Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen
Voraussetzungen
Staatsbürgerschaftsprüfung
Das Staatsbürgerschaftsgesetz 2006 setzt für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft als Teil der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen unter anderem Kenntnisse der Geschichte Österreichs und des Bundeslandes, in dem der Hauptwohnsitz liegt, voraus. Die MA 35 bietet Lernunterlagen sowie einen Fragenkatalog für die Prüfung zum Download an:
Lernunterlagen für die Staatsbürgerschaftsprüfung
- Landesgeschichte Wien: 2,38-MB-PDF | 575-KB-RTF
- Fragenkatalog zur Landesgeschichte Wiens: 69-KB-PDF | 308-KB-RTF
- Bundesskriptum des BMI - Überblick über die Geschichte und demokratische Ordnung Österreichs: 1,67-MB-PDF
Allgemein
Zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft müssen in jedem Fall die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein:
- Unbescholtenheit (keine gerichtlichen Verurteilungen, kein anhängiges Strafverfahren - sowohl im In- als auch im Ausland, keine schwer wiegenden Verwaltungsübertretungen)
- Kein bestehendes Aufenthaltsverbot sowie kein anhängiges Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung sowohl im Inland als auch in einem anderen EWR-Staat und keine Erlassung einer Ausweisung in den letzten zwölf Monaten
- Bejahende Einstellung zur Republik Österreich
- Hinreichend gesicherter Lebensunterhalt
- Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (wenn möglich und zumutbar)
- Kenntnisse der demokratischen Ordnung sowie der Geschichte Österreichs und Wiens
- Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache
Ein ununterbrochener Hauptwohnsitz (als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen) unmittelbar vor Verleihung der Staatsbürgerschaft ist notwendig.
Anspruchsgrundlagen
Sind diese Voraussetzungen gegeben, gibt es mehrere Möglichkeiten, aufgrund deren die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen werden kann:
- Verleihung der Staatsbürgerschaft durch Rechtsanspruch
- Verleihung der Staatsbürgerschaft im freien Ermessen: Liegt kein Rechtsanspruch vor, liegt die Verleihung im Ermessen der Behörde.
- Erstreckung der Verleihung der Staatsbürgerschaft: Die österreichische Staatsbürgerschaft kann sich in bestimmten Fällen auf Kinder oder die Ehegattin beziehungsweise den Ehegatten erstrecken.
- Sowohl bei In- als auch Auslandswohnsitz möglich:
- Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Anzeige: Ehemalige österreichische Staatsbürgerinnen oder Staatsbürger, die ihre Staatsbürgerschaft als Folge rassistischer oder politischer Verfolgung vor dem 9. Mai 1945 verloren haben, können diese durch Anzeige wieder erwerben. Der Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes ist hier nicht erforderlich.
- Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Erklärung: Ehegattinnen beziehungsweise Ehegatten und Kinder von Universitätsprofessorinnen oder -professoren können die Staatsbürgerschaft durch Erklärung erwerben.
Für eine individuelle Auskunft über die Voraussetzungen ist der Kontakt zu einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter notwendig.
Detaillierte Informationen über Zuständigkeiten, Unterlagen, Kosten, Fristen
Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Referatseinteilung - Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter
WISTI - Wiener Staatsbürgerschaftsinformation - Frage- und Antwortkatalog zur Einbürgerung