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13. Dezember 2022

Statement zur Pressekonferenz der AfD-Bundestagsfraktion

Die AfD-Bundestagsfraktion hat gestern im Rahmen einer Pressekonferenz vertragsärztliche Abrechnungsdaten, die ihr von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ausgewertet zur Verfügung gestellt worden sind, kommentiert. Hierzu erklärt der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried:

„Die Aufregung um möglicherweise gestiegene Todesfälle 2021 entbehrt jeder Grundlage. Tatsächlich zeigt die Entwicklung der jährlichen rohen Diagnoseprävalenz nach Auswertung der vollständigen vertragsärztlichen Abrechnungsdaten für die Jahre 2012 bis 2022 im gesamten Zeitraum keine Auffälligkeiten für die einzelnen von der AfD hervorgehobenen Diagnoseschlüssel (ICD-10-Kodierungen R96-R98, I46.1, I46.9). Dabei besteht kein Widerspruch zu den von der AfD verwendeten Daten. Vielmehr handelt es sich bei dem von der AfD beobachteten Phänomen um eine logische Folge der Datenauswertung. Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert hat nach unserer Kenntnis bei der KBV vertragsärztliche Abrechnungsdaten in drei Schritten angefordert:

Im ersten Schritt waren die Daten aller gesetzlich Krankenversicherten gefordert, die 2021 eine ICD-Kodierung zu Impfnebenwirkungen (Kodierungen T88.1, T88.0, U12.9 und Y59.9) erhalten haben. Für das so identifizierte Versichertenkollektiv sollten im zweiten Schritt die Häufigkeiten aller Diagnosekodierungen für den Zeitraum 2016 bis 2021 nach Quartalen aufgelistet werden. Im dritten Schritt sollte die Häufigkeit aller Diagnosekodierungen für die übrigen gesetzlich Krankenversicherten (abzüglich des unter Schritt 1 fallenden Versichertenkollektivs) für den Zeitraum 2016 bis 2021 nach Quartalen gezählt werden.

Um die Kollektive in den Schritten 2 und 3 vergleichen zu können, muss sich der gesamte Datensatz auf Versicherte beziehen, die im Jahr 2021 mindestens eine ärztliche Leistung in mindestens einem Quartal in Anspruch genommen haben. Von diesen können logischerweise erst im Jahr 2021 Versicherte versterben, für die dann entsprechende Kodierungen erst in 2021 vergeben werden können. Der scheinbare Anstieg der Kodierungen für Todesfälle ist also eine logische Konsequenz der Datenauswahl und methodisch als Kohorten-Effekt bekannt. Bei dem sehr seltenen Auftreten einiger Kodierungen für Todesfälle in vorausgegangenen Jahren kann es sich bei dieser Kohorte hingegen nur um Fehler bei der Eingabe oder Übertragung handeln.“

Das Statement zum Download

Wissenschaftliche Einordung der vertragsärztlichen Abrechnungsdaten


Die Zi-Analyse betrachtet das Auftreten der ICD-10-Kodierungen R96-R98, I46.1, I46.9 je gesetzlich Versichertem in der Grundgesamtheit aller gesetzlich Versicherten:

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