Medizinerin geht davon aus, dass nicht alle Impftoten erfasst werden

Antje Greve ist ärztliche Mitarbeiterin eines Gesundheitsamtes. Sie geht von einer „erheblichen Untererfassung von Impfkomplikationen inklusive Todesfolge“ aus.

Impf-Aktionswoche an einer Berliner Berlin.
Impf-Aktionswoche an einer Berliner Berlin.dpa/ Bernd von Jutrczenka

Berlin-Der Fall der Berliner Opernsängerin Bettina Ranch bewegt die Gemüter. Ranch hatte sich vor einigen Wochen gegen Corona impfen lassen. Seitdem leidet sie unter so schweren Nebenwirkungen, dass sie alle Auftritte absagen musste. Ein Arzt diagnostizierte eine leichte Gesichtslähmung sowie Ataxie, Ranch ist in medizinischer Behandlung. Gegen einen der Ärzte erhebt Ranch schwere Vorwürfe, da er die Nebenwirkungen nach ihrer Aussage nicht an die zuständigen Stellen gemeldet haben soll. Bei der Berliner Zeitung meldete sich daraufhin Dr. med. Antje Greve. Sie ist ärztliche Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes Karlsruhe. Sie schreibt: 

„Als ärztliche Mitarbeiterin eines Gesundheitsamtes wundert mich die Schilderung von Frau Ranch nicht. Leider halten sich manche Ärzte nicht an die Meldepflicht nach Paragraph 6 (1) Satz 3 IfSG, demnach jede über das übliche Ausmaß gehende Impfreaktion an das Gesundheitsamt zu melden ist. Dieses gibt die Daten an das Paul-Ehrlich-Institut weiter.

Wenn das Gesundheitsamt von nicht gemeldeten Impfkomplikationen erfährt (zum Beispiel aus dem Umfeld von Mitarbeiter*innen) geht es dem nicht nach, sondern unterstellt, dass der behandelnde Arzt dies schon dem Paul-Ehrlich Institut oder dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft gemeldet hat.

Eine schlechte Meldemoral bezüglich Tod nach Corona-Impfung

Die vielen Meldemöglichkeiten bringen das Problem mit sich, dass überhaupt keine Kontrolle besteht, ob eine Impfkomplikation überhaupt irgendwohin gemeldet wurde. Es müsste eine einzige Meldestelle geben, beziehungsweise die Einhaltung der Meldepflicht an das Gesundheitsamt konsequent überwacht werden.

Eine schlechte Meldemoral bezüglich Tod nach Corona-Impfung lassen auch die Ergebnisse der Obduktionen in der Uni-Pathologie Heidelberg vermuten. Darüber wurde unter anderem in der Online-Version des Deutschen Ärzteblatts Anfang August berichtet. Der Chefpathologe Professor Schirmacher fand bei ungewöhnlich vielen, kurz nach Impfung Verstorbenen Hinweise auf einen ursächlichen Zusammenhang mit der Corona-Impfung. Dies wurde von Prof. Mertens in Frage gestellt, da ja eine Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz bestehe. Aber eine Meldepflicht bedeutet nicht, dass auch gemeldet wird.

Auch bei vielen Todesfällen durch Corona blieb die Meldung der Ärzte aus

Das haben wir im Gesundheitsamt im Herbst/Winter 2020 festgestellt, als für viele Todesfälle durch Covid, die wir durch den fast täglichen Kontakt mit betroffenen Heimen mitbekamen, die Meldung der behandelnden Ärzte ausblieb. Es musste sich eine Mitarbeiterin nur um das Eintreiben der Meldungen kümmern - in kleineren Gesundheitsämtern personell undenkbar.

Ich gehe von einer erheblichen Untererfassung von Impfkomplikationen, inklusive Todesfolge, nach Impfung aus. Bei deutlich sinkenden Todeszahlen durch Covid nähern sich die Todesraten von Covid-Toten und Impftoten weiter an und es wäre fatal, wenn eines Tages Gleichstand oder ein Überhang von Impftoten herrschte, ohne dass diese Tatsache anhand der Untererfassung überhaupt bemerkt würde.

Für Frau Ranch hoffe ich, dass die Gesichtslähmung ausheilt und möchte ihr für die Öffentlichmachung ihres Falles danken. Bei einem über sechs Monate anhaltenden Schaden kann sie bei ihrem Versorgungsamt einen Antrag auf Impfschaden nach dem Infektionsschutzgesetz stellen bei offenem Ausgang eines solchen Verfahrens.“