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Panorama Heidelberg

Durch Klage gegen Corona-Regeln bekannt – Anwältin in Psychiatrie eingewiesen

Die Juristin Beate Bahner war von der Polizei in die Psychiatrie gebracht worden. Dort entschied ein Arzt, sie stationär aufzunehmen. Die Anwältin war mit einer Klage gegen die Corona-Maßnahmen bekannt geworden. Inzwischen ist sie nicht mehr in der Klinik.

Die Anwältin Beate Bahner ist in die Psychiatrie eingewiesen worden. Das bestätigte ein Sprecher des zuständigen Polizeipräsidiums Mannheim WELT. Bahner sei am Sonntag in einer polizeilichen Maßnahme in einer Klinik vorgestellt und dort von einem Arzt begutachtet worden, sagte Norbert Schätzle vom Polizeipräsidium Mannheim.

Aus Fürsorgegründen für die Frau hätten die Kollegen die Vorstellung in der Psychiatrie für erforderlich gehalten. Die Frau habe sich gewehrt und körperliche Gewalt gegen Polizisten ausgeübt.

Der Arzt habe dann offenbar entschieden, sie in der Klinik zu behalten. „Sie hat einen sehr verwirrten Eindruck gemacht“, hatte ein Polizeisprecher zuvor das Vorgehen gegenüber der „Rhein-Neckar-Zeitung“ bereits erklärt.

Die am Ostersonntag in die Psychiatrie gebrachte Anwältin hat inzwischen die Einrichtung verlassen können. Das bestätigte die Klinik am Mittwoch gegenüber t-online.

Bahner war in den vergangenen Tagen mit einem Aufruf zu bundesweiten Demonstrationen und einem Eilantrag für die Aufhebung aller Corona-Schutzmaßnahmen bekannt geworden.

Die Anwältin aus Heidelberg hält die Corona-Regeln für überzogen und plädiert offensiv für deren Aufhebung. Ihrer Meinung nach sind durch diese Maßnahmen „der Erhalt des Rechtsstaats, die Bewahrung der Grund- und Menschenrechte und der Erhalt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland“ gefährdet. Sie argumentiert, dass die Infektion für 95 Prozent der Bevölkerung harmlos verlaufe. „Ich bin wirklich entsetzt und will mir nicht vorwerfen müssen, als Rechtsanwältin nicht gehandelt und den Rechtsstaat nicht mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigt zu haben!“, schrieb sie in einem Statement.

Bahner hatte auf ihre Seite eine „Verordnung“ gestellt

Sie scheiterte jedoch mit ihrem Eilantrag, wie T-Online berichtete. Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte die Einschränkung der Grundrechte aufgrund der Corona-Krise zuletzt als „angemessen“ bezeichnet. Am Samstag hatte Bahner darüber hinaus auf ihrer Seite eine „Auferstehungsverordnung“ erlassen, mit der sie die Corona-Regeln für beendet erklärte.

Bahner berichtet in einer Audiodatei, die während eines Anrufs bei ihrer Schwester aufgezeichnet wurde, vom Überstellen in die Psychiatrie.

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Sie sei auf der Straße gewesen, als ein Auto sehr lange vor der Garageneinfahrt stand. „Ich dachte, da stimmt etwas nicht, und habe mich hinter einem Auto versteckt.“ Weil kein Mensch auf der Straße gewesen sei, habe sie sich gefürchtet und einen Autofahrer gebeten, die Polizei zu rufen.

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Dann habe sie gemerkt, dass dies ein Fehler sei. „Ich bin ja der größte Staatsfeind im Moment.“ Sie habe der Polizei gesagt, sie fühle sich verfolgt.  Bahner arbeitet seit 25 Jahre als Rechtsanwältin, sie ist Fachanwältin für Medizinrecht.

Vor einigen Tagen war die Internetseite der Anwältin auf Anfrage der Polizei Mannheim zur „Beseitigung der bestehenden Störung der öffentlichen Sicherheit“ gesperrt worden. Auf der Seite hatte sie unter anderem ihren Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht begründet.

Weil sie zu einer Demonstration gegen die bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen aufgerufen hat, ermittelt der Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg wegen Aufruf zu einer Straftat gegen sie. Die polizeiliche Maßnahme mit der Vorstellung in der Psychiatrie stehe damit aber in keinem Zusammenhang, darauf weisen Polizei und Staatsanwaltschaft hin.

Auf ihrer Seite schrieb Bahner auch, dass sie wegen der Zurückweisung des Eilantrags ihre Zulassung als Anwältin zurückgeben will.

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