, diesen Teil der Parteigeschichte von einem unabhängigen Gutachter aufarbeiten zu lassen, besänftigt nicht die Debatte. Das liegt nicht zuletzt an politischen Gegnern wie dem Generalsekretär der CSU, der den Grünen -Politiker Volker Beck als „Vorsitzenden der Pädophilen-AG“ verleumdet. Offenbar glaubt sich Alexander Dobrindt zum Rufmord legitimiert, weil er der Pädophilie eine Absage erteilt.

Gravierender aber ist die Weigerung etlicher Kritiker der Grünen, den Irrtum als Conditio sine qua non, als notwendige Bedingung des politischen Systems zu begreifen. Das wäre eventuell verzeihlich, stünden sie mit dem Irrtum nicht selbst auf vertrautestem Fuße. 1987, also zu der Zeit, als die Pädophilen bei den Grünen noch hier und da zu Wort kamen, warnte der damalige bayerische Kultusminister Hans Zehetmair (CSU) unter dem Beifall seiner Parteifreunde mit einschlägig bekanntem Vokabular vor den Gefahren der Homosexualität: „Das Umfeld der ethischen Werte muss wiederentdeckt werden, um diese Entartung auszudünnen.“ Noch 14 Jahre später ließ sich der damalige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber über diese „Entartung“ mit den Worten aus: „Wenn ich über die steuer- und erbrechtliche Anerkennung von homosexuellen Paaren diskutiere, dann kann ich gleich über Teufelsanbetung diskutieren.“ Würden die Politiker noch heute so reden, würde ihnen ein gestörtes Verhältnis zum Grundgesetz attestiert, das sexuelle Diskriminierung verbietet.

Aber festzuhalten ist, dass Zehetmair und Stoiber seinerzeit nichts anderes in Anspruch genommen haben als die Grünen: das Recht auf Irrtum.

Auch interessant

Kommentare