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Diskriminierung "Ossi"-Streit endet mit Vergleich

Statt eines Jobs bekommt sie nun Geld: Eine Frau aus Ostdeutschland hat sich mit einer Firma außergerichtlich geeinigt, bei der sie sich erfolglos beworben hatte. Weil auf ihren Bewerbungsunterlagen der Hinweis "Ossi" vermerkt wurde, hatte sie geklagt - und in erster Instanz verloren.
Der umstrittene "Ossi"-Vermerk auf der Bewerbung: Diskriminierung ohne Benachteiligung?

Der umstrittene "Ossi"-Vermerk auf der Bewerbung: Diskriminierung ohne Benachteiligung?

Foto: Bernd Weißbrod/ dpa

Stuttgart - Der Arbeitsrechtsstreit um eine mit dem Vermerk "(-) Ossi" abgelehnte Bewerbung ist beigelegt. Die Klägerin und der Fensterbauer, bei dem sie sich erfolglos beworben hatte, haben sich auf einen Vergleich verständigt. Das sagte ihr Anwalt, Wolfgang Nau. "Wir haben uns so geeinigt, dass beide Seiten zufrieden sind", erklärte Nau. Wegen eines Stillhalteabkommens nannte er keine weiteren Details.

Im April hatte das Arbeitsgericht Stuttgart entschieden, dass der Vermerk zwar eine Diskriminierung sei - aber keine Benachteiligung wegen einer ethnischen Herkunft im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Der Arbeitgeber hatte argumentiert, dass der Frau nicht wegen ihrer Herkunft, sondern wegen fehlender Qualifikation abgesagt wurde. Danach hatten Anwalt Nau und seine Mandantin beschlossen, in Berufung zu gehen. Seiner Ansicht nach hatte das Arbeitsgericht das Wort "ethnisch" falsch ausgelegt.

Der Vergleich sei "letztlich durch einen Zufall" zustande gekommen, berichtete der Rechtsanwalt. Als er zu einer Gerichtsverhandlung am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gefahren sei, habe er dort den Geschäftsführer der Fensterbaufirma getroffen, der zum nahe gelegenen Landgericht wollte. "Er sah mich im Auto sitzen", berichtete Nau. Es sei dann die Sprache darauf gekommen, ob und wie man den Rechtsstreit einvernehmlich beenden könnte. Der Vergleich sei dann innerhalb eines Tages zustande gekommen.

Die Anwälte beider Seiten bedauerten jedoch, dass nun kein Präzedenzfall geschaffen werde und nicht vom Landesarbeitsgericht geklärt wird, ob Ostdeutsche eine eigene Ethnie sind, sagte Nau.

Die Frau arbeite weiter auf der Stelle, die sie kurz nach ihrer erfolglosen Bewerbung gefunden hatte. Die Buchhalterin hatte in dem aufsehenerregenden Prozess auf die in diesen Fragen üblichen drei Monatsgehälter geklagt, in ihrem Fall rund 5000 Euro.

ore/dpa/dapd