Zeitabschnitte > 1770-1815





 

1. Politische Umbrüche

 
 
 
Die Jahre 1770-1815 waren von einem umfassenden geschichtlichen Wandel - einer Zeitenwende - in Westfalen wie im übrigen Deutschland gekennzeichnet. Wesentliche Veränderungen der politischen und administrativen Rahmenbedingungen stellten die Auflösung des Deutschen Reiches (1806), die Errichtung des von Frankreich dominierten Rheinbundes (1806) und die auf dem Wiener Kongress (1814/15) erfolgte Neuordnung Deutschlands dar. Ein grundlegender sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Wandel begleitete die turbulente Ereignisgeschichte.
Zum Thema "Französische Revolution" / "Napoleonische Zeit" bietet das Internet-Portal online weitere Quellen und Medien an
 
 

1.1 Territorien und Landesherren

 
 
 
Die jahrhundertelange Gemengelage weltlicher und geistlicher Territorien in Westfalen bestand bis zur Aufhebung der letzteren 1802/03. In der weltlichen, fast ausschließlich protestantischen Ländergruppe, ragte Brandenburg-Preußen mit seinen Nebenländern an Umfang und Bedeutung hervor, in der geistlich-katholischen besaßen das Fürstbistum Münster und das Kurfürstentum Köln mit seinen Nebenländern den größten Anteil. Die westfälischen Territorien wurden nur noch zum geringen Anteil von einheimischen Landesherren regiert. Das gilt auch für die geistlichen Staaten, deren Oberhäupter aus Wahlen hervorgingen. Als Optionen gab es die Nominierung von Mitgliedern des Domkapitels oder von nachgeborenen Söhnen aus großen katholischen Dynastien.

Von 1719-1801 war der Kurfürst von Köln zugleich der Landesherr des Fürstbistums Münster. Als 1784 nach dem Tod des Kurfürsten Maximilian Friedrich von Königsegg-Rothenfels, der einem schwäbischen Reichsgrafengeschlecht entstammte, eine Neubesetzung anstand, trat ein Sohn der Kaiserin Maria Theresia, Maximilian Franz von Österreich, die Nachfolge an. 1780 waren dafür durch die Wahl zum Koadjutor die Weichen gestellt worden. Max Franz setzte sich dabei gegen seinen Mitbewerber, den Minister Franz von Fürstenberg, ein Mitglied des Domkapitels, durch. In Paderborn gelangten hingegen aus dem einheimischen Adel stammende Kapitelmitglieder zum Zuge.
 
 

1.2 Auswirkungen der Französischen Revolution

 
 
 
Da der größte Teil Westfalens aus Nebenländern bestand, konnte keine eigenständige und auch keine einheitliche Außenpolitik von diesem Raum ausgehen. Er war ein Spielball der großen Politik. Das gilt erst recht seit Beginn des Revolutionszeitalters. Nach der Erklärung des Reichskrieges an das revolutionäre Frankreich waren Truppen zu stellen und/oder höhere Abgaben aufzubringen. Der erhöhte finanzielle Druck, aber auch Revolutionssympathien führten zu lokalen Unruhen.

Hauptsächlich adlige und geistliche Emigranten strömten seit 1792 in die rechtsrheinischen Gebiete. In den Hochstiften Münster und Paderborn hielten sich 4.000 bis 5.000 geflohene Franzosen auf, darunter auch Bischöfe. Eine vergleichbare Solidarität war in den protestantischen preußischen Territorien nicht anzutreffen.

Nachdem Frankreich mit Preußen eine norddeutsche Neutralitätszone ausgehandelt hatte, entspannte sich die Lage. Die im Jahre 1796 festgelegte Demarkationslinie teilte Westfalen und durchschnitt die Grafschaft Mark und das Herzogtum Westfalen. Arnsberg lag gerade noch innerhalb der Zone. Die Stadt war nach der Besetzung des linken Rheinufers durch Frankreich im Jahre 1794 zum Sitz der kurkölnischen Behörden, des Oberappellationsgerichts und des Generalvikariats, und zum Tagungsort des Domkapitels geworden.


2. Die Säkularisation 1802/03

Die Existenz geistlicher Staaten war am Ende des Alten Reiches zu einem öffentlich diskutierten Thema geworden. Was für die einen Gegenstand der Rechtfertigung war, kritisierten die anderen: das Merkmal des Wahlstaats, die ständische Mitregierung, die Macht des Klerus, die Verquickung weltlicher und geistlicher Gewalt. Während die Befürworter die Lebensbedingungen unter dem "Krummstab" priesen, stellten die Gegner die wirtschaftliche und politische Rückständigkeit an den Pranger.
Der Paderborner Fürstbischof Friedrich Wilhelm von Westphalen setzte im 21.03.1792 das  kaiserliche Verbot "aller aufrührischen Schriften und Unruhen" (03.12.1791) um

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Französische Emigranten auf dem Weg vor der Ansicht Münsters von Südwesten, um 1795

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Blücher als Generalleutnant der preußischen Demarkationstruppen in Münster
 
 
Die Habsburger Monarchie war am Erhalt der geistlichen Territorien, zumal der Kurfürstentümer, interessiert, da diese die Stützen ihrer Macht im Deutschen Reich bildeten. Preußen hingegen konnte seine Stellung nur auf Kosten der 'Germania sacra', d.h. der von Geistlichen regierten Staaten Deutschlands, steigern. Die treibende Kraft zur politischen und ökonomischen Entmachtung der Kirche war schließlich das revolutionäre Frankreich. Ideologische Gründe und machtpolitische Interessen verbanden sich in der französischen Politik gegenüber den geistlichen Staaten. Außenpolitisch zielten die französische Republik und Napoleon Bonaparte auf eine Sicherung und Ausdehnung der eigenen Staatsgrenze, eine Schwächung des hartnäckigen Kriegsgegners Österreich und eine Stärkung der übrigen deutschen Verbündeten einschließlich des neutralen Preußen. Als "Entschädigungsmasse" für die Abtretung des linken Rheinufers sollten die geistlichen Territorien dienen.

Bis auf wenige Ausnahmen, darunter der Kurfürst von Mainz Karl Theodor von Dalberg, wurden die geistlichen Herrschaftsgebilde ohne hinreichende reichsrechtliche Legitimation durch den Reichsdeputationshauptschluss vom 25.02.1803 aufgehoben, dasselbe gilt für 41 Reichsstädte. Drei von 24 Mio. Einwohnern wechselten im Reich ihr Staatsoberhaupt. In Westfalen führte die Säkularisation noch nicht zu einer gebietlichen Arrondierung - im Gegenteil, denn das Fürstbistum Münster fiel beispielsweise an acht Landesherren. Westfalen befand sich nach der territorialen Neuordnung fast ganz in der Hand landfremder Herrscher. Größere Gebietsteile erhielten Preußen (unter anderem das östliche Fürstbistum Münster und das Fürstbistum Paderborn), die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt (Herzogtum Westfalen) und Hannover (Fürstbistum Osnabrück). Im Herzogtum Westfalen herrschte überwiegend Zufriedenheit mit dem Wechsel, in den neupreußischen Gebieten eine starke Ablehnung. Ängste und Befürchtungen riefen hier die erwarteten Härten von Bürokratie und Militär, der Verlust ständischer Rechte sowie der konfessionelle Unterschied zum Herrscherhaus hervor.


2.1 Integration der 'Säkularisationsgewinne'

Nach der politischen Entmachtung der geistlichen Staaten, der 'Herrschaftssäkularisation', und der Mediatisierung der Reichsstädte stand die Aufgabe der Integration in den Gesamtstaat bzw. des Neuaufbaus eines Staatswesens an. Unterhalb der zentralen Ebene fanden vor allem in den kleineren politischen Neuschöpfungen wenig Veränderungen statt, aber auch in den größeren Staaten wie Preußen und Hessen-Darmstadt wurden die sozialen Vorgegebenheiten weitgehend respektiert. Eine Einberufung der Stände erfolgte nicht mehr, die Domkapitel verloren ihre politischen Funktionen. Im preußischen "Erbfürstentum Münster" dauerte es mehr als ein Jahr, bis die neue Verwaltung (Kammern und Kreise) errichtet wurde. Adlige Landräte folgten den früheren Amtsdrosten, oft in personeller Kontinuität. Während sich in der ländlichen Kommunalverfassung nichts änderte, wurden in den Städten die Ratswahlen eingeschränkt und die jährlichen Bürgermeisterwahlen abgeschafft. An die Stelle einer städtischen Gerichtsbarkeit trat eine staatliche. Verwaltung und Justiz wurden in den neu erworbenen Gebieten Preußens, aber auch im Herzogtum Westfalen (Hessen-Darmstadt) schärfer getrennt als in den alten Landesteilen.
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Die mehrheitlich katholischen Konfessionsverhältnisse, wie sie hier mit den politischen Grenzen dargestellt sind, stellten Preußen bis zum Ende des 19. Jhs. vor nicht geringe Probleme

 Vertrag über Entschädigungen zwischen Frankreich und Deutschland vom 23.05.1802 und Hauptschluss der außerordentlichen Reichsdeputation
( "Reichsdeputationshauptschluss") vom 25.02.1803

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 Franz Egon von Fürstenberg, letzter Fürstbischof von Paderborn und Hildesheim, 1807

Am 03.08.1802 marschierten preußische Truppen in Paderborn ein und verteilten das  "Königlich Preußische Patent an die sämmtlichen geistlichen und weltlichen Stände und Einwohner des Stifts Paderborn", das  Friedrich Wilhelm III. in Königsberg bereits am 06.06.1802 unterzeichnet hatte. Gegen Unterwerfung der Untertanen sicherte er seine 'landesväterliche Huld und Gnade' zu.

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Der preußische Gebietserwerb im Westen setzte bereits im 17. Jh. ein und fand nach den "Säkularisierungsgewinnen" mit der Gründung der Provinz Westfalen seinen Abschluss
 
 

2.2 Die Aufhebung von Klöstern

 
 
 
Die politische Entmachtung der katholischen Kirche war begleitet von einer ökonomischen, der 'Vermögenssäkularisation'. Davon waren in erster Linie die reichen Männerklöster (z. B. Liesborn, Marienfeld) betroffen, während die Bettelorden verschont blieben. Vielfach waren die Klöster zu diesem Zeitpunkt keine Zentren geistlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens mehr. In Hessen-Darmstadt kam es zu 16 Aufhebungen. Auf neupreußischem Boden verstaatlichte die Regierung im Paderborner Land fünf, im Münsterland drei Klöster. Hinzu kamen die reichsunmittelbaren Abteien Essen und Werden. Die Mobilien, darunter wertvolle Kulturgüter, wurden versteigert, während Gebäude und Ländereien vorerst dem Domänenbesitz zugeschlagen wurden. Die Mehrheit der Ordensleute, die mit Pensionen abgefunden wurden, nahm die Auflösung passiv hin. Sofern die Konventualen seelsorgerische Funktionen wahrnahmen, achtete die preußische Verwaltung auf die weitere Ausübung dieser Funktionen.
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Die aufgelassenen Kirchenbauten wurden, sofern man sie nicht abriss, in der Folgezeit für recht unterschiedliche Zwecke verwendet: Verwaltungsbehörden fanden dort ebenso ihr neues Domizil wie Pflegeheime, Schulen, Gefängnisse und Kasernen - wie das Beispiel des Observantenklosters in Münster zeigt.
 
 

3. Rheinbundzeit (1806-1813) und
Befreiungskriege (1814/15)

 
 
 
Die Säkularisation bildete den Auftakt zu einem Jahrzehnt ständiger territorialer Veränderungen. Am Ende wiesen als altwestfälische Territorien nur die lippischen Länder und Waldeck-Pyrmont eine ungebrochene Kontinuität über die Zeitenwende hinweg auf. Im Jahre 1805 begann der Aufstieg des (Groß-)Herzogtums Berg als erster Vasallenstaat Napoleons, dessen Staatsoberhaupt nacheinander der kaiserliche Schwager Joachim Murat, der Imperator selbst und schließlich dessen Neffe waren. Die Rheinbundakte vom 12.07.1806, die für die Mitgliedsstaaten die volle Souveränität, für das Alte Reich aber das Ende brachte, war mit Mediatisierungen verbunden. Zu deren Nutznießer zählte in Westfalen namentlich das zum Großherzogtum erhobene Berg. Im gleichen Jahr 1806 verlor Preußen nach der Schlacht von Jena und Auerstedt seine linkselbischen Provinzen. Im Frieden von Tilsit vom 07./09.07.1807 erhielt das neu geschaffene Königreich Westphalen östlich gelegene altwestfälische Territorien (darunter Paderborn, Osnabrück, Minden-Ravensberg, Corvey und Rietberg), das Großherzogtum Berg westlich gelegene (darunter Grafschaft Mark, Tecklenburg, Lingen, Rheda und Limburg).

Auch der territoriale Bestand der Vasallenstaaten war nicht gesichert, denn am 13.12.1810 annektierte Frankreich zur Durchsetzung seiner Zollpolitik gegenüber Großbritannien die Nordseeküste bis zu einer von Wesel über Haltern, südlich von Münster, nördlich von Bielefeld über Minden in Richtung Lübeck verlaufenden Linie. Noch einmal wurden Mediatisierungen durchgeführt: die Salmschen Fürstentümer und das Herzogtum Arenberg fielen dabei an das Großherzogtum Berg. Am Ende der französischen Zeit kann in der Tat von einer weitgehenden 'Flurbereinigung' gesprochen werden, wenn auch die mediatisierten Fürsten als 'Standesherren' begrenzte Hoheitsrechte (niedere Gerichtsbarkeit, eingeschränkte Polizeigewalt, Steuerfreiheit) behielten.


3.1 Akzeptanz der französischen Herrschaft

Die direkte bzw. - über die Satellitenstaaten - indirekte französische Herrschaftsübernahme in Westfalen nach der preußischen Niederlage wurde unterschiedlich aufgenommen. Positiv waren die Erwartungen in den neupreußischen Gebieten: das einfache Volk hoffte auf eine Restauration der geistlichen Staaten, der Adel auf eine Zurückgewinnung der verlorenen Pfründe und politischen Vorrechte. Als einigender Faktor wurde das gemeinsame katholische Glaubensbekenntnis gesehen. Altpreußische Gebiete wie die Grafschaft Mark erlebten den Wechsel hingegen als eine Katastrophe. Die Loyalität gegenüber der Hohenzollernmonarchie hatte tiefe Wurzeln geschlagen.
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Die Herrscher der Dynastie Bonaparte: Brustbilder von Napoleon I., Joseph Napoleon, Louis Napoleon, Joachim Murat, Jérôme Napoleon und Eugène Beauharnais, um 1810



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Gruppenbildnis von Napoleon Bonaparte mit den von ihm eingesetzten Königen und ihren Frauen, 1809



 Rheinbundakte, 12.07.1806






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Bildnis  Jérôme Bonaparte, König von Westphalen (1784-1860), 1810
 
 

3.2 Modernisierung von Staat und Verwaltung

 
 
 
Mit der französischen Herrschaftsübernahme war ein Import von Institutionen revolutionären Ursprungs verbunden. Deren Umsetzung erfolgte mit unterschiedlicher Intensität und Konsequenz. Das Königreich Westphalen wurde bereits Ende 1807 - auf dem Papier - ein Verfassungsstaat, der erste auf deutschem Boden. Das altständische, auf eine getrennte Versammlung und Beratung angelegte Vertretungsprinzip wurde über Bord geworfen. In den Vertretungsorganen aller Ebenen waren die Mitglieder gleichgestellt, handelte es sich um Adlige, Kaufleute, Juristen oder Großbauern. Nur dem Kreis der Höchstbesteuerten mussten die Repräsentanten bzw. Ratsmitglieder jeweils angehören.
Die  erste "Verfassung" Deutschlands - im Königreich Westphalen am 15.11.1807 erlassen und am 07.12.1807 publiziert.
 
 
Moderne Züge kennzeichneten den Aufbau von Regierung, Verwaltung und Rechtsprechung in den napoleonischen Modellstaaten. Der hierarchische Verwaltungsaufbau von den Einzelgemeinden über die Mairien, Kantone, Arrondissements bis zu den Departements beinhaltete eine Funktional- und Gebietsreform, die auf die alten Verhältnisse keine Rücksicht nahm. Von nachhaltiger Bedeutung waren vor allem die Kommunalreformen. Die französische Munizipalverfassung war auch Vorbild für die in Hessen-Darmstadt eingeführte Schultheißenordnung.

Die Spitzenpositionen in Regierung und Verwaltung lagen in französischer Hand. An einer Kontrolle der Finanzen und der Polizeigewalt war der Protektor Napoleon besonders interessiert. Im übrigen sind sowohl der landsässige Adel als auch preußische Beamten in den neuen Behörden anzutreffen.


3.3 Steuer- und Domänenpolitik

Egalitäre Züge schlugen sich in der dem französischen Beispiel folgenden Steuergesetzgebung nieder, da sie das Privilegiensystem beendete. Da die Staatseinnahmen nicht im Lande blieben und hier verbraucht wurden und zu den hohen regulären Abgaben noch Kriegskontributionen aufzubringen waren, gelten die Jahre der "Fremdherrschaft" in Westfalen als 'geldlose' Zeit. In einer zweiten Säkularisationswelle wurden die noch verbliebenen Frauenklöster verstaatlicht und mitsamt Immobilien veräußert. Im Großherzogtum Berg wurden bis 1813 zwei Drittel der Domänen versteigert. Der landsässige Adel trat in erster Linie als Käufer auf. Mit Domänen wurden im Königreich Westphalen verdiente Militärs belohnt. Die Dotationen gingen zulasten der Staatseinnahmen. Im Widerspruch zur egalitären Steuergesetzgebung blieben die grundherrlichen Rechte an diesen Dotationen haften.


3.4 Kirchenpolitik

Nach französischem Modell drängten die Regierungen des Königreichs Westphalen und des Großherzogtums Berg die Kirche auf ihre Kultaufgaben zurück, während sie das Schulwesen, die Krankenpflege, die Armenfürsorge, die Führung der Personenstandsregister zu einer staatlichen Obliegenheit machten. Die von der napoleonischen Gesetzgebung intendierte Gleichberechtigung der Konfessionen wurde im Falle der Juden nicht konsequent und nachhaltig durchgesetzt. Auch in den Bereichen Wirtschaft und Gesellschaft blieben Reformansätze in den Anfängen stecken.
 
 
 

3.5 "Fremdherrschaft" und Befreiung

 
 
 
Der Einsatz westfälischer Soldaten auf entfernten europäischen Kriegsschauplätzen war sehr verlustreich. Von 60.000 auf der Basis der neu eingeführten Wehrpflicht ausgehobenen Westfalen fielen etwa 38.000. Den Russlandfeldzug 1812/13 überlebten nur etwa 1.000 von rund 35.000 bergischen und westphälischen Soldaten. Die außerordentlich hohen sachlichen und personellen Opfer ließen die französische Herrschaft immer stärker als Bedrückung wahrnehmen.

Nur vereinzelt führte der Druck, der von Pressezensur und totaler Überwachung begleitet war, zu Aufständen, so im Januar 1813 im Raum Solingen anlässlich von Truppenaushebungen. Die Auflösung der "Fremdherrschaft" begann mit der Flucht der im Land weilenden Franzosen, denen alliierte Verbände dicht auf den Fersen waren. In der Völkerschlacht vom Leipzig (16.-19.10.1813) verließ Napoleon endgültig das Kriegsglück. Weniger die Kosaken als die preußischen Militärs wurden in Westfalen, vor allem in den altangestammten Ländern, freudig begrüßt. Der Rheinbund zerfiel, an seine Stelle trat interimistisch eine Militärverwaltung. Preußen bildete am 19.11.1813 ein Militärgouvernement zwischen Weser und Rhein mit Sitz in Münster. 30.000 Mann Soldaten sollten zur Fortführung des Befreiungskrieges ausgehoben werden. Westfalen gelangten vor allem im zweiten Befreiungskrieg nach Napoleons "Herrschaft der Hundert Tage", der in der Schlacht von Waterloo endete, zum Einsatz.
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"Thüringer, Münstersche und Paderborner Freiwillige"



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Wiener Kongress: Sitzung der Bevollmächtigten der unterzeichnenden acht Großmächte des Vertrages von Paris, 1814/1815
 
 

3.6 Entstehung der Provinz Westfalen

 
 
 
Im Zuge der territorialen Neuordnung entstand die Provinz Westfalen auf der Grundlage der Verordnung vom 30.04.1815, mit Ludwig Freiherrn von Vincke als erstem Oberpräsidenten. Die Mediatisierten wurden ungeachtet ihrer Wünsche nicht wieder zu Landesherren erhoben. Das südliche und mittlere Westfalen wurde in der Provinz Westfalen vereint, nördliche Gebiete fielen an das konkurrierende Königreich Hannover und an das Großherzogtum Oldenburg. Hessen-Darmstadt musste zugunsten einer linksrheinischen Entschädigung auf das Herzogtum Westfalen verzichten. Dieses bildete den Kernbestand des Regierungsbezirks Arnsberg, zwei weitere Bezirksregierungen wurden in Münster und Minden eingerichtet.
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Vinckes Arbeitszimmer im Schloss zu Münster

Bild- und Textmaterialien für den Schulunterricht bietet das  Themenheft "Ludwig Freiherr von Vincke" von Peter Burg.
 
 
 
 
 
 

4. Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur in
Westfalen um 1800

4.1 Bevölkerung

 
 
 
In Westfalen lebten um 1800 rund 1,2 Mio. Menschen. Mehr als die Hälfte waren Katholiken, die Lutheraner überwogen die Reformierten. Die Zahl der Juden, die vorwiegend im Handel tätig waren und Schutzgeld entrichten mussten, war gering. Die Bevölkerungsdichte lag überwiegend zwischen 45 und 60 Einwohnern pro qkm. Extremwerte wiesen das Niederstift Münster mit 16 und die Grafschaft Ravensberg mit 98 Einwohnern pro qkm auf. Das von Heuerlingen und Kleinbauern betriebene Leinengewerbe im Minden-Ravensberger Land begünstigte frühe Eheschließungen und hohe Kinderzahlen.
 
 

4.2 Markenteilung und Ablösung
grundherrlicher Rechte

 
 
 
Die ländliche Gesellschaft Westfalens, die der Landwirtschaft als der wichtigsten zeitgenössischen Nahrungsgrundlage nachging, gliederte sich in Bauern, Heuerlinge und die landlose oder landarme Schicht. Eines der Hindernisse der landwirtschaftlichen Entwicklung, das die zeitgenössische Agrarwissenschaft wahrnahm, stellten die Gemeinheiten oder Marken dar. Um 1800 belief sich der Anteil der Marken an der gesamten Bodenfläche Westfalens auf 50-65 %, um 1820 noch auf 45 %. In den älteren preußischen Gebietsteilen liefen seit 1765 die Teilungen der Gemeinheiten an. In der Grafschaft Mark waren sie bis 1800 zu vier Fünfteln, in der Grafschaft Ravensberg zu zwei Dritteln privatisiert. In Tecklenburg-Lingen und Lippe blieben die Teilungsbemühungen bis zu diesem Zeitpunkt ohne, im Münsterland von geringem Erfolg.
 "Hochstifts Paderbornische Gesinde-Ordnung" des Paderborner Fürstbischofs Franz Egon von Fürstenberg vom 19.03.1800
 
 
Die Ablösung aus grundherrlichen Bindungen stellte ein weiteres Hindernis der landwirtschaftlichen Entwicklung dar. In den meisten westfälischen Territorien gab es gegen den Widerstand der Grundherren bis 1800 Anläufe zur Aufhebung der Eigenbehörigkeit. Die Eigentumsordnungen schufen nur subsidiäres Recht. In der französischen Zeit wurde auf der Grundlage des Code Napoléon die Leibeigenschaft abgeschafft. Die persönliche Bestimmungsgewalt über eigenbehörige Bauern entfiel dadurch. Aus der Bodennutzung herrührende Verpflichtungen blieben bestehen oder wurden gegen die Zahlung des 20- bis 25fachen Betrages der Jahresabgabe für ablösbar erklärt. Aus den Adelsprivilegien wurden privatrechtliche Eigentumstitel. In der Realität waren persönliche und dingliche Lasten schwierig zu trennen. Das führte zu Prozessen und Streitschriften. Überwiegend erfolgte die Ablösung erst nach 1830, in Westfalen anders als in ostelbischen Provinzen durch Geldentschädigungen, nicht durch Landabtretungen.
Die Ablösung der grundherrlichen Rechte verlief nicht immer ohne Konflikte, wie der Einsatz des  Arnold Mallinckrodt (1768-1825) - Präfekturrat im Großherzogtum Berg und späterer Publizist - für die Dortmunder Bauern zeigt.

Napoleons Gesetzbuch / Code Napléon, 1810
 
 

4.3 Handwerk und Gewerbe

 
 
 
Zwei Merkmale kennzeichneten das alte Handwerk: die Niederlassung in den Städten und der organisatorische Zusammenschluss in Zünften. Die wirtschaftliche Funktionsaufteilung zwischen Stadt und Land wurde im 18. Jahrhundert zunehmend dadurch untergraben, dass sich Gewerbe entgegen staatlicher Zielvorstellungen auch auf dem Land niederließen. Anfang des 19. Jahrhunderts, in der Zeit der französischen "Fremdherrschaft", setzte die Einführung der Gewerbefreiheit die traditionelle Gliederung der "Nahrungsgrundlagen" grundsätzlich außer Kraft. In napoleonischer Zeit wurden überdies die Zünfte abgeschafft. Wenn die Städte fortan weiterhin Zentren handwerklicher Betätigung blieben, so geschah dies ohne obrigkeitlichen Zwang, durch die Weitergeltung ökonomischer Konventionen und Gewohnheiten.

Das meist in Heimarbeit betriebene Textilgewerbe in Westfalen wurde hauptsächlich auf dem Land ausgeübt. Schwerpunkte der Garn- und Leinenherstellung bildeten das nördliche und östliche Westfalen und das westliche Münsterland.
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Karte der Leinenwebstühle und Leggeorte im nördlichen Westfalen um 1800
 
 
Die Grafschaft Mark stellte ein Zentrum für das Metallgewerbe dar, das auf dem Land fast so stark wie in den Städten verbreitet war. Es wies einen hohen Spezialisierungsgrad auf. Der Produktionswert lag 1802 mit 20.236 Reichstalern deutlicher höher als der der Textilerzeugnisse in Tecklenburg-Lingen (7.791 Reichstaler) und Minden-Ravensberg (7.674 Reichstaler) zusammengenommen.
 
 
 

4.4 Bergbau und Salinen

 
 
 
Der von privaten Gewerken oder Gewerkschaften betriebene Bergbau unterstand in Preußen der strengen Aufsicht des Staates, dem Direktionsprinzip. Die Kohlegruben der Grafschaft Mark gehörten Ende des 18. Jahrhunderts nicht zuletzt dank der tatkräftigen Förderung des Freiherrn vom Stein zu den bedeutendsten in Deutschland.

Die erste Dampfmaschine Westfalens, die importiert werden musste, wurde in der Saline Königsborn bei Unna zum Hochpumpen der Sole eingesetzt. Es handelte sich um die bedeutendste Saline, auf die zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Hälfte der westfälischen Jahresproduktion von 10 bis 20.000 t entfiel.
Bild- und Textmaterialien für den Schulunterricht bietet das  Themenheft "Spuren des historischen Steinkohlenbergbaus" von Hans-Georg Naujoks
 
 

4.5 Handel und Kontinentalsperre

 
 
 
Das exportorientierte Gewerbe büßte in napoleonischer Zeit seine Absatzgebiete ein. Zollbarrieren am Rhein schützten den französischen Markt. Davon waren namentlich das märkisch-bergische Land mit dem Kohlenbergbau und der Kleineisenindustrie sowie Minden-Ravensberg mit der Flachsspinnerei und Leinenweberei hart betroffen. Das Verbot der Einfuhr britischer Waren schützte lediglich den einheimischen Markt. Die Befreiungskriege brachten für die Textilprodukte keine Erleichterung, vielmehr überschwemmten nun britische Waren den deutschen Markt. Hinzu trat ein struktureller Wandel vom Leinen- zum Baumwollerzeugnis.
 
 
 

4.6 Reform des Schulwesens

 
 
 
Reformen im Geiste der Aufklärung erfassten um 1800 das Schul- und Bildungswesen in Westfalen. Das Fürstbistum Münster besaß unter dem Generalvikar Franz von Fürstenberg eine Führungsrolle für das Erziehungswesen in den geistlichen Staaten. Das pädagogische Wirken des von ihm berufenen Bernard Overberg hatte weitreichende und langfristige Folgen. Zur Lehrerausbildung gründete Overberg 1783 in Münster eine Normalschule nach dem Konzept des schlesischen Geistlichen Johann Ignaz Felbiger und anderer katholischer Territorien. Die preußische Regierung richtete zur Lehrerausbildung Seminare ein. 1776 erhielt Minden eine solche Einrichtung für die Provinzen Minden und Ravensberg, 1784 Wesel für Kleve und Mark. In der Grafschaft Lippe wurde 1781 ein Lehrerseminar in Detmold gegründet. Sie war vor allem an einer Reform der Gymnasien interessiert: aus Qualitätsgründen reduzierte sie die Zahl der Gymnasien und der hinführenden Schulen und wandelte Lateinschulen in Bürgerschulen (mit Betonung der Realfächer und modernen Sprachen) um.
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Fortschritt durch Bildung - der münstersche Reformer  Franz von Fürstenberg (1729-1810)
 
 
In den geistlichen Territorien traf die Aufhebung des Jesuitenordens im Jahre 1773 vor allem die Gymnasien, auch wenn Exjesuiten als Lehrer tätig blieben (Paderborn, Münster). Franziskaner traten die Nachfolge als führender Gymnasialorden im ausgehenden 18. Jahrhundert an (Osnabrück, Coesfeld, Meppen). Auch geistliche Staaten suchten die Zahl der Gymnasien zu reduzieren. Im Herzogtum Westfalen beschloss eine Schulkommission unter Landdrost Franz Wilhelm von Spiegel in den 1780er Jahren eine Verringerung der Zahl von fünf auf zwei.
 
 
 

4.7 Die Universität Münster

 
 
 
Zur Ausbildung von Beamten und Gymnasiallehrern in den geistlichen Territorien wurde in Münster auf Initiative Fürstenbergs eine Universität gegründet. Die Gründungsurkunde von 1771 erhielt 1773 die päpstliche Genehmigung. 1802 waren in den vier Fakultäten 25 Professoren tätig. Fundiert wurde die Neugründung aus dem Vermögen des Jesuitenordens und des Frauenstiftes Überwasser. Freiherr vom Stein wollte in Münster eine Westfälische Landesuniversität etablieren, dafür aber auch eine Evangelisch-Theologische Fakultät errichten. Nach dieser Zielsetzung verlor der Kurator Fürstenberg das Interesse. Eine überkonfessionelle Universität wurde 1817 in Bonn errichtet. Münster blieb als Akademische Lehranstalt zur Ausbildung katholischer Kleriker und Gymnasiallehrer bestehen, wurde aber als Volluniversität ebenso wie die Paderborner Universität 1818 aufgelöst. Letztere, eine Gründung aus dem Jahre 1614, hatte allerdings nur aus der Theologischen und der Philosophischen Fakultät bestanden.
 
 
 

4.8 Literatur und Theater

 
 
 
Westfalen wurde im ausgehenden 18. Jahrhundert von der Literatur entdeckt (Hermanns- und Wittekind-Dichtung) und brachte Literaten hervor (Anton Mathias Sprickmann, Franz von Sonnenberg). Die Mitglieder des sich um die Fürstin Amalia von Gallitzin und Franz von Fürstenberg scharenden Kreises von Münster vermittelten die Kultur der Empfindsamkeit. Fürstenberg nahe stehende Pädagogen (Overberg, Sprickmann, Caspar Zumkley) sorgten für den Eingang empfindsamer Literatur in die Schullektüre. An der Universität Münster wurde mit Johann Christoph Schlüter der erste deutsche Lehrstuhl für deutschen Stil und deutsche Literatur besetzt. Sprickmann gründete 1773 die erste Dichtervereinigung Westfalens, die "Münsterer Literarische Gesellschaft". Er selbst war, vor der Übernahme einer Rechtsprofessor, Hausdichter des neuen Theaters. Das 1775 eröffnete "Komödienhaus" diente als erstes Gebäude der Stadt Münster ausschließlich öffentlichen kulturellen Zwecken. Franz von Fürstenberg sah in der Errichtung einen wichtigen Baustein seiner Bildungsreform.
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Fürstin von Gallitzin und der "Kreis von Münster" auf ihrem Angelmodder Landsitz, um 1800 (Gemälde, 1863/64)
 
 
Verleger und Buchhändler unterstützten die Regierungen und Behörden in der Förderung des literarischen Lebens. Allenthalben entstanden Intelligenzblätter, Anzeiger, Periodika unterhaltenden und gelehrten Inhalts und Leihbibliotheken. Einem überständischen geistigen Austausch verschrieb sich die Freimaurerei, die nach 1775 in Westfalen in Erscheinung trat (1778 in Münster). Die Porträtmalerei Johann Christoph Rincklakes hielt die Gesellschaft Westfalens um 1800 im Bild fest. Sie bringt das Stände übergreifende Ideal eines neuen Menschenbildes zum Ausdruck, das zugleich der Innerlichkeit und Empfindsamkeit huldigte.
 
 
 

4.9 Baulicher Funktionswandel

 
 
 
Ein neues, "bürgerliches" Gesicht nahm in diesen Jahren die spätere westfälische Provinzhauptstadt Münster an, indem die alte Stadtbefestigung abgetragen und die Promenade angelegt wurde. Einer weltlichen Nutzung wurden nach der Säkularisation viele geistliche Gebäude zugeführt, so von Napoleon als Lagerräume, Pferdeställe, Kasernen oder Verwaltungsgebäude. Das 1767-1787 erbaute Schloss wurde Sitz der zivilen und militärischen Verwaltung, der Schlossgarten als Botanischer Garten für Bürgerliche zugänglich und mit einer Kaffeewirtschaft ausgestattet. Die Zeitenwende fand allenthalben sinnfälligen Ausdruck.
 
 
 
 
 
 
 

5. Literatur

5.1 Allgemeine Geschichte

Berding, Helmut / François, Etienne / Ullmann, Hans-Peter (Hg.)
Deutschland und Frankreich im Zeitalter der Französischen Revolution. Frankfurt a. M. 1989.

Demel, Walter
Vom aufgeklärten Reformstaat zum bürokratischen Staatsabsolutismus. Enzyklopädie deutscher Geschichte, Bd. 23. München 1993.

Fehrenbach, Elisabeth
Vom Ancien Régime zum Wiener Kongreß. Oldenbourg Grundriß der Geschichte, Bd. 12. 4. Aufl. München [u.a.] 2001.

Huber, Ernst Rudolf
Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Bd. 1: Reform und Restauration 1789 bis 1830 (Nachdruck der 2. Aufl.). Stuttgart 1975.

Raumer, Kurt von Raumer / Botzenhart, Manfred
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Deutschland um 1800: Krise und Neugestaltung. Von 1789 bis 1815. Handbuch der Deutschen Geschichte, Bd. 3/I, 1. Tl. Wiesbaden 1980.

Wehler, Hans-Ulrich
Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Bd. 1: Vom Feudalismus des Alten Reiches bis zur Defensiven Modernisierung der Reformära 1700-1815. München 1987.
 
 
 
 
 
 

5.2 Westfälische Geschichte

Dethlefs, Gerd / Owzar, Armin / Weiß, Gisela (Hgg.)
Modell und Wirklichkeit. Politik, Kultur und Gesellschaft im Großherzogtum Berg und im Königreich Westphalen 1806-1813. Paderborn 2008.
Entsprechend dem Konzept des Buches, die napoleonische Zeit in erster Linie unter dem Aspekt der Modernisierung statt dem der Fremdherrschaft zu deuten, werden vor allem die zukunftsweisenden Reformen behandelt. Die Autoren handeln von der rechtlichen Stellung der Juden, der Neuregelung der Armenfürsorge, der Verbesserung der hygienischen Verhältnisse (Friedhofswesen), der Normierung von Maß und Gewicht und von Chausseebauten. Sie zeigen die Übernahme des französischen Modells im Staatskult und in der Verwaltung, für die sie bis in Spitzenpositionen hinein auf deutsche Amtsträger angewiesen waren. Ein umfangreiches Quellen- und Literaturverzeichnis gibt weiterführende Hinweise.

Freund, Winfried
Die Literatur Westfalens. Von ihren Anfängen bis zur Gegenwart. Paderborn 1993.
In diesem Buch werden die Anfänge der westfälischen Literatur beschrieben. Einerseits geht es um westfälische Themen als Gegenstand der Dichtung (Hermann der Cherusker, Wittekind), andererseits um aus der Region stammende Schriftsteller und Poeten. Die Rezeption der Kultur der Empfindsamkeit stellte eine Erweckungsbewegung dar. Als bedeutende Dichter der Zeitenwende werden Anton Mathias Sprickmann und Franz von Sonnenberg vorgestellt.

Hanschmidt, Alwin
Das 18. Jahrhundert (1702-1803). In: Wilhelm Kohl (Hg.), Westfälische Geschichte, Bd. 1: Von den Anfängen bis zum Ende des Alten Reiches, Düsseldorf 1983, S. 605-685.
Ein mit großer Sachkunde geschriebener Beitrag zur westfälischen Geschichte bis 1800. Obwohl vor 20 Jahren geschrieben, ist er als Überblicksdarstellung noch nicht überholt. Zwar liegt der Schwerpunkt auf Politik und Verwaltung, doch Bildung, Bevölkerung, Wirtschaft kommen gleichfalls hinreichend zu Wort.

Klueting, Harm
Geschichte Westfalens. Das Land zwischen Rhein und Weser vom 8. bis zum 20. Jahrhundert. Paderborn 1998.
Eine beachtliche Gesamtdarstellung der westfälischen Geschichte seit dem frühen Mittelalter. Der Verfasser ist für die Zeitenwende um 1800 besonders ausgewiesen. Besondere Anerkennung verdient die Verzahnung der Regional- mit der Allgemeingeschichte. Auch Klueting handelt gedrängt von allen Lebensbereichen.

Lahrkamp, Monika
Die französische Zeit. In: Wilhelm Kohl (Hg.), Westfälische Geschichte, Bd. 2: Das 19. und das 20. Jahrhundert. Politik und Kultur, Düsseldorf 1983, S. 1-43.
Im Mittelpunkt dieses Beitrages stehen Politik und Verwaltung in der großen Umbruchzeit zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Säkularisation und Rheinbundzeit haben auf diesen Feldern, aber auch im institutionellen Bereich (Rechtswesen, Wirtschaftsreformen, Kommunalreformen) tiefe Spuren hinterlassen. Andererseits haben sich viele staatliche Gebilde dieser Zeit als vergänglich erwiesen.

Saal, Friedrich Wilhelm
Das Schul- und Bildungswesen. In: Wilhelm Kohl (Hg.), Westfälische Geschichte, Bd. 3: Das 19. und das 20. Jahrhundert. Wirtschaft und Gesellschaft, Düsseldorf 1984, S. 533-618.
Der Beitrag handelt insbesondere von den Anfängen des Elementarschulwesens in Westfalen. Ein Postulat der Aufklärung war die Hebung des Bildungsstandes auch für die unteren sozialen Schichten. Nach der Einführung der allgemeinen Schulpflicht im 18. Jahrhundert war noch viel zu tun. Der Verfasser beschreibt die Bemühungen von Staat und Kirche - differenziert nach den verschiedenen Landesherrschaften - zur Verbesserung der Lehrerausbildung, zur Durchsetzung des Schulbesuchs und zur Ausweitung der Lerninhalte ("Industrieunterricht").

Weiß, Gisela / Dethlefs, Gerd (Hg.)
"Zerbrochen sind die Fesseln des Schlendrians". Westfalens Aufbruch in die Moderne, Münster 2002.
Der im Zusammenhang mit einer Ausstellung entstandene Katalogband stellt eine optimale Illustrierung der Zeitenwende um 1800 dar. Bilder, Dokumente und Quellentexte zu den verschiedensten Lebensbereichen werden dargeboten. Vereinzelt führen die Textbeiträge die vorhandene Forschung zur westfälischen Geschichte der Epoche mit innovativen Fragestellungen weiter: so Thomas Küster zur Sozialfürsorge, Angelika Lorenz zur Kunstgeschichte, Ewald Frie zur Kirchengeschichte, Stefan Haas zur Alltagsgeschichte. Durch die bibliografischen Hinweise der Textbeiträge kann sich der Interessierte über die neuesten Forschungen informieren.

Wischermann, Clemens
An der Schwelle der Industrialisierung (1800-1850). In: Wilhelm Kohl (Hg.), Westfälische Geschichte, Bd. 3: Das 19. und das 20. Jahrhundert. Wirtschaft und Gesellschaft, Düsseldorf 1984, S. 41-162.
Bevölkerungsgeschichte, Landwirtschaft, Textil- und Metallgewerbe, Anfänge der Industrialisierung und Unternehmertum zu Beginn des 19. Jahrhunderts werden in diesem Beitrag sachkundig und differenziert beschrieben. Die Bedeutung staatlicher Wirtschafts-, Fiskal- und Handelspolitik ist ein Leitfaden der Darstellung. Unterschiede zwischen geistlichen und weltlichen Staaten werden dabei sichtbar, insbesondere die relative Fortschrittlichkeit der altpreußischen Provinzen in Westfalen. Von allgemeiner Bedeutung für die Lebensverhältnisse waren die konjunkturellen Schwankungen der Agrarproduktion und -preise. Die von ihnen bedingten Spuren vor allem in der Bevölkerungsgeschichte werden vom Verfasser aufgezeigt.
 
 
 
Stand des Haupttextes: 2004.